Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Justitian
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

Bedankt ihr euch im Mandantenschreiben für die Mandatierung? Ich fand das immer Quatsch und dachte, es würde auch keine Punkte bringen. Aber anscheinend taucht der Punkt in den Lösungsskizzen im 2. Examen immer auf.

Und schreibt ihr bei der Anklage die ganzen persönlichen Daten ab?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Letzteres ja.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Nik0316 »

Ersteres auch ja, aber nur weil es gewünscht wird.
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Justitian
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

Das hat mir nämlich mal ein Korrektor mit dem Hinweis durchgestrichen, Abschreiben sei keine Leistung und das würde nur Zeit kosten (also die Personalien). Ich habe mir gedacht, Name + (...) sei vielleicht ein guter Kompromiss.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Korrektoren spinnen.

Würde ich wirklich nicht empfehlen, außer die Zeit ist sehr knapp.
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

1. Kein Bedanken. Las ich letztens auch in irgend nem Skript, dass man dies nicht mehr macht. Es wirkt ja immer so, als müsste man um jedes Mandat kämpfen.

2. Personalien abschreiben... Sonst steht im Votum am Ende "Bearbeiter verschafft sich durch das Abkürzen der Personalien einen unfairen Zeitvorteil gegenüber anderen Bearbeitern"
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Mal ne Frage zum Rubrum bei Streitgenossen.

Ich hab das immer so gemacht:

In dem Rechtsstreit

1) XY -Kläger-
2) XX -Kläger-

gegen

...

Gerade sehe ich, dass auch so gemacht wird:

1) XY -Kläger zu 1-
2) XX - Kläger zu 2-

Sind beide Versionen zulässig? Meine obige Version wurde nie beanstandet :-k
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Dike »

Eigentlich macht man es in der Praxis so wie in der 2. Version.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Dike hat geschrieben:Eigentlich macht man es in der Praxis so wie in der 2. Version.
Geil :D Ich hab grad Urteile rausgekramt, die ich für meinen Ausbilder geschrieben habe, da hab ich es nicht so wie in Ver. 2 gemacht. Kam keine Rückmeldung :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Ich hab übrigens noch Variante 3:

Des Herrn X - Klägers zu 1. -

und

der Firma Y - Klägerin zu 2. -

Wenn ich mich recht erinnere wurde uns in der AG gesagt, dass sowohl Variante 1 als auch meine Variante möglich sei... Deine 2. Variante finde ich n bissel doppeltgemoppelt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

Nur so aus Neugier: wie wird eigentlich eine Anklage des GBAs eingeleitet? "Die Bundesanwaltschaft legt dem Angeklagten aufgrund ihrer Ermittlungen folgenden Sachverhalt zur Last:" ?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Die Behörde heißt "Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof". Darum lesen sich Gegenerklärungen zu Revisionsanträgen auch etwas merkwürdig, wenn dort formuliert wird "Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts", obwohl er natürlich nicht selber den Antrag schrieb.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

Wird "Bundesanwaltschaft" in der Praxis nicht als häufiges Synonym gebraucht?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Ja, aber das ist halt nicht die offizielle Bezeichnung. Es wird in der Praxis wohl auch niemanden aufstoßen, wenn man das geläufige Bundesanwaltschaft nennt... Wirklich korrekt ist es aber halt nicht, weil anders als bei der Generalstaatsanwaltschaften die Behörde an sich "Der Generalbundesanwalt" heißt. Wenn du auf die Webseite gehst, verwenden sie "Bundesanwaltschaft" auch für sich selbst. In nem offiziellen Dokument, werden sie aber vermutlich ihren korrekten Namen benutzen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Wirklich korrekt ist es aber halt nicht, weil anders als bei der Generalstaatsanwaltschaften die Behörde an sich "Der Generalbundesanwalt" heißt. Wenn du auf die Webseite gehst, verwenden sie "Bundesanwaltschaft" auch für sich selbst.
Eindeutig falsch aber ist der beliebte Zwitter "Generalbundesanwaltschaft".

Bonusfrage: In welcher Norm verwendet der Gesetzgeber selbst diese unzutreffende Bezeichnung? (Mir ist jedenfalls nur eine bekannt ...)
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