Ja, hat mit dem Examen nichts zu tun. Das gefährliche ist halt, dass das ja der maßgebliche Praxiskommentar ist und auch die Gerichte damit arbeiten, aber es wohl teilweise nicht nicht kenntlich gemacht wird wenn eigene Ansichten vertreten werden. Manchmal steht was dabei a'la "entgegen dem BGH" oder so. Muss ich halt etwas vorsichtig sein Aber sonst find ich den eigentlich ganz toll Schreibt sich übrigens Schmidt, bevor noch einer motztHonigkuchenpferd hat geschrieben:Mit dem Schmitt-Futterer arbeitet er vermutlich nur "so". Im Examen ist der natürlich nirgends zugelassen. Und, ja, darin werden viele Mindermeinungen vertreten. Ob das kenntlich gemacht wird oder nicht, hängt ganz davon ab.
Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Die Gefahr geht wohl in diesem Fall eher vom Rechtsanwender aus, der die entsprechenden Ausführungen nicht richtig bzw. erschöpfend liest.Tobias__21 hat geschrieben:Ja, hat mit dem Examen nichts zu tun. Das gefährliche ist halt, dass das ja der maßgebliche Praxiskommentar ist und auch die Gerichte damit arbeiten, aber es wohl teilweise nicht nicht kenntlich gemacht wird wenn eigene Ansichten vertreten werden.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Mit dem Schmitt-Futterer arbeitet er vermutlich nur "so". Im Examen ist der natürlich nirgends zugelassen. Und, ja, darin werden viele Mindermeinungen vertreten. Ob das kenntlich gemacht wird oder nicht, hängt ganz davon ab.
Das Ding heißt nicht umsonst "Kommentar" und nicht "Rechtsprechungsübersicht". Natürlich werden darin sowohl eigene Rechtsansichten des Kommentators, als auch Ansichten der Literatur zu finden sein, die von der Rechtsprechung abweichen oder von dieser noch gar nicht problematisiert worden sind. Etwas Lesekompetenz muss man da schon voraussetzen dürfen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Selbstverständlich geht die Gefahr von mir aus. Ich wollte auch nichts anderes behaupten. Das war so zu verstehen, dass man (also ich) ja versucht sein könnte das unbesehen zu übernehmen, weil die Gerichte auch damit arbeiten.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Das ist jetzt aber auch etwas übertrieben. In etlichen Kommentaren wird eben auch mal nicht kenntlich gemacht, dass der Bearbeiter von der obergerichtlichen/höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht; vielleicht weiß er es auch selbst gar nicht. Dann gibt es noch die (ätzenden) Fälle, bei denen inbrünstig abstruse Mindermeinungen vertreten und mit Quellen à la "so zu Recht VG Posemuckel" belegt werden - und am Ende der am besten noch in den Fließtext gesetzten Nachweiseketten findet sich dann vielleicht ein "a.A. BVerwG".Blaumann hat geschrieben:Die Gefahr geht wohl in diesem Fall eher vom Rechtsanwender aus, der die entsprechenden Ausführungen nicht richtig bzw. erschöpfend liest.
Das Ding heißt nicht umsonst "Kommentar" und nicht "Rechtsprechungsübersicht". Natürlich werden darin sowohl eigene Rechtsansichten des Kommentators, als auch Ansichten der Literatur zu finden sein, die von der Rechtsprechung abweichen oder von dieser noch gar nicht problematisiert worden sind. Etwas Lesekompetenz muss man da schon voraussetzen dürfen.
