Wie richtig mit Übungsklausuren umgehen?

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jurapeasant
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Wie richtig mit Übungsklausuren umgehen?

Beitrag von jurapeasant »

Hallo, ich frage mich, wie man am effektivsten mit Übungsklausuren umgeht.

Angenommen wir haben einen Sachverhalt und die Aufgabenstellung (zB Entwurf des Urteils).

Ist der Übungseffekt am größten, wenn ich mir eine Lösungsskizze erstelle und diese ausformuliere, auch (!) wenn ich von der prozessualen oder materiellen Materie keine Ahnung bzw. mich nicht sicher fühle? Generell Lösungsskizze oder jede Ausformulieren? Oder auf Skizzen umsteigen, wenn gewisse Routine hat?

Habe ich dann Lösungsskizze erstellt / ausformuliert, wie erfolgen dann die nachfolgenden Schritte? Abgleich mit der Lösung? Aber in welcher Qualität? Denn ich kann nur das Endergebnis vergleichen oder nach der Berechtigung jedes einzelnen meiner Sätze fragen. Warum habe ich das und das, so und so geschrieben.

Hinsichtlich der rechtlichen Probleme, sollte ich den konkreten Sachverhalt nutzen, um mich in die betroffenen Gebiete einzulesen? zB Widerklage, Erledigterklärung oder materiell Deliktsrecht, Bereicherungsrecht?

Zuletzt, wiederholt man die schon einmal geschriebenen Klausuren zur Überprüfung, ob Wissen hängen geblieben ist?
Mir liegen leider nur die Berliner Klausuren vor. Kann ich anhand derer meine Klausurskills verbessern oder ist die Qualität dieser Klausuren eher nicht mit Klausuren des 2. Examens (BW) vergleichbar?

Gruß und Danke schonmal!
Koala_Desperado
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Re: Wie richtig mit Übungsklausuren umgehen?

Beitrag von Koala_Desperado »

Da gibt es wohl keinen Köngigsweg; jeder muss da für sich die hilfreiche Methode finden.

Es hat überhaupt keinen Sinn, sich auf bestimmte Methoden zu versteifen, nur, weil andere das so machen. Aber ich gebe zu, es ist schwer, für sich das Richtige zu entwickeln.

Mit selbst haben detailreiche Lösungsskizzen nicht viel gebracht. Sie dienten nur der Grobstruktur, der - auch gedankliche - Schwerpunkt lag immer auf der Schreibarbeit. Bei anderen war das ganz anders. Für mich hätte es auch nichts gebracht, nur Lösungsskizzen anzufertigen und auf das Ausformulieren zu verzichten. Es kommt ja auch ganz maßgeblich auf das Textwerk an. Außerdem habe ich mit dem Formulieren die notwendige Routine darin bekommen, materielle Probleme auszuformulieren.

Aber wie gesagt, dass soll jetzt nicht heißen, dass es bei Dir vielleicht ganz anders ist.

Was die rechtlichen Probleme angeht: Ich habe es genau so gemacht, wie Du sagst: Ich habe die Klausuren zum Anlass genommen, die entsprechenden Probleme zu vertiefen. Denn genau dann kann man die Probleme am besten einordnen und hat die Klausursituation vor Augen.

Wenn ich von einer Konstellation gar keine Ahnung hatte, habe ich bei den Klausuren am Anfang auch durchaus mal in ein entsprechendes Buch geguckt, um sozusagen mit Unterstützung die Konstellation zu erlernen. Das muss man dann nur irgendwann reduzieren. Es bringt nichts, die 10. Widerklage vom Lehrbuch abzuschreiben. Und man sollte dann nicht bei jeder Kleinigkeit, die man nicht kennt, sofort ins Buch gucken. Damit muss man umgehen können. Aber wenn ich gar nicht weiß, was eine Widerklage ist, dann hat die Übungsklausur sonst auch keinen Lerneffekt. Dann muss man die Klausur eben nicht als "Prüfung" sehen, sondern als Gelegenheit, die Widerklage mal vernünftig und in Ruhe aufzubauen.

Viele Grüße

Koala Desperado
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