Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ich weiß es nicht, lös auf bitte
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
491 StPOJustitian hat geschrieben:Ich weiß es nicht, lös auf bitte
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Jemand, der in dejure.org die Suche bedienen kann.Tobias__21 hat geschrieben:491 StPOJustitian hat geschrieben:Ich weiß es nicht, lös auf bitte
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
juristhh hat geschrieben:Jemand, der in dejure.org die Suche bedienen kann.Tobias__21 hat geschrieben:491 StPOJustitian hat geschrieben:Ich weiß es nicht, lös auf bitte
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Unterschleif?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Schreibt ihr im konkreten Anklagesatz was zu den Tatsachen, die einem Rücktritt entgegenstehen (z.B. wegen mangelnder Freiwilligkeit)?
In der AG habe ich gelernt, der Rücktritt sei dort nicht zu erwähnen, ein Klausurkorrektor meinte das Gegenteil...
In der AG habe ich gelernt, der Rücktritt sei dort nicht zu erwähnen, ein Klausurkorrektor meinte das Gegenteil...
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Kann jemand was zu den Assessorskripten von Hemmer sagen? Sind die gute? Konkret geht es mir um Arbeitsrecht. Schwanke da zwischen Hemmer und Holbeck/Schwindl
http://www.beck-shop.de/hemmer-wuest-go ... view&box=3
http://www.beck-shop.de/holbeck-schwind ... t=16406548
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Grundsätzlich ja.Suchender_ hat geschrieben:Schreibt ihr im konkreten Anklagesatz was zu den Tatsachen, die einem Rücktritt entgegenstehen (z.B. wegen mangelnder Freiwilligkeit)?
Das kommt immer auf den Einzelfall an. Meines Erachtens gehört ggf. sowohl der erfolgreiche Rücktritt in den Anklagesatz (wenn bspw. eine Verletzungshandlung von einem Tötungsvorsatz getragen war, aber aufgrund Rücktritts nur noch eine gef. KV verbleibt) als auch die Tatsachen, die zu der Bewertung führen, dass kein Rücktritt vorliegt.Suchender_ hat geschrieben:In der AG habe ich gelernt, der Rücktritt sei dort nicht zu erwähnen, ein Klausurkorrektor meinte das Gegenteil...
Immer gehört aber nur das in den Anklagesatz, was auch für die rechtliche Wertung relevant ist. Geht die Staatsanwaltschaft von einem Rücktritt aus, dann gehören natürlich nur die Tatsachen in den Anklagesatz, die den Rücktritt tragen, nicht aber die, die vielleicht dagegensprechen könnten; geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass kein Rücktritt vorliegt, dann die diese Wertung tragenden Tatsachen. Dabei ist es m.E. Geschmackssache, wie deutlich oder weitgehend dazu die (inneren) Tatsachen dargestellt werden: "Der Angeschuldigte erkannte, dass er den flüchtenden Geschädigten nicht mehr würde einholen können und ließ daher von ihm ab" oder auch nur "flüchtete der Geschädigte die Straße entlang, wobei der Angeschuldigte ihn noch ein Stück weit verfolgte", womit der fehlgeschlagene Versuch zumindest angesprochen ist; "ließ von dem Geschädigten ab, weil dessen Freundin zwischen ihn und den Angeschuldigten trat und er sie nicht verletzen wollte"; "Dann ergriff der Angeschuldigte die Flucht, ohne sich weitere Gedanken um den – für ihn unerreichbaren - Geschädigten zu machen, bei dem er tödliche Verletzungen jedenfalls für möglich hielt" als Tatsachengrundlage für einen fehlgeschlagenen, jedenfalls aber beendeten Versuch; "ließ von dem Geschädigten erst ab, als dieser sich nicht mehr bewegte" - letzteres ist wieder für die Annahme eines beendeten Versuchs von Bedeutung.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Da ich ja sicherlich nicht der erste bin der vor dieser Frage steht...
Ich bin ja am OLG mit Steuerklasse 1 angestellt.
In meiner GK-Station kürzt mir das OLG meine Unterhaltsbeihilfe aber auf 0 Euro. Das heißt ich kriege in den Monaten kein Geld mehr.
Nun werde ich gefragt, wie die GK mich versteuern soll. Sinnvoll erscheint mir ja dort die Steuerklasse 1 zu nehmen und dem OLG mitzuteilen, dass sie mich bitte mit Steuerklasse 6 versteuern (wobei ja eh nix zu versteuern da ist).
Übersehe ich da irgendwas? Im Endeffekt ist die Steuerklasse aber doch eh egal, weil ich zuviel gezahlte Steuern eh per Steuererklärung am Ende zurückerhalten oder?
Ich bin ja am OLG mit Steuerklasse 1 angestellt.
In meiner GK-Station kürzt mir das OLG meine Unterhaltsbeihilfe aber auf 0 Euro. Das heißt ich kriege in den Monaten kein Geld mehr.
Nun werde ich gefragt, wie die GK mich versteuern soll. Sinnvoll erscheint mir ja dort die Steuerklasse 1 zu nehmen und dem OLG mitzuteilen, dass sie mich bitte mit Steuerklasse 6 versteuern (wobei ja eh nix zu versteuern da ist).
Übersehe ich da irgendwas? Im Endeffekt ist die Steuerklasse aber doch eh egal, weil ich zuviel gezahlte Steuern eh per Steuererklärung am Ende zurückerhalten oder?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ja.Ara hat geschrieben:Im Endeffekt ist die Steuerklasse aber doch eh egal, weil ich zuviel gezahlte Steuern eh per Steuererklärung am Ende zurückerhalten oder?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wie verhalten sich eigentlich Handeltreiben mit BtM und § 370 AO zueinander? Wird die Steuerhinterziehung konsumiert?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Du kannst dank des Steuergeheimnises relativ unproblematisch deine Drogengelder beim Finanzamt angeben. Daher spricht mE nichts dagegen, dass die Straftaten nebeneinander stehen.Justitian hat geschrieben:Wie verhalten sich eigentlich Handeltreiben mit BtM und § 370 AO zueinander? Wird die Steuerhinterziehung konsumiert?
So wohl auch das AG Bremen-Blumenthal (man lernt täglich neue Amtsgerichte kennen!) https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... erziehung/
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Interessant, ich habe selbst noch nie gesehen dass man beides annimmt. Wahrscheinlich einfach nicht bedacht oder keine Lust gehabt sich mit Steuerrecht zu befassen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Keine Rechtsberatung.Justitian hat geschrieben:Wie verhalten sich eigentlich Handeltreiben mit BtM und § 370 AO zueinander? Wird die Steuerhinterziehung konsumiert?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Das mag damit zusammenhängen, dass Steuerstraftaten idR durch die Steuerverwaltung und nicht durch die StA verfolgt werden.Justitian hat geschrieben:Interessant, ich habe selbst noch nie gesehen dass man beides annimmt. Wahrscheinlich einfach nicht bedacht oder keine Lust gehabt sich mit Steuerrecht zu befassen