Anforderungen 2. Examen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

weiß jemand inwiefern sich die Anforderungen im 2. Examen
im Vergleich zum 1. Examen unterscheiden?
Ist die Stoffmenge identisch, nur dass für das 2. Examen
noch zusätzlicher Stoff beherrscht werden muss?
Oder sind die Schwerpunkte schon anders?
Schreibt man innerhalb von 5 Stunden auch so viele Blätter?

Was kann man tun, um den Stoff aus dem Studium nicht zu vergessen?
Sollte man mit den gleichen Unterlagen lernen wie für das 1. Examen.
Ist es ratsam für das 2. Examen auch ein Rep zu besuchen, oder geht das auch ohne
bzw. hat man überhaupt die Zeit dafür?



Vielen Dank
Brainiac
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1559
Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Brainiac »

Würde mich im gleichen Sinne anschließen:

Sollte ich vor oder nach dem Ref promovieren?
Ist das zweite Examen in Bayern auch so viel schwieriger
wie dort das 1. Examen im Vergleich zu anderen Ländern?
Lohnt es sich in die GK zu gehen oder sollte ich meine
Anwaltsstation lieber bei einerFWW-Kanzlei verbringen?
Und überhaupt: wie wichtig ist das Prädikat im 2. Examen?
Finde ich ohne VB überhaupt einen Job?
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
mea parvitas
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 308
Registriert: Dienstag 9. Februar 2016, 16:44

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von mea parvitas »

Brainiac hat geschrieben:Würde mich im gleichen Sinne anschließen:
Sollte ich vor oder nach dem Ref promovieren?
Du hättest parallel während des Studiums promovieren müssen.
Brainiac hat geschrieben: Ist das zweite Examen in Bayern auch so viel schwieriger
wie dort das 1. Examen im Vergleich zu anderen Ländern?
In Bayern ist nur alles schwerer (Sack Reis), nicht schwieriger.
Brainiac hat geschrieben: Lohnt es sich in die GK zu gehen oder sollte ich meine
Anwaltsstation lieber bei einerFWW-Kanzlei verbringen?
Du solltest dir am besten einen unbedeutenden Anwalt suchen, der seine Kanzlei im eigenen Wohnzimmer betreibt. Mehr Praxiserfahrung geht nicht.
Brainiac hat geschrieben: Und überhaupt: wie wichtig ist das Prädikat im 2. Examen?
Finde ich ohne VB überhaupt einen Job?
Ohne VB ist es im Grunde genommen unmöglich, einen Job zu finden. In einer jüngsten Entscheidung des BVerfG wird Jurareferendaren / Volljuristen sogar die Grundrechtsfähigkeit abgesprochen, wenn sie kein VB im ersten oder zweiten Staatsexamen erreicht haben (NJW 2025, 666, 666).
TF will in seiner nächsten Kolumne (obwohl es nicht sein Rechtsgebiet ist) Stellung beziehen.
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von OJ1988 »

Die Notenschwelle wandert gemächlich, aber sicher in Richtung "Doppel-Gut". Und wer auf "gut" lernt, landet leicht im VB. Muss man wissen!
Benutzeravatar
scndbesthand
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1987
Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: AW: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von scndbesthand »

Um bei aller Berechtigung des Wunsches nach guter Unterhaltung auch mal etwas Ernst in die Sache zu bringen:

Im zweiten geht es wesentlich weniger theorielastig zu, wichtig ist die Komponente, mit strittigen Sachverhalten richtig umzugehen. Prozessrecht hat mehr Bedeutung, Staatsrecht mit Ausnahme der Grundrechte weniger. Im 1. Examen eher abseitige Nischenrechtsgebiete wie Reiserecht oder Mäklerrecht laufen einem auf einmal über den Weg. Klausuren sind genauso stressig, geschrieben wird genauso viel oder auch mehr, weil jetzt praktische Arbeitsergebnisse verlangt werden. Aktenvorträge werden während des Refs regelmäßig verlangt und wollen auch eingeübt werden. Ein Rep kann man machen, viele verzichten drauf oder machen nur Crashkurse. Anwaltsstation kommt drauf an, was man beruflich machen will oder ob man die Zeit fürs Tauchen (Achtung, verboten!!) braucht. Und bei der Literatur muss man halt schauen, was man braucht: Stationsliteratur, Prozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, ein oder zwei Zeitschriften und materiell punktuelle Vertiefung von praxisrelevanten Dingen: Mietrecht, Verkehrsunfälle, besonderes Verwaltungsrecht. Die Zeit, das ganze 1. Examen zu wiederholen, hat man eher nicht.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
jurapeasant
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 88
Registriert: Donnerstag 17. März 2016, 00:19
Ausbildungslevel: RRef

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von jurapeasant »

Brainiac hat geschrieben:Würde mich im gleichen Sinne anschließen:


Lohnt es sich in die GK zu gehen oder sollte ich meine
Anwaltsstation lieber bei einerFWW-Kanzlei verbringen?
schließe mich an
Brainiac
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1559
Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Brainiac »

Haha
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
Nietnagel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2419
Registriert: Dienstag 8. November 2005, 21:24

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Nietnagel »

Von der Art her unterscheidet sich 2. Ex nicht wesentlich vom 1. Ex = Du musst ebenso intensiv pauken. Unterschied: in Klausuren eher pragmatische Lösungen gefragt, Probleme weniger theoretisch. Dauer Rep nein. Kurz-Rep ok. Wenn Du mich fragst, ist die praktische Ausbildung Käse und letztlich kommt es nur darauf an, dass Du Dir das Klausurwissen in kürzester Zeit reinziehst = ähnlich Studium.

Wer zum Staat will sollte stark auf Note lernen (Tauchstation), da bei Einstellung Note extrem zählt. Promotion nicht erforderlich = Zeitverschwendung, LLM nice to have - aber oft wohl auch Zeitverschwendung.

Wer GK-Anwalt werden will, sollte bereits im Studium und erst recht im Ref. eine Station dort machen. Kompensiert oft weniger tolle Noten. Im Schwerpunkt lieber auch nicht Kriminologie belegen.... Promotion sinnvoll und sollte bei Berufsbeginn schon sehr weit fortgeschritten sein, da ihr sonst nie fertig werdet.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Tibor »

Nietnagel hat geschrieben:Von der Art her unterscheidet sich 2. Ex nicht wesentlich vom 1. Ex = Du musst ebenso intensiv pauken. Unterschied: in Klausuren eher pragmatische Lösungen gefragt, Probleme weniger theoretisch.
Nein, das 2. Examen unterscheidet sich mE schon. Es geht nicht nur um pragmatische Lösungen. Die Klausuren sind auch nicht nur in ein "praktisches Gewand" gehüllt. Und man muss nicht ebenso intensiv lernen, wenn man das 1. Examen halbwegs souverän gemeistert hat. Ich würde schätzen, dass der durchschnittliche Student für das 1. Examen bald > 12 Monate Vollzeit lernt; für das 2. Examen wohl eher 3-4 Monate Vollzeit und 6-9 Monate geminderte Teilzeit (1-2 Tage je Woche).
Nietnagel hat geschrieben:Dauer Rep nein. Kurz-Rep ok. Wenn Du mich fragst, ist die praktische Ausbildung Käse und letztlich kommt es nur darauf an, dass Du Dir das Klausurwissen in kürzester Zeit reinziehst = ähnlich Studium.
Die Stationsausbildung ist nur dann Käse, wenn man sich nicht auf die Station einlässt, sondern in jeder Tätigkeit nur eine Vorbereitung auf die Klausuren zu suchen. Darf ich fragen, ob du das 2. Examen schon in der Tasche hast?
Nietnagel hat geschrieben:VWer zum Staat will sollte stark auf Note lernen (Tauchstation), da bei Einstellung Note extrem zählt.
Das ist Käse; s.o.! Was macht man, wenn man 12-18 Monate abgetaucht ist, in Blümchenverwaltungen war, bei Papas Anwalt sich einen Schein geholt hat und dann wird es doch nur ein schlechtes Befriedigend? Dann hat man ein mittelmäßiges Examen und ein miesen Lebenslauf. Herzlichen Glückwunsch.
Promotion nicht erforderlich = Zeitverschwendung, LLM nice to have - aber oft wohl auch Zeitverschwendung.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von OJ1988 »

Schließe mich Nietnagel vollumfänglich an, und das sogar mit 2. Examen "in der Tasche" ;)
jurapeasant
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 88
Registriert: Donnerstag 17. März 2016, 00:19
Ausbildungslevel: RRef

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von jurapeasant »

Also doch auf jeden Fall in die im Ref in die GK, wenn man später dort arbeiten möchte? :/
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Ara »

jurapeasant hat geschrieben:Also doch auf jeden Fall in die im Ref in die GK, wenn man später dort arbeiten möchte? :/
Naja du weißt doch gar nicht ob du "später dort arbeiten möchtest", wenn du nicht einmal da reingeschaut hast?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Theopa »

Ob eine Station in der GK zu niedrige Punkte kompensieren kann ist die andere Frage.
Mit 11,2/7,1 mag das noch gut klappen, bei 9,5/6,9 wird man aber auch nach tollen Stationen ernsthafte Probleme haben dort unterzukommen.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von julée »

Theopa hat geschrieben:Ob eine Station in der GK zu niedrige Punkte kompensieren kann ist die andere Frage.
Mit 11,2/7,1 mag das noch gut klappen, bei 9,5/6,9 wird man aber auch nach tollen Stationen ernsthafte Probleme haben dort unterzukommen.
Bei der Überlegung sollte man aber bedenken, dass ja auch noch ein Verbesserungsversuch möglich ist, in dem man sich den vielleicht fehlenden halben Punkt noch holen kann - die fehlenden Ref-Stationen kann man hingegen nicht so leicht nachholen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Kroate
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1466
Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Kroate »

Man kann aber auch in der Wahlstation noch in die GK, wenn man sich in der Anwaltsstation nur aufs lernen beschränken möchte...

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Antworten