Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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- JulezLaw
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Das, was du beschreibst, ist ein Arbeitstag. Unter einem (1) Wochenarbeitstag versteht man, dass man einen (1) Tag pro Woche arbeitet, und dafür dann monatlich insgesamt bis zu 1.050€ bekommt. Arbeitest du also immer 3 Tage pro Woche, bekommst du 3.150€ brutto monatlich dafür
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ok, danke, wieder was gelernt Hört sich trotzdem viel an, aber wahrscheinlich muss man auch ordentlich buckeln Obwohl... 1 Monat= 4 Wochen, davon 1 Tag/Woche = 4 Tage. Das wären dann knapp 250€ / Tag
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Damit du noch was lernst: ein Monat hat 4.33 Wochen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Was bestimmt auch irgendwo gesetzlich geregelt ist Wahrscheinlich im ArbZGmarkus87 hat geschrieben:Damit du noch was lernst: ein Monat hat 4.33 Wochen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Nein, das hat was mit der Sonne zu tun
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Google sagt aber 4,345 Wochen ! Im Arbeitsrecht wird der Monat mit 4,35 Wochen angesetzt.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ich würde es schon als theoretisch bezeichnen, wenn der Richter dir vorgibt, ein bestimmtes Verhalten eines Zeugen zu unterstellen... :PTobias__21 hat geschrieben:Kann man so nicht sagen. Die meisten Sachen waren tatsächlich entscheidungsreif. Eine Berufung wurde bspw. darauf gestützt, dass man den Gutachter nicht in die mündliche Verhandlung geladen hatte, obwohl noch Fragen zum Gutachten gewesen wären. Das Gutachten war in sich schlüssig und nicht angreifbar, auch die übrigen vorgebrachten Gründe waren ne Luftnummer. Natürlich kann es vorkommen, dass in der HV dann noch was passiert, was man nicht erwartet hatte. Man könnte vielleicht sagen, dass ich anhand der Akten entschieden habe
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ja, da hast Du schon recht Aber anders hätte ich nie Urteile verfassen können.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Danke!JulezLaw hat geschrieben:Kommt auf die Kanzlei an. Zwischen 400€ und ca. 1.050 € ist alles drin, der Schnitt dürfte zwischen 700-800 € liegen.Suchender_ hat geschrieben:Jemand hier Erfahrung mit dem idR zu erwartenden Gehalt als WissMit pro Wochenarbeitstag in einer GK oder Boutique (mit 1. Ex.)?
Weiß du zufällig Genaueres zu den größeren Namen in Frankfurt (CC, LL, HM, FBD...)? Habe evtl. die Möglichkeit für 650 €/Wochenarbeitstag anzufangen (Boutique), würde mir aber (wenn möglich) überlegen, stattdessen bei einer der GKs zu arbeiten. Allerdings nur, wenn die Vergütung bei min. 800 €/WAT liegt, sonst wäre es den zusätzliche Zeit- und Geldaufwand für das Pendeln nicht wert... (mir ist übrigens bewusst, dass es z.T. auch sonst online Informationen hierzu gibt, allerdings sind diese häufig nicht sonderlich aktuell)
Noch wichtiger ist für mich die Frage, ob die Kanzleien eine "Mindestanstellungszeit" im Auge haben. Das Problem ist nämlich, dass ich bis Oktober auch noch eine Wohnung suchen muss (vgl. oben), und deshalb am liebsten für max. 6 Wochen als Überbrückung bis zum Ref. (dafür aber gerne auch 4-5 Tage pro Woche) arbeiten wollte.
Natürlich werde ich die Informationen auch noch telefonisch in Erfahrung bringen, wollte aber trotzdem hier schon einmal kurz nachfragen, ob nach eurer Erfahrung auch derartige "Kurzverträge" möglich sind.
- JulezLaw
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ich weiß es nur für LL sicher, da sind es 800€/Wochenarbeitstag. Beim Rest bin ich nicht hundertprozentig sicher. Aber schau mal bei Azur und Co., da steht das eigentlich. Die gehen ziemlich offen damit um.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Welche Bedeutung haben für die Bewertung einer Anwaltsklausur eigentlich diese ganzen fakultativen Standardsätze (etwa nach § 253 III ZPO oder der Antrag auf ein VU im schriftlichen Vorverfahren)?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Angeblich haben die Kanzleien, die die Associategehälter letztens erhöht haben, auch bei Wiss. Mit. und Referendaren draufgelegt.Suchender_ hat geschrieben:Danke!JulezLaw hat geschrieben:Kommt auf die Kanzlei an. Zwischen 400€ und ca. 1.050 € ist alles drin, der Schnitt dürfte zwischen 700-800 € liegen.Suchender_ hat geschrieben:Jemand hier Erfahrung mit dem idR zu erwartenden Gehalt als WissMit pro Wochenarbeitstag in einer GK oder Boutique (mit 1. Ex.)?
Weiß du zufällig Genaueres zu den größeren Namen in Frankfurt (CC, LL, HM, FBD...)? Habe evtl. die Möglichkeit für 650 €/Wochenarbeitstag anzufangen (Boutique), würde mir aber (wenn möglich) überlegen, stattdessen bei einer der GKs zu arbeiten. Allerdings nur, wenn die Vergütung bei min. 800 €/WAT liegt, sonst wäre es den zusätzliche Zeit- und Geldaufwand für das Pendeln nicht wert... (mir ist übrigens bewusst, dass es z.T. auch sonst online Informationen hierzu gibt, allerdings sind diese häufig nicht sonderlich aktuell)
Noch wichtiger ist für mich die Frage, ob die Kanzleien eine "Mindestanstellungszeit" im Auge haben. Das Problem ist nämlich, dass ich bis Oktober auch noch eine Wohnung suchen muss (vgl. oben), und deshalb am liebsten für max. 6 Wochen als Überbrückung bis zum Ref. (dafür aber gerne auch 4-5 Tage pro Woche) arbeiten wollte.
Natürlich werde ich die Informationen auch noch telefonisch in Erfahrung bringen, wollte aber trotzdem hier schon einmal kurz nachfragen, ob nach eurer Erfahrung auch derartige "Kurzverträge" möglich sind.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Nur als Update, mein Richter war mit dem Nicht-Hinweisbeschluss nach § 522 II ZPO sehr zufrieden.
Und er hat eins meiner Urteile wörtlich übernommen, find ich gut.
Und er hat eins meiner Urteile wörtlich übernommen, find ich gut.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Sehr gut! Und ja, diese kleinen Seelenstreichler tun einfach gutPraxiskommentar hat geschrieben:Nur als Update, mein Richter war mit dem Nicht-Hinweisbeschluss nach § 522 II ZPO sehr zufrieden.
Und er hat eins meiner Urteile wörtlich übernommen, find ich gut.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wie war das noch: gilt die Wirkung des § 138 III ZPO auch, wenn bereits der Kläger unsubstantiiert vorgetragen hat?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17