Anforderungen 2. Examen

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JRG
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von JRG »

Juratutorium hat geschrieben:
JRG hat geschrieben:Das mit den Seitenzahlen ist doch totaler Quatsch. Als Korrektor bin ich doch im niedrigen Punktebereich völlig entnervt, wenn ich 25 und mehr Seiten falsches Geschwaller lesen muss. Da denke ich mir auch nicht, dass der- oder diejenige sich wenigstens Mühe gegeben hat. Und auch in den Prädikatsbereich kommt man locker mit nur 10-12 Seiten.

Sich da an Musterlösungen zu orientieren ist auch Blödsinn, die sind teils so lang, dass ich sie in 5 Stunden nicht einmal abschreiben könnte.
Das ist ein hervorragender Beitrag. Sowas muss man auch mal positiv herausstellen. Könntest du deine Thesen vielleicht noch so formulieren, dass eine Handlungsempfehlung für Examenskandidaten daraus wird.

Mein Vorschlag:
1. Wenn man keine Ahnung hat und sowieso alles falsch ist, dann besser ganz wenig schreiben, damit der Korrektor nicht noch mehr verärgert wird.

2. Ein Bearbeitungsumfang von 10-12 Seiten reicht völlig aus, um damit Prädikat zu erreichen, so lange es dabei nicht an der Argumentationstiefe mangelt.

3. In der Musterlösung steht auch viel Überflüssiges drin. Davon kann man einiges getrost vergessen.

Viel Erfolg! Euer JRG
Wäre das so in etwa in deinem Sinne?
Meine Empfehlung lautet: Nicht auf Verbitterte hören!

Im Übrigen wären "lerne" (damit man nicht in die Verlegenheit kommt, keine Ahnung zu haben) sowie "konzentriere dich auf's Wesentliche" (was zu weniger Seiten führen kann, letztlich aber egal ist, da die Anzahl der Seiten nunmal nicht der Korrekturmaßstab ist) und "missverstehe die Musterlösung nicht dahingehend, sie möglichst exakt treffen zu müssen" doch geeignete Empfehlungen.

Natürlich nur dann, wenn man den goldenen Handschlag nicht beherrscht.
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Tibor
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Tibor »

Es wäre richtiger, als dein bisheriger Sermon.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Juratutorium
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

JRG hat geschrieben:Meine Empfehlung lautet: Nicht auf Verbitterte hören!
Also soll man nicht auf dich hören. Du machst es einem aber auch wirklich schwer. Sich erst als Visionär betätigen und diese unglaublich brillianten Regeln entwickeln, auf die vorher noch keiner gekommen ist, um dann sofort einen Rückzieher zu machen. Das finde ich bedauerlich.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von JRG »

Juratutorium hat geschrieben:
JRG hat geschrieben:Meine Empfehlung lautet: Nicht auf Verbitterte hören!
Also soll man nicht auf dich hören. Du machst es einem aber auch wirklich schwer. Sich erst als Visionär betätigen und diese unglaublich brillianten Regeln entwickeln, auf die vorher noch keiner gekommen ist, um dann sofort einen Rückzieher zu machen. Das finde ich bedauerlich.
Ach komm, nur so ein schwacher Konter? Das kannst du besser. Erzähl uns mehr über Verschwörungen in den Prüfungsämtern! Mehr über geheimes Zusatzwissen, das Richter benötigen und wie man es im Lebenslauf kenntlich macht!
Samson
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Samson »

:phanta :verypretty: :rockon: :kermit: :worldpeace


so viele passende Smileys....
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von jurapeasant »

Juratutorium = Selias?
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Hab ich mich auch schon gefragt.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

OVG Nordrhein-Westfalen · Urteil vom 9. Januar 2008 · Az. 14 A 3658/06: https://openjur.de/u/124924.html
Denn die Leistungen im Vorbereitungsdienst zählen zum Gesamteindruck des Prüflings, den sich der Prüfungsausschuss verschaffen muss, vgl. die gemäß § 38 der Juristenausbildungsverordnung (JAO) in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 8. 11. 1993, GV NRW S. 932, entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 11 JAO über die Vorberatung der Prüfer. Zu den dabei zu berücksichtigenden Prüfungsunterlagen gehören die Personalakte des Prüflings sowie die Akten über die erste Staatsprüfung, vgl. § 34 Abs. 2 Satz 2 JAO, und damit die gemäß § 30 JAO von allen Ausbildern zu erteilenden Zeugnisse, und zwar naturgemäß alle.
Die Prüfer haben zudem für die unerlässliche Verschaffung eines Gesamteindrucks die im Vorbereitungsdienst erteilten Einzelzeugnisse nicht nur mit ihrer jeweiligen Endnote, sondern auch mit ihrem Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Sie haben die Einzelzeugnisse nach Aussage, Gewicht und Stellenwert zu würdigen; denn es gibt keinen allgemeinen Bewertungsgrundsatz, aufgrund dessen im Vergleich zu den Prüfungsleistungen bessere Noten im Vorbereitungsdienst, gleichgültig wann und in welcher Ausbildungssituation sie erzielt worden sind, den Leistungsstand eines Prüflings besser kennzeichnen als der rechnerisch ermittelte Wert. Darauf, ob auch das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung den maßgeblichen Gesamteindruck mitprägt, kommt es hier nicht an. Denn das von der Klägerin in der ersten Staatsprüfung erzielte "befriedigende" Ergebnis ist nicht geeignet, zur Bildung eines Gesamteindrucks beizutragen, aufgrund dessen die rechnerische Gesamtnote der zweiten Staatsprüfung als für den Leistungsstand untypisch beurteilt werden könnte. Die Akten über die erste Staatsprüfung gehören allerdings zu den Prüfungsunterlagen, vgl. § 34 Abs. 2 Satz 2 JAO. Andere außerhalb des Vorbereitungsdienstes gezeigte Leistungen können nur dann in die Gesamtbeurteilung des Leistungsstandes einbezogen werden, wenn sie eine Aussage hinsichtlich der Inhalte und Ziele des Vorbereitungsdienstes enthalten.
Die einzige Frage, die aus meiner Sicht offen bleibt, ist, ob den Altvorderen auf diesem Forum, denn es scheint eine sehr überschaubare Gruppe von Leuten zu sein, die hier von Thread zu Thread wandert und ihren Senf abgibt, überhaupt an einer kontroversen Diskussion über sensible Ausbildungsthemen gelegen ist. Sollte hier die typische Handlungsanweisung für Referendare, "Lerne fleissig und schreibe viele Übungsklausuren" vorherrschen, die seit unvordenklicher Zeit in jedem Prüfungsdurchgang zu einem Klausurenschnitt von 5,2 Punkten führt, dann brauche ich mir die Mühe nicht zu machen.
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Tibor
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Tibor »

