Hi,
schreibe gerade mein erstes Urteil (bzw. bereite das Schreiben vor) und habe eine Frage: Muss man sich mit allen von Klägern/Beklagten genannten angeblich vergleichbaren Urteilen befassen? Wenn ja, muss man dies auch in den Entscheidungsgründen ausführen?
Mit allen vom Klägern/Beklagten genannten Urteilen befassen?
Moderator: Verwaltung
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Mit allen vom Klägern/Beklagten genannten Urteilen befassen?
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- Tibor
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Re: Mit allen vom Klägern/Beklagten genannten Urteilen befas
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Re: Mit allen vom Klägern/Beklagten genannten Urteilen befas
In den Entscheidungsgründen musst du dich in einem gebotenen Maß mit den Rechtsauffassungen der Beteiligten befassen, um ihnen ausreichendes rechtliches Gehör zu gewähren. Wenn ein Urteil für die Rechtsansicht tragend war, wirst du darauf in den Entscheidungsgründen (kurz) eingehen müssen.
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- Tibor
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Re: Mit allen vom Klägern/Beklagten genannten Urteilen befas
Bei einer omV Entscheidung vielleicht, ansonsten kann man das doch in der mdl Verhandlung kurz ansprechen.
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