Meine Empfehlung lautet: Nicht auf Verbitterte hören!Juratutorium hat geschrieben:Das ist ein hervorragender Beitrag. Sowas muss man auch mal positiv herausstellen. Könntest du deine Thesen vielleicht noch so formulieren, dass eine Handlungsempfehlung für Examenskandidaten daraus wird.JRG hat geschrieben:Das mit den Seitenzahlen ist doch totaler Quatsch. Als Korrektor bin ich doch im niedrigen Punktebereich völlig entnervt, wenn ich 25 und mehr Seiten falsches Geschwaller lesen muss. Da denke ich mir auch nicht, dass der- oder diejenige sich wenigstens Mühe gegeben hat. Und auch in den Prädikatsbereich kommt man locker mit nur 10-12 Seiten.
Sich da an Musterlösungen zu orientieren ist auch Blödsinn, die sind teils so lang, dass ich sie in 5 Stunden nicht einmal abschreiben könnte.
Mein Vorschlag:Wäre das so in etwa in deinem Sinne?1. Wenn man keine Ahnung hat und sowieso alles falsch ist, dann besser ganz wenig schreiben, damit der Korrektor nicht noch mehr verärgert wird.
2. Ein Bearbeitungsumfang von 10-12 Seiten reicht völlig aus, um damit Prädikat zu erreichen, so lange es dabei nicht an der Argumentationstiefe mangelt.
3. In der Musterlösung steht auch viel Überflüssiges drin. Davon kann man einiges getrost vergessen.
Viel Erfolg! Euer JRG
Im Übrigen wären "lerne" (damit man nicht in die Verlegenheit kommt, keine Ahnung zu haben) sowie "konzentriere dich auf's Wesentliche" (was zu weniger Seiten führen kann, letztlich aber egal ist, da die Anzahl der Seiten nunmal nicht der Korrekturmaßstab ist) und "missverstehe die Musterlösung nicht dahingehend, sie möglichst exakt treffen zu müssen" doch geeignete Empfehlungen.
Natürlich nur dann, wenn man den goldenen Handschlag nicht beherrscht.