Anforderungen 2. Examen
Moderator: Verwaltung
Anforderungen 2. Examen
Hallo,
weiß jemand inwiefern sich die Anforderungen im 2. Examen
im Vergleich zum 1. Examen unterscheiden?
Ist die Stoffmenge identisch, nur dass für das 2. Examen
noch zusätzlicher Stoff beherrscht werden muss?
Oder sind die Schwerpunkte schon anders?
Schreibt man innerhalb von 5 Stunden auch so viele Blätter?
Was kann man tun, um den Stoff aus dem Studium nicht zu vergessen?
Sollte man mit den gleichen Unterlagen lernen wie für das 1. Examen.
Ist es ratsam für das 2. Examen auch ein Rep zu besuchen, oder geht das auch ohne
bzw. hat man überhaupt die Zeit dafür?
Vielen Dank
weiß jemand inwiefern sich die Anforderungen im 2. Examen
im Vergleich zum 1. Examen unterscheiden?
Ist die Stoffmenge identisch, nur dass für das 2. Examen
noch zusätzlicher Stoff beherrscht werden muss?
Oder sind die Schwerpunkte schon anders?
Schreibt man innerhalb von 5 Stunden auch so viele Blätter?
Was kann man tun, um den Stoff aus dem Studium nicht zu vergessen?
Sollte man mit den gleichen Unterlagen lernen wie für das 1. Examen.
Ist es ratsam für das 2. Examen auch ein Rep zu besuchen, oder geht das auch ohne
bzw. hat man überhaupt die Zeit dafür?
Vielen Dank
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Re: Anforderungen 2. Examen
Würde mich im gleichen Sinne anschließen:
Sollte ich vor oder nach dem Ref promovieren?
Ist das zweite Examen in Bayern auch so viel schwieriger
wie dort das 1. Examen im Vergleich zu anderen Ländern?
Lohnt es sich in die GK zu gehen oder sollte ich meine
Anwaltsstation lieber bei einerFWW-Kanzlei verbringen?
Und überhaupt: wie wichtig ist das Prädikat im 2. Examen?
Finde ich ohne VB überhaupt einen Job?
Sollte ich vor oder nach dem Ref promovieren?
Ist das zweite Examen in Bayern auch so viel schwieriger
wie dort das 1. Examen im Vergleich zu anderen Ländern?
Lohnt es sich in die GK zu gehen oder sollte ich meine
Anwaltsstation lieber bei einerFWW-Kanzlei verbringen?
Und überhaupt: wie wichtig ist das Prädikat im 2. Examen?
Finde ich ohne VB überhaupt einen Job?
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Re: Anforderungen 2. Examen
Du hättest parallel während des Studiums promovieren müssen.Brainiac hat geschrieben:Würde mich im gleichen Sinne anschließen:
Sollte ich vor oder nach dem Ref promovieren?
In Bayern ist nur alles schwerer (Sack Reis), nicht schwieriger.Brainiac hat geschrieben: Ist das zweite Examen in Bayern auch so viel schwieriger
wie dort das 1. Examen im Vergleich zu anderen Ländern?
Du solltest dir am besten einen unbedeutenden Anwalt suchen, der seine Kanzlei im eigenen Wohnzimmer betreibt. Mehr Praxiserfahrung geht nicht.Brainiac hat geschrieben: Lohnt es sich in die GK zu gehen oder sollte ich meine
Anwaltsstation lieber bei einerFWW-Kanzlei verbringen?
Ohne VB ist es im Grunde genommen unmöglich, einen Job zu finden. In einer jüngsten Entscheidung des BVerfG wird Jurareferendaren / Volljuristen sogar die Grundrechtsfähigkeit abgesprochen, wenn sie kein VB im ersten oder zweiten Staatsexamen erreicht haben (NJW 2025, 666, 666).Brainiac hat geschrieben: Und überhaupt: wie wichtig ist das Prädikat im 2. Examen?
Finde ich ohne VB überhaupt einen Job?
TF will in seiner nächsten Kolumne (obwohl es nicht sein Rechtsgebiet ist) Stellung beziehen.
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Re: Anforderungen 2. Examen
Die Notenschwelle wandert gemächlich, aber sicher in Richtung "Doppel-Gut". Und wer auf "gut" lernt, landet leicht im VB. Muss man wissen!
- scndbesthand
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Re: AW: Anforderungen 2. Examen
Um bei aller Berechtigung des Wunsches nach guter Unterhaltung auch mal etwas Ernst in die Sache zu bringen:
Im zweiten geht es wesentlich weniger theorielastig zu, wichtig ist die Komponente, mit strittigen Sachverhalten richtig umzugehen. Prozessrecht hat mehr Bedeutung, Staatsrecht mit Ausnahme der Grundrechte weniger. Im 1. Examen eher abseitige Nischenrechtsgebiete wie Reiserecht oder Mäklerrecht laufen einem auf einmal über den Weg. Klausuren sind genauso stressig, geschrieben wird genauso viel oder auch mehr, weil jetzt praktische Arbeitsergebnisse verlangt werden. Aktenvorträge werden während des Refs regelmäßig verlangt und wollen auch eingeübt werden. Ein Rep kann man machen, viele verzichten drauf oder machen nur Crashkurse. Anwaltsstation kommt drauf an, was man beruflich machen will oder ob man die Zeit fürs Tauchen (Achtung, verboten!!) braucht. Und bei der Literatur muss man halt schauen, was man braucht: Stationsliteratur, Prozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, ein oder zwei Zeitschriften und materiell punktuelle Vertiefung von praxisrelevanten Dingen: Mietrecht, Verkehrsunfälle, besonderes Verwaltungsrecht. Die Zeit, das ganze 1. Examen zu wiederholen, hat man eher nicht.
Im zweiten geht es wesentlich weniger theorielastig zu, wichtig ist die Komponente, mit strittigen Sachverhalten richtig umzugehen. Prozessrecht hat mehr Bedeutung, Staatsrecht mit Ausnahme der Grundrechte weniger. Im 1. Examen eher abseitige Nischenrechtsgebiete wie Reiserecht oder Mäklerrecht laufen einem auf einmal über den Weg. Klausuren sind genauso stressig, geschrieben wird genauso viel oder auch mehr, weil jetzt praktische Arbeitsergebnisse verlangt werden. Aktenvorträge werden während des Refs regelmäßig verlangt und wollen auch eingeübt werden. Ein Rep kann man machen, viele verzichten drauf oder machen nur Crashkurse. Anwaltsstation kommt drauf an, was man beruflich machen will oder ob man die Zeit fürs Tauchen (Achtung, verboten!!) braucht. Und bei der Literatur muss man halt schauen, was man braucht: Stationsliteratur, Prozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, ein oder zwei Zeitschriften und materiell punktuelle Vertiefung von praxisrelevanten Dingen: Mietrecht, Verkehrsunfälle, besonderes Verwaltungsrecht. Die Zeit, das ganze 1. Examen zu wiederholen, hat man eher nicht.
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Re: Anforderungen 2. Examen
schließe mich anBrainiac hat geschrieben:Würde mich im gleichen Sinne anschließen:
Lohnt es sich in die GK zu gehen oder sollte ich meine
Anwaltsstation lieber bei einerFWW-Kanzlei verbringen?
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Re: Anforderungen 2. Examen
Von der Art her unterscheidet sich 2. Ex nicht wesentlich vom 1. Ex = Du musst ebenso intensiv pauken. Unterschied: in Klausuren eher pragmatische Lösungen gefragt, Probleme weniger theoretisch. Dauer Rep nein. Kurz-Rep ok. Wenn Du mich fragst, ist die praktische Ausbildung Käse und letztlich kommt es nur darauf an, dass Du Dir das Klausurwissen in kürzester Zeit reinziehst = ähnlich Studium.
Wer zum Staat will sollte stark auf Note lernen (Tauchstation), da bei Einstellung Note extrem zählt. Promotion nicht erforderlich = Zeitverschwendung, LLM nice to have - aber oft wohl auch Zeitverschwendung.
Wer GK-Anwalt werden will, sollte bereits im Studium und erst recht im Ref. eine Station dort machen. Kompensiert oft weniger tolle Noten. Im Schwerpunkt lieber auch nicht Kriminologie belegen.... Promotion sinnvoll und sollte bei Berufsbeginn schon sehr weit fortgeschritten sein, da ihr sonst nie fertig werdet.
Wer zum Staat will sollte stark auf Note lernen (Tauchstation), da bei Einstellung Note extrem zählt. Promotion nicht erforderlich = Zeitverschwendung, LLM nice to have - aber oft wohl auch Zeitverschwendung.
Wer GK-Anwalt werden will, sollte bereits im Studium und erst recht im Ref. eine Station dort machen. Kompensiert oft weniger tolle Noten. Im Schwerpunkt lieber auch nicht Kriminologie belegen.... Promotion sinnvoll und sollte bei Berufsbeginn schon sehr weit fortgeschritten sein, da ihr sonst nie fertig werdet.
- Tibor
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Re: Anforderungen 2. Examen
Nein, das 2. Examen unterscheidet sich mE schon. Es geht nicht nur um pragmatische Lösungen. Die Klausuren sind auch nicht nur in ein "praktisches Gewand" gehüllt. Und man muss nicht ebenso intensiv lernen, wenn man das 1. Examen halbwegs souverän gemeistert hat. Ich würde schätzen, dass der durchschnittliche Student für das 1. Examen bald > 12 Monate Vollzeit lernt; für das 2. Examen wohl eher 3-4 Monate Vollzeit und 6-9 Monate geminderte Teilzeit (1-2 Tage je Woche).Nietnagel hat geschrieben:Von der Art her unterscheidet sich 2. Ex nicht wesentlich vom 1. Ex = Du musst ebenso intensiv pauken. Unterschied: in Klausuren eher pragmatische Lösungen gefragt, Probleme weniger theoretisch.
Die Stationsausbildung ist nur dann Käse, wenn man sich nicht auf die Station einlässt, sondern in jeder Tätigkeit nur eine Vorbereitung auf die Klausuren zu suchen. Darf ich fragen, ob du das 2. Examen schon in der Tasche hast?Nietnagel hat geschrieben:Dauer Rep nein. Kurz-Rep ok. Wenn Du mich fragst, ist die praktische Ausbildung Käse und letztlich kommt es nur darauf an, dass Du Dir das Klausurwissen in kürzester Zeit reinziehst = ähnlich Studium.
Das ist Käse; s.o.! Was macht man, wenn man 12-18 Monate abgetaucht ist, in Blümchenverwaltungen war, bei Papas Anwalt sich einen Schein geholt hat und dann wird es doch nur ein schlechtes Befriedigend? Dann hat man ein mittelmäßiges Examen und ein miesen Lebenslauf. Herzlichen Glückwunsch.Nietnagel hat geschrieben:VWer zum Staat will sollte stark auf Note lernen (Tauchstation), da bei Einstellung Note extrem zählt.
Promotion nicht erforderlich = Zeitverschwendung, LLM nice to have - aber oft wohl auch Zeitverschwendung.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Anforderungen 2. Examen
Schließe mich Nietnagel vollumfänglich an, und das sogar mit 2. Examen "in der Tasche"
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Re: Anforderungen 2. Examen
Also doch auf jeden Fall in die im Ref in die GK, wenn man später dort arbeiten möchte? :/
- Ara
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Re: Anforderungen 2. Examen
Naja du weißt doch gar nicht ob du "später dort arbeiten möchtest", wenn du nicht einmal da reingeschaut hast?jurapeasant hat geschrieben:Also doch auf jeden Fall in die im Ref in die GK, wenn man später dort arbeiten möchte? :/
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Anforderungen 2. Examen
Ob eine Station in der GK zu niedrige Punkte kompensieren kann ist die andere Frage.
Mit 11,2/7,1 mag das noch gut klappen, bei 9,5/6,9 wird man aber auch nach tollen Stationen ernsthafte Probleme haben dort unterzukommen.
Mit 11,2/7,1 mag das noch gut klappen, bei 9,5/6,9 wird man aber auch nach tollen Stationen ernsthafte Probleme haben dort unterzukommen.
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Re: Anforderungen 2. Examen
Bei der Überlegung sollte man aber bedenken, dass ja auch noch ein Verbesserungsversuch möglich ist, in dem man sich den vielleicht fehlenden halben Punkt noch holen kann - die fehlenden Ref-Stationen kann man hingegen nicht so leicht nachholen.Theopa hat geschrieben:Ob eine Station in der GK zu niedrige Punkte kompensieren kann ist die andere Frage.
Mit 11,2/7,1 mag das noch gut klappen, bei 9,5/6,9 wird man aber auch nach tollen Stationen ernsthafte Probleme haben dort unterzukommen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Anforderungen 2. Examen
Man kann aber auch in der Wahlstation noch in die GK, wenn man sich in der Anwaltsstation nur aufs lernen beschränken möchte...
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