Ara hat geschrieben:Lese ich § 139 StPO eigentlich richtig, dass ich als Referendar vor der großen Strafkammer auftreten darf?
Ja. Inwieweit das klug ist und ob die Pflicht des Rechtsanwalts zur Überwachung des Referendars in diesem Fall nicht seine Anwesenheit erfordert, ist eine andere Frage.
Es soll da einen Aufsatz zur Verteidigertätigkeit des Referendars geben (Peter, Der Rechtsreferendar als Strafverteidiger, JuS 1991,140); ob sich dem insoweit nocn näheres entnehmen lässt, weiß ich nicht.
Das Dubletten Angebot vom BGH ist noch mein Untergang Baumbach/Lauterbach ZPO gezogen. Konnte ich leider am Gericht nicht klauen
Btw: Den Ref kriegt man als StA auch nicht vors LG, oder? Der hat ja nur die Befugnisse eines AA. Hab hier erst neulich eine Verhandlung erlebt, da hat der AA ermittelt und musste dann mit StA vors LG. Der StA hat alles gemacht, der AA saß dumm daneben. Fand ich fies
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tobias__21 hat geschrieben:Btw: Den Ref kriegt man als StA auch nicht vors LG, oder?
Nicht alleine.
Tobias__21 hat geschrieben:Der hat ja nur die Befugnisse eines AA. Hab hier erst neulich eine Verhandlung erlebt, da hat der AA ermittelt und musste dann mit StA vors LG. Der StA hat alles gemacht, der AA saß dumm daneben. Fand ich fies
Der AA darf vor dem LG tatsächlich nicht auftreten, hat also nur beratende Funktion. Der RRef kann hingegen unter Aufsicht des StA auch die Aufgaben eines StA wahrnehmen (die des AA unbeaufsichtigt). Die Aufsicht muss dabei nicht zwingend dauerhafte Anwesenheit bedeuten.
Als zweiter Sitzungsvertreter mit allen Rechten und Pflichten aufzutreten und ggf. die Sitzungsvertretung faktisch alleine zu führen, während ein StA nur dabeisitzt, ist aber kein (rechtliches) Problem.
Gesendet von meinem Nexus 5X mit Tapatalk
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Kennt jemand einführende Aufsätze zum Wasserrecht? Wird bei uns in Grundzügen geprüft. Was könnte da denn so drohen im Examen? Für Bayern gibt es Sachen bei juraindividuell usw. Wird ja im Vergleich zu BW nicht so gravierend verschieden sein. Irgendwas aus ner Ausbildungszeitschrift wäre mir aber auch ganz lieb.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
(In einigen Lehrbüchern zum besonderen Verwaltungsrecht findet sich auch ein mehr oder weniger langer Abschnitt zum Wasserrecht, man kriegt das also frei Haus.)
Tobias__21 hat geschrieben:Kennt jemand einführende Aufsätze zum Wasserrecht? Wird bei uns in Grundzügen geprüft. Was könnte da denn so drohen im Examen? Für Bayern gibt es Sachen bei juraindividuell usw. Wird ja im Vergleich zu BW nicht so gravierend verschieden sein. Irgendwas aus ner Ausbildungszeitschrift wäre mir aber auch ganz lieb.
Wasserrecht war bei mir eine komplette Klausur im Assessorexamen. ME der prüfungsträchtigste Stoff der "neuen Gebiete" des Öffentlichen Rechts. Gerade weil hier eine Übertragung der Kenntnisse aus dem Recht der öffentlichen Sachen gut funktioniert. Ich gucke später einmal nach, was ich mir da angeguckt hatte.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wenn du einen wirklich eingehenden Überblick zum Wasserrecht haben möchtest, würde sich vielleicht der folgende Beitrag empfehlen:
Das sind knapp 65 Seiten, die sich aber recht schnell lesen lassen dürften.
Toll, gibts natürlich nicht zum Ausleihen In dem Band wäre auch das Straßenrecht drin....Diese Bibliothek ist ein Saftladen! Taugen da auch irgendwelche Skripte? Ehlers kostet fast 200 Steine.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Schau mal, ob du das vielleicht über die Fernleihe bekommst. Dann kannst du dir die Abschnitte scannen/kopieren, die dich interessieren. Je nach Bibliothek wäre auch ein Anschaffungsvorschlag sinnvoll. Die ganze Reihe ist sehr gut, mit das Beste, was man zum besonderen Verwaltungsrecht bekommen kann. Daher sollten es besser sortierte Bibliotheken schon haben.
Zu den Skripten: Bei Alpmann Schmidt gibt's ein Skript zum besonderen Ordnungsrecht, in dem unter anderem auch das Straßenrecht enthalten ist. Ich fand das auch nicht schlecht. Zum Umweltrecht gibt es auch ein Skript. Aber dazu kann ich nicht sagen. Das habe ich noch nicht gelesen.