Ja, danke.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von OJ1988 »

"Lerne fleißig und schreibe viele Übungsklausuren" kann als Empfehlung natürlich nur an den gegenwärtigen Leistungsstand und die individuellen Leistungsgrenzen des jeweiligen Prüflings anknüpfen. Ein "Rezept" für ein sicheres Prädikatsexamen ist das deshalb nicht; dennoch dürfte jeder Prüfling, der fleißig lernt und viele Übungsklausuren schreibt, am Ende besser rauskommen, als wenn er dies nicht getan hätte.
Juratutorium
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Fleissiges Lernen und viele Übungsklausuren sind sicherlich nicht von Nachteil. Das wird auch niemand bestreiten. Es ist jedoch gefährlich die Qualität der Examensvorbereitung ex-post auf dieser Basis zu beurteilen, weil ein Zirkelschluß auf der Hand liegt. Ich gebe dir ein einfaches Beispiel: Wenn du auf Gott vertraust und täglich betest, dann wirst du wieder gesund. Solltest du nicht gesund werden, dann war dein Glaube nicht stark genug und dein Beten nicht ausreichend.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Das führe ich noch aus, dann bin ich aber auch mit dem Thema durch.

Man kann extrem fleissig sein und dennoch seine Bemühungen auf völlig falsche Ziele ausrichten. Der Kaiser-Russack erzählt in seinem Seminar gerne die Geschichte von Arthur, der den Palandt auswendig lernen wollte, und erwähnt immer beiläufig, dass das nicht gut gegangen sei. Der arme Artur ist anscheinend nach einem Nervenzusammenbruch in der Psychiartrie gelandet. Letztlich kann man sehr viel lernen und sich unglaublich anstrengen und es war trotzdem alles für die Katz. Es kommt immer darauf an, was man lernt. Zugegeben, diese Aussage ist nicht völlig überraschend. Viele wissen dennoch nicht so wirklich, was sie überhaupt lernen sollen. Die Kaiser Skripten kaufen fast alle, aber anscheinend reicht das nicht.

Zum Thema Übungsklausuren: Es gibt Dinge, die kann man nicht trainieren. Versuch mal Münzwurfprognose zu trainieren und du weißt, was ich meine. Das kannst du so oft machen, wie du willst, und du wirst nicht besser werden. Nun versuche einfach mal BGH-Entscheidungen zu prognostizieren. Da gibt es doch immer diese wunderschönen Terminsankündigungen per Email. Da kann dann jeder mitraten, wie es am Ende ausgehen wird. Viel Glück ;)

Eine ganz simple Beobachtung zeigt, worum es wirklich geht: Richter schreiben keine Übungsklausuren!

Es geht nämlich um eine Fähigkeit. Richter besitzen die Fähigkeit Urteile zu schreiben und das müssen sie nicht mehr üben. Referendare müssen diese Fähigkeit erst noch erwerben. Manche schaffen das in 10 Klausuren, andere benötigen 50 Klausuren und wiederum andere können es selbst nach 100 Klausuren immer noch nicht. Wieviele Übungsklausuren jemand benötigt, um diese Fähigkeit zu erwerben, ist individuell verschieden. Es gibt in diesem Bereich allenfalls eine Anscheinsvermutung auf Basis von irgendwelchen Erfahrungswerten, wobei sich die Frage stellt, wo diese Erfahrungen herkommen. Vielleicht ist es das Tischgespräch in der Gerichtskantine. Man weiß es nicht.
Zuletzt geändert von Juratutorium am Dienstag 9. August 2016, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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JulezLaw
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von JulezLaw »

Und deine Antwort wäre dann: "Du hast zwar genug gebetet, aber Gott mag dich nicht und will, dass du krank bist"?
Auch ein interessanter Ansatz :-k
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Juratutorium
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Anhand des Zeitstempels vermute ich, dass du mein letztes Posting noch nicht gelesen hast.

Im Übrigen gibt es natürlich auch noch Faktoren, die man nicht beeinflussen kann. Du kannst nicht beeinflussen, wie schnell du liest, wie schnell du schreibst und wie schnell du denkst. Manche haben ein Gedächtnis wie ein Elefant und andere wie ein Sieb. Ferner gibt es Leute, die denken zu einfach und welche, die denken zu kompliziert. Daran kann man nichts ändern, das ist einfach so. Manche haben nunmal eine bessere Ausgangsposition als andere.
Swann
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Swann »

Was willst du uns mit deinen weitschweifigen Ausführungen eigentlich sagen, Juratutorium/Selias? Ich erkenne da keinen roten Faden.
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