Entlassung
Moderator: Verwaltung
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Entlassung
Hallo ich überlege mich im Freistaat Sachsen zu entlassen bzw. bin ich wahrscheinlich auch nah dran entlassen zu werden.
Mich würde nur interessieren, ob ich dann in allen anderen Bundesländern ein Leben lang gesperrt werde oder ob ich einfach in einem anderen Bundesland wieder die Zulassung beantragen kann? Ich habe natürlich noch keine Stex 2 absolviert.
Habt ihr da Erfahrung gemacht? Gibt es vielleicht Rechtsprechung?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Mich würde nur interessieren, ob ich dann in allen anderen Bundesländern ein Leben lang gesperrt werde oder ob ich einfach in einem anderen Bundesland wieder die Zulassung beantragen kann? Ich habe natürlich noch keine Stex 2 absolviert.
Habt ihr da Erfahrung gemacht? Gibt es vielleicht Rechtsprechung?
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Re: Entlassung
Sorry, schlecht formuliert. Also mich aus dem Dienst des Freistaats Sachsens zu entlassen.
- Tibor
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Re: Entlassung
Grund für die Entlassung? § 24 BeamtenStG? Schon mal ins JAG/JAO des Landes geschaut? Ein Blick ins Gesetz erleichtert nämlich die Rechtsfindung.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Entlassung
Ja, wie gesagt, ich kann mich einfach entlassen. Aber darüber, ob man irgendwo wieder anfangen kann, steht da leider nichts.
Die Entlassung kann Grundlos erfolgen. § 39 SächsJapo.
Die Entlassung kann Grundlos erfolgen. § 39 SächsJapo.
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Re: Entlassung
Wenn du "irgendwo anders" (=anderes BL) erneut mit dem Ref beginnen willst, musst du in die jeweiligen Landes-JAPOs schauen. In BW würde es tendenziell schwierig, siehe § 37 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BW JAPO:
"Der Zulassungsantrag soll [!] abgelehnt werden, wenn der Bewerber aus einem früher begonnenen Vorbereitungsdienst vorzeitig entlassen wurde."
"Der Zulassungsantrag soll [!] abgelehnt werden, wenn der Bewerber aus einem früher begonnenen Vorbereitungsdienst vorzeitig entlassen wurde."
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Re: Entlassung
In anderen BL gibt es eine Wartepflicht (z.B. Bbg).
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Re: Entlassung
Aus NRW sind mir Fälle von Referendaren bekannt, die auf eigenen Wunsch entlassen und später problemlos wieder eingestellt wurden. Allerdings soll eine Wiedereinstellung erst nach sechs Monaten erfolgen, § 31 II 2 JAG NRW. Damit soll wohl vermieden werden, dass Referendare vor den Klausuren für einen kurzen Zeitraum "aussteigen", um sich zusätzliche Lernzeit zu verschaffen.
Unabhängig davon: Du schreibst, Du seist "wahrscheinlich nah dran, entlassen zu werden." Die Entlassung eines Referendars ohne dessen Antrag ist allerdings nur aus wichtigem Grund möglich. Solltest Du befürchten, dass ein wichtiger Grund für eine Entlassung in Sachsen vorliegen könnte, so stellt sich natürlich die Frage, ob derselbe Grund auch einer (Wieder-)Aufnahme in einem anderen Bundesland entgegen stehen könnte.
Unabhängig davon: Du schreibst, Du seist "wahrscheinlich nah dran, entlassen zu werden." Die Entlassung eines Referendars ohne dessen Antrag ist allerdings nur aus wichtigem Grund möglich. Solltest Du befürchten, dass ein wichtiger Grund für eine Entlassung in Sachsen vorliegen könnte, so stellt sich natürlich die Frage, ob derselbe Grund auch einer (Wieder-)Aufnahme in einem anderen Bundesland entgegen stehen könnte.
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Re: Entlassung
Beloki hat geschrieben:Ja, wie gesagt, ich kann mich einfach entlassen. Aber darüber, ob man irgendwo wieder anfangen kann, steht da leider nichts.
§ 34 SächsJAPO
Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.
(1) Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die die Erste Juristische Prüfung bestanden haben, werden auf Antrag als Rechtsreferendare in den Vorbereitungsdienst aufgenommen.
...
(5) Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst kann versagt werden:
1. solange ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist, das zu einer Entscheidung nach Absatz 4 Satz 2 führen kann,
...
4. wenn der Bewerber aus einem früher begonnenen Vorbereitungsdienst vorzeitig entlassen wurde.
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Re: Entlassung
Hallo,
ja, diese Vorschrift habe ich auch gelesen. Da steht aber "entlassen wurde"... also der Staat Sachsen hat einen rausgeschmissen.(da gab es ja irgendeinen Grund) Ich will aber wissen, wie es ist, wenn ich mich selbst entlasse und dann wieder anfangen will. (also im Grunde grundlos)
ja, diese Vorschrift habe ich auch gelesen. Da steht aber "entlassen wurde"... also der Staat Sachsen hat einen rausgeschmissen.(da gab es ja irgendeinen Grund) Ich will aber wissen, wie es ist, wenn ich mich selbst entlasse und dann wieder anfangen will. (also im Grunde grundlos)
- Tibor
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Re: Entlassung
§ 39 Abs. 1 SächsJAPO?
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Re: Entlassung
Du kannst dich nicht "selbst entlassen", entlassen wirst du immer vom Staat (ob nun auf deinen Antrag oder von Amts wegen) - und dann gilt die von mir zitierte Vorschrift.Beloki hat geschrieben:Ich will aber wissen, wie es ist, wenn ich mich selbst entlasse
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- famulus
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Re: Entlassung
Angesichts dieser Beiträge nehme ich mal an, der TE hat das 1. StEx (und ggf. das Abi) gefaket und das hat der Freistaat jetzt gemerkt?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Entlassung
Ob