Es gibt auf dem Markt schon viele schlechte Kommentare. Der Schmidt-Futterer gehört sicherlich nicht dazu, aber man sollte eigentlich schon erwarten können, dass alle Abweichungen von der höchstrichterlichen/obergerichtlichen Rechtsprechung ganz deutlich kennzeichnet werden. Im Zweifel sollten Bearbeiter auch selbst betonen, dass bestimmte Fragen noch nicht entschieden worden sind und sie gerade eine eigene Lösung präsentieren.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Mein Rechtsanwendungslehrgeld habe ich übrigens schon in der Zivilstation gezahlt. In einem Brustton der Überzeugung ein Urteil verfasst und mich auf BGH Rspr. aus dem Zöller von 2015 bezogen, weil ich dachte, dass das schon passen wird und ich nicht weiter nachschauen muss (etwa in der aktuellen Auflage). Das dumme war 2016 wurde die Rechtsprechung geändert. Mein Ausbilder hat nur gelacht. Es war mir extremst peinlich.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Versteh ich nicht: Ist ja nicht so, dass der durchschnittliche Richter, der sein Dezernat in den Griff kriegen will, das nicht ganz genau so gemacht hätte. Sei lieber froh, dass dein Ausbilder was konnteTobias__21 hat geschrieben:Mein Rechtsanwendungslehrgeld habe ich übrigens schon in der Zivilstation gezahlt. In einem Brustton der Überzeugung ein Urteil verfasst und mich auf BGH Rspr. aus dem Zöller von 2015 bezogen, weil ich dachte, dass das schon passen wird und ich nicht weiter nachschauen muss (etwa in der aktuellen Auflage). Das dumme war 2016 wurde die Rechtsprechung geändert. Mein Ausbilder hat nur gelacht. Es war mir extremst peinlich.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Was würde Ihr fürs öffentliche Recht empfehlen? Kaiser, Kintz, oder ganz was anderes?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Keiner ne Empfehlung?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ich kann nur vor Pietzner/Ronellenfitsch warnen... Hab nach 80 Seiten abgebrochen, weil man bis dahin nicht über die Rechtsnatur irgendwelcher Abgrenzungen gekommen ist. Mag zum punktuellem Nachlesen geeignet sein, sonst aber wirklich schlimm.
Ich beschränk mit im ÖffR auf Skripte
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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Fand den Kintz zumindest "okay", wenngleich ggf. etwas zu detailverliebt. Vielleicht nimmt man das auch nicht als Einstiegslektüre, sondern eher, um Sachen zu vertiefen, die in einem Skript nur oberflächlich behandelt wurden.
Der P/R ist tatsächlich richtig schlimm, würde ich auch nicht anfassen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
http://www.beck-shop.de/Kuelpmann-Beson ... t=14913522
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Danke, werde ich mir ansehen. Die Bücher aus der gleichen Reihe zum Straf- und Zivilrecht haben mich allerdings nicht überzeugt. Wird aber wahrscheinlich auch an den Autoren liegenKezzlerinho hat geschrieben:http://www.beck-shop.de/Kuelpmann-Beson ... t=14913522
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ich habe mal wieder ein Aufbauproblme
3 Beklagte. Beklagter zu 1) taucht im Termin nicht auf, Beklagter zu 3) hat im Vorfeld schon den Beitritt auf Beklagtenseite 1) erklärt. Kläger beantragt im Termin erlass eines VU gegen Beklagten zu 1).
Aufgabe: Urteil. Tatbestand erlassen. Wo bringe ich die Sache mit dem VU (das ja nicht erlassen wird) und dem Beitritt unter? Kann ich das direkt zu Anfang der Begründetheitsprüfung bringen?
Also bspw.: Der Beitritt des Beklagten war wirksam, bla bla. Ein VU gegen den Beklagten zu 1) war nicht zu erlassen, bla bla.
Die zulässige Klage ist jedoch nur teilweise begründet, usw...
3 Beklagte. Beklagter zu 1) taucht im Termin nicht auf, Beklagter zu 3) hat im Vorfeld schon den Beitritt auf Beklagtenseite 1) erklärt. Kläger beantragt im Termin erlass eines VU gegen Beklagten zu 1).
Aufgabe: Urteil. Tatbestand erlassen. Wo bringe ich die Sache mit dem VU (das ja nicht erlassen wird) und dem Beitritt unter? Kann ich das direkt zu Anfang der Begründetheitsprüfung bringen?
Also bspw.: Der Beitritt des Beklagten war wirksam, bla bla. Ein VU gegen den Beklagten zu 1) war nicht zu erlassen, bla bla.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Zum Öffentlichen Recht: ganz klar P/R, hat mir in beiden Klausuren richtig den A**** gerettet. Ist aber in der Tat Geschmackssache. Mit dem Kintz kam ich überhaupt nicht klar. Da werden nur Standardkonstellationen besprochen, die häufig nicht der Examensrealität entsprechen und auch seine Lösungen sind manches Mal eher - Achtung - unterkomplex.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.