Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Danke für die Blumen, aber meine Fragen sind ja sehr banal :) Und auch nochmal Danke an thh, dass er mir immer so ausführlich und verständlich antwortet O:)

Aber vielleicht habe ich ja wirklich Talent, die ersten Verhandlungen liefen sehr gut und es gab auch Lob vom Gericht und sogar von einem Verteidiger. Der kam nach der Verhandlung zu mir und hat sich bedankt, dass ich dem Gutachter noch eine bestimmte Frage gestellt habe, die ihm glatt durchgerutscht wäre, die Antwort aber seinen Mandanten dann endgültig entlastet hat :) Interessant war es auch, dass der Richter gewisse (wichtige) Fragen, die auch für die rechtliche Beurteilung relevant waren, nicht gestellt hat, und ich dann doch fragen musste, damit hatte ich eigentlich nicht gerechnet :)

Auch witzig: Eine Zeugin war derart fertig mit der Welt (war mit dem Angeklagten verwandt), dass sie da wie ein Häufchen Elend saß und mit bebender Stimme gesprochen hat. Als ich dann dran war, wurde es noch schlimmer. Ich hab dann irgendwas in die Richtung gesagt, dass sie keine Angst haben muss und es auch für mich das erste Mal ist und ich sicher nervöser bin als sie (was man aber glücklicherweise nicht gemerkt hat). Hat für allgemeines Schmunzeln im Saal gesorgt und es ging ihr dann auch ersichtlich besser :)
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Danke, das war sehr ausführlich! So ähnlich dachte ich mir das schon. Mir ging es auch eher um die Staatsanwälte, nicht um mich als Ref. Ich war etwas unsicher, ob man wirklich offen beim Gericht nachfragen kann, ob sie auch bei einem Freispruch mitmachen würden. Das geht ja schon etwas in die Richtung Verfahrensabsprache. Ich habe es allerdings auch schon erlebt, dass ein Richter offen angesprochen hat, dass er einen Freispruch nicht in Betracht zieht und hier zum 153a tendiert. Da wollten dann aber Angeklagter und RA nicht mitmachen und man hat einen Fortsetzungstermin gemacht um noch weitere Zeugen zu hören.
Ich hab in meinem Sitzungsdienst nicht "nachgefragt". Da kann man meines Erachtens selbstbewusst genug sein. Man ist als Vertreter der Staatsanwalt nicht Lakai des Gerichts. Und den Richtern berechtigtes Contra geben, kam zumindest bei mir in der Behörde immer gut an.

Ich habe auch tatsächlich zweimal meine Zustimmung verweigert. Einmal habe ich beim Ausbleiben eines 42fachen Betrügers (bis in die 70er Jahre) der die neue Tat unter Bewährung begangen hat mich geweigert einen Strafbefehl zu beantragen. Hier wurde ich dann tatsächlich vom Richter sehr unangemessen angegangen. Bis er schließlich offen erklärte er wird den neuen Termin so spät terminieren, dass er nen neuen Staatsanwalt bekommt. Als Quittung hab ich aber in den Sitzungsvermerk genau das so niedergeschrieben.

Die andere Sache war deine oben geschilderte Situation. Die Anklage hat sich schlicht nicht bestätigt. Der Richter hat dem Angeklagten schon erklärt, was für Folgen die Einstellung hat. Wo ich dann einfach sagte, dass ich auf Freispruch plädieren werde und freundlich hinterhergeschoben habe "Auch wenn es für sie mehr Arbeit macht". Darauf hat der Richter aber gesagt "Ach so ein Urteil schreib ich schnell runter"... Dann ham wir zwar noch 10 Minuten Akten verlesen, aber im Endeffekt war es der richtige Weg. In der Urteilsbegründung sagte der Richter dann noch so schön "Ich hätte das Verfahren lieber eingestellt, aber der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat schon Recht, dass hier ein Freispruch erfolgen muss".

Die Gefahr, dass das Gericht dann verurteilt, kann ich übrigens nicht wirklich erkennen. Warum sollte das Gericht einem § 153 StPO zustimmen, dann sich aber einem Freispruch verwehren? Was hier eher der Fall ist: Wenn die StA sich § 153a StPO verweigert, gibt es einfach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Übrigens: Der größte Vorteil des Freispruchs ist, dass die Staatskasse die Auslagen trägt. Bei § 153a StPO trägt sie der Angeklagte immer. Bei § 153 StPO entscheidet es das Gericht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Übrigens: Der größte Vorteil des Freispruchs ist, dass die Staatskasse die Auslagen trägt. Bei § 153a StPO trägt sie der Angeklagte immer. Bei § 153 StPO entscheidet es das Gericht.
§ 467 V StPO?
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Übrigens: Der größte Vorteil des Freispruchs ist, dass die Staatskasse die Auslagen trägt. Bei § 153a StPO trägt sie der Angeklagte immer. Bei § 153 StPO entscheidet es das Gericht.
§ 467 V StPO?
Ja: "Werden nicht der Staatskasse auferlegt"
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

:-w Ok, scheint für heute zu reichen, wenn ich schon nicht mehr richtig lesen kann. Ich geh jetzt Fussball schauen :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Mal angenommen ein Delikt wird aus § 374 StPO gestrichen, stand aber zur Zeit der Tatbegehung und Strafantrag des Geschädigten noch im 374. Welche Fassung ist bei Entscheidung des Staatsanwalts ob er auf den Privatklageweg verweisen kann maßgeblich? Ich würde sagen die aktuelle Fassung, die im Zeitpunkt seiner Entscheidung in Kraft ist. Liege ich damit richtig? Oder kommt es auf den Zeitpunkt Stellung Strafantrag / Tatzeitpunkt an? § 2 StGB ist bekannt, der dürfte aber wohl nicht für das Verfahrensrecht gelten. Und in der StPO und den EGen finde ich keine Übergangsvorschriften (dürfte es auch lt. BGBl. keine geben)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich war etwas unsicher, ob man wirklich offen beim Gericht nachfragen kann, ob sie auch bei einem Freispruch mitmachen würden. Das geht ja schon etwas in die Richtung Verfahrensabsprache.
Weshalb es sinnvoller erscheint, den Sachverhalt bei der Erörterung, ob eine Einstellung nach § 153a Abs. 2 Stopp in Betracht kommt, anzusprechen.

Das Gericht muss sich ja entweder erkundigen, ob - auch - die Staatsanwaltschaft zustimmen würde oder die notwendige Zustimmung der StA erfragen. Das ermöglicht dann die Stellungnahme, dass eine Zustimmung deshalb schwierig erscheint, weil aus Sicht der StA derzeit freizusprechen wäre. Das wiederum wird dann üblicherweise dazu führen, dass auch das Gericht sich zu der Frage verhält.

Es bleibt auch die - wenn auch nicht ganz konsequente - Option, auf die Absicht zu verweisen, einen freisprechenden Antrag zu stellen, aber gleichwohl die Zustimmung zur Einstellung zu erteilen. Dann hat die Verteidigung alle Möglichkeiten offen.
Tobias__21 hat geschrieben:Also in unsicheren Fällen lieber den 153 anstatt auf Freispruch zu plädieren und dem Angeklagten ggf noch eine Berufung zu bescheren, wenn der Richter nicht mitspielt.
Ich wäre bei einem verteidigten Angeklagten als Staatsanwalt mit einem Antrag auf Freispruch sehr zurückhaltend; es schadet ja nichts, soweit sich ein verurteilender Antrag überhaupt begründen lässt, dem Gericht die Argumente beider Seiten vorzutragen. Was dann noch bleibt, sollte so klar sein, dass - mit einiger Erfahrung - nichts anderes als ein Freispruch in Betracht kommen kann.

Wenn das Gericht signalisiert, dass ein Freispruch eher nicht in Betracht kommen wird, spricht hingegen alles dafür, einer Einstimmung zuzustimmen, wenn der Angeklagte bzw. sein Verteidiger das möchten. Zwar soll der Vertreter der Staatsanwaltschaft das beantragen, was er - aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung schöpfend - für richtig hält und nicht dem Gericht, dem Nebenkläger oder der Verteidigung oder sonstwem nach dem Mund reden, aber den Angeklagten, dessen Schuld jedenfalls nicht schwer wiegt, durch eine verweigerte Zustimmung zur Einstellung bei einem auf Verurteilungskurs befindlichen Gericht in die nächste Instanz zu treiben, macht nun auch keinen Sinn.
Ara hat geschrieben:Ich hab in meinem Sitzungsdienst nicht "nachgefragt". Da kann man meines Erachtens selbstbewusst genug sein. Man ist als Vertreter der Staatsanwalt nicht Lakai des Gerichts. Und den Richtern berechtigtes Contra geben, kam zumindest bei mir in der Behörde immer gut an.
Wenn man sich in der Sache ausreichend sicher ist, spricht selbstverständlich nichts gegen selbstbewusstes Auftreten, und freilich ist die Staatsanwaltschaft ein vom Gericht unabhängiger Teil der Justiz und ihrerseits dazu berufen, ein rechtsförmliches Verfahren sicherzustellen. Wie konfrontativ das Verhältnis zwischen StA und Gericht sich gestaltet, mag sich auch danach unterscheiden, ob in dem betreffenden Land getrennte Laufbahnen für Richter und Staatsanwälte bestehen (so bspw. in NRW) oder der Wechsel zwischen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit üblich ist (so bspw. in Bayern und Ba-Wü). Ein berechtigter Widerspruch gegen die Auffassungen des Gerichts ist hingegen nie verkehrt.
Ara hat geschrieben:Ich habe auch tatsächlich zweimal meine Zustimmung verweigert. Einmal habe ich beim Ausbleiben eines 42fachen Betrügers (bis in die 70er Jahre) der die neue Tat unter Bewährung begangen hat mich geweigert einen Strafbefehl zu beantragen.
Die Beantragung eines Sitzungsstrafbefehls wäre hier ohne Zustimmung des staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeiters - oder eines anderen Staatsanwalts - ohnehin nicht möglich, da die Vollmacht des Referendars insoweit im Innenverhältnis beschränkt ist, genau wie bei der Zustimmung zu Einstellungen oder beim Rechtsmittelverzicht.
Ara hat geschrieben:Hier wurde ich dann tatsächlich vom Richter sehr unangemessen angegangen.
Das ist in jedem Fall inakzeptabel, selbst wenn die Entscheidung des Sitzungsvertreters objektiv nicht optimal - oder gar falsch - gewesen sein sollte.
Ara hat geschrieben:Warum sollte das Gericht einem § 153 StPO zustimmen, dann sich aber einem Freispruch verwehren?
Das mag jetzt zum simpel erscheinen, aber: Weil es von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, aber eine Sanktion nicht für erforderlich erachtet? Genau das ist ja der Anwendungsbereich des § 153 StPO.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Danke für die Blumen, aber meine Fragen sind ja sehr banal :)
Gar nicht immer so - und ich halte es für durchaus wichtig, auch scheinbar offensichtliches zu hinterfragen. Es gibt genug Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, die nur wissen, dass man dieses oder jenes "schon immer so gemacht hat" (was durchaus richtig und wichtig ist), haben aber nicht präsent, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht oder welche Gründe dieses Vorgehen hat. Das halte ich für ein Defizit.
Tobias__21 hat geschrieben:Aber vielleicht habe ich ja wirklich Talent, die ersten Verhandlungen liefen sehr gut und es gab auch Lob vom Gericht und sogar von einem Verteidiger. Der kam nach der Verhandlung zu mir und hat sich bedankt, dass ich dem Gutachter noch eine bestimmte Frage gestellt habe, die ihm glatt durchgerutscht wäre, die Antwort aber seinen Mandanten dann endgültig entlastet hat :) Interessant war es auch, dass der Richter gewisse (wichtige) Fragen, die auch für die rechtliche Beurteilung relevant waren, nicht gestellt hat, und ich dann doch fragen musste, damit hatte ich eigentlich nicht gerechnet :)
Auch Richter sind unterschiedlich qualifiziert und erfahren, unterschiedlich gut vorbereitet und haben mal gute und mal schlechte Tage. :)

Freut mich jedenfalls, dass Du mit dem Sitzungsdienst gute Erfahrungen gemacht und offenbar auch Freude daran hast.
Tobias__21 hat geschrieben:Auch witzig: Eine Zeugin war derart fertig mit der Welt (war mit dem Angeklagten verwandt), dass sie da wie ein Häufchen Elend saß und mit bebender Stimme gesprochen hat. Als ich dann dran war, wurde es noch schlimmer. Ich hab dann irgendwas in die Richtung gesagt, dass sie keine Angst haben muss und es auch für mich das erste Mal ist und ich sicher nervöser bin als sie (was man aber glücklicherweise nicht gemerkt hat). Hat für allgemeines Schmunzeln im Saal gesorgt und es ging ihr dann auch ersichtlich besser :)
*g* Sehr nett.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Ich habe auch tatsächlich zweimal meine Zustimmung verweigert. Einmal habe ich beim Ausbleiben eines 42fachen Betrügers (bis in die 70er Jahre) der die neue Tat unter Bewährung begangen hat mich geweigert einen Strafbefehl zu beantragen.
Die Beantragung eines Sitzungsstrafbefehls wäre hier ohne Zustimmung des staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeiters - oder eines anderen Staatsanwalts - ohnehin nicht möglich, da die Vollmacht des Referendars insoweit im Innenverhältnis beschränkt ist, genau wie bei der Zustimmung zu Einstellungen oder beim Rechtsmittelverzicht.
Das scheint dann Bundeslandabhängig zu sein. In Hamburg sind die Referendare grundsätzlich ohne Rücksprache befugt und angehalten bei erwartender Geldstrafe Sitzungsstrafbefehl zu beantragen. Ich war in der Sache aber vorbereitet, weil meine Ausbilderin mir auf den Weg mitgab: "Faulster Richter der Stadt, der wir ihnen mit irgend ner alternativen Verfahrenserledigung kommen. Lassen sie sich nicht bequatschen"

Funfact: Ich hatte in einer meiner letzteren Sitzungen ne dänische Richterdelegation im Publikum, die sehen wollten wir die Deutschen es so machen. Ham sies gleich mal vom Profi gelernt :P
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Das scheint dann Bundeslandabhängig zu sein. In Hamburg sind die Referendare grundsätzlich ohne Rücksprache befugt und angehalten bei erwartender Geldstrafe Sitzungsstrafbefehl zu beantragen.
Das mag dann damit zusammenhängen, dass es in der (hiesigen) Praxis völlig unüblich ist, bei angestrebter Verhängung einer Geldstrafe nicht den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen, so dass bei Anklageerhebung in der Regel eine Freiheitsstrafe im Raum steht.
Ara hat geschrieben:Ich war in der Sache aber vorbereitet, weil meine Ausbilderin mir auf den Weg mitgab: "Faulster Richter der Stadt, der wir ihnen mit irgend ner alternativen Verfahrenserledigung kommen. Lassen sie sich nicht bequatschen"
Sehr schön. :)
Ara hat geschrieben:Funfact: Ich hatte in einer meiner letzteren Sitzungen ne dänische Richterdelegation im Publikum, die sehen wollten wir die Deutschen es so machen. Ham sies gleich mal vom Profi gelernt :P
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Funfact: Ich hatte in einer meiner letzteren Sitzungen ne dänische Richterdelegation im Publikum, die sehen wollten wir die Deutschen es so machen. Ham sies gleich mal vom Profi gelernt :P
Hast Du ihnen den Tom Cruise gemacht? :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Herr Schraeg »

Tobias__21 hat geschrieben: Ich hab dann irgendwas in die Richtung gesagt, dass sie keine Angst haben muss und es auch für mich das erste Mal ist und ich sicher nervöser bin als sie
Den Spruch kenne ich auch, aber in völlig anderem Zusammenhang.
Tobias__21 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Funfact: Ich hatte in einer meiner letzteren Sitzungen ne dänische Richterdelegation im Publikum, die sehen wollten wir die Deutschen es so machen. Ham sies gleich mal vom Profi gelernt :P
Hast Du ihnen den Tom Cruise gemacht? :)
Dänen können die Wahrheit ertragen, denn https://www.youtube.com/watch?v=YAtFhEyKG1Q
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Herr Schraeg hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben: Ich hab dann irgendwas in die Richtung gesagt, dass sie keine Angst haben muss und es auch für mich das erste Mal ist und ich sicher nervöser bin als sie
Den Spruch kenne ich auch, aber in völlig anderem Zusammenhang.
:eeeek: =D>
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Funfact: Ich hatte in einer meiner letzteren Sitzungen ne dänische Richterdelegation im Publikum, die sehen wollten wir die Deutschen es so machen. Ham sies gleich mal vom Profi gelernt :P
Hast Du ihnen den Tom Cruise gemacht? :)
Ne sie meinten am Ende nur "Ihr Staatsanwalt macht hier ja gar nichts, das macht ja alles der Richter!" :( Sie haben meine Arbeit daher nicht angemessen gewürdigt!
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