Hilfe: Die Anwaltsklausur
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Re: Hilfe: Die Anwaltsklausur
Ja, das ist tatsächlich sehr schwierig, kann dich da gut verstehen. Wie gesagt: Erkennen kann man das nur daran, dass man oft Probeklausuren schreibt und so mit der Zeit einfach ein "Gefühl" dafür bekommt. Und nicht zuletzt gibt der zeitliche Rahmen (5 Stunden) den Bearbeitungsumfang vor. Dass das am Anfang viel zu ungenau und frustrierend ist, ging mir auch so - mit der Zeit steigt man da aber besser durch. Nur Mut.
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Re: Hilfe: Die Anwaltsklausur
Es kommt wohl auch auf den Klausurtypus an. Sofern tatsächlich ein Gutachten gefordert ist (scheint im Zivilrecht eine "nördliche" Praxis zu sein?) sollten Gegenmeinungen an kritischen Stellen dort sehr oft ihren Platz finden. Sobald man die Rechtsfragen in Schriftsatzform abfassen muss, kann man den Mandanten in der Klausur aber nicht mal eben um die entsprechende Zustimmung bitten und müsste im Zweifel sogar "aufgeben", also etwa anerkennen, wenn der BGH dem Mandanten nicht Recht gibt.OJ1988 hat geschrieben:Dass man in einer Anwaltsklausur im Zivilrecht seinen Schriftsatz nicht auf eine verdrehte Literaturmeinung stützt, ohne dem Mandanten wenigstens klaren Wein eingeschenkt zu haben, ist klar, geht aber nicht mit "gar nicht mal erwähnen, alles stur nach BGH machen" einher, so wie es hier tlw. insinuiert wird.
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Re: Hilfe: Die Anwaltsklausur
Das "Aufgeben" ist prozessual ja auch deutlich spannender, als wenn man über 5 Seiten darlegt, weshalb Prof. Dr. mult. Recht hat und die ständige Rechtsprechung des BGH völlig verfehlt ist. Insofern muss man sicherlich schauen, was es für ein Klausurtyp ist und was konkret gefordert wird. Eine gewisse Unsicherheit wird aber immer bleiben. Ich entsinne mich an eine Probeklausur, in der ich (auch um den praktischen Teil auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren und fertig zu werden) der Mandantin erklärt habe, dass sie zwar die Herausgabeklage erheben könne, aber die Sache mit der üblen Nachrede doch besser vergesse solle, weil Meinungsfreiheit, wahrer Kern usw. und daher ohnehin eher aussichtslos. Hat mir ein "das wahrt aber nicht die Interessen der Mandantin eingebracht". Nun gut, kann man nichts machen.
Und ja, jedenfalls im Bereich des GJPA im Zivilrecht und ÖR in den Anwaltsklausuren immer: Gutachten plus ggf. Schriftsatzentwurf mit Verweisungen auf das Gutachten, dh man kann / muss das Gutachten so schreiben, dass man für den Schriftsatzentwurf dann die nötigen Ausführungen "rausschneiden" kann. Aber es bleibt eben auch Raum für andere Ansichten.
Und ja, jedenfalls im Bereich des GJPA im Zivilrecht und ÖR in den Anwaltsklausuren immer: Gutachten plus ggf. Schriftsatzentwurf mit Verweisungen auf das Gutachten, dh man kann / muss das Gutachten so schreiben, dass man für den Schriftsatzentwurf dann die nötigen Ausführungen "rausschneiden" kann. Aber es bleibt eben auch Raum für andere Ansichten.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Re: Hilfe: Die Anwaltsklausur
Kennt ihr brauchbares Material zu diesem Themenkomplex?
Re: Hilfe: Die Anwaltsklausur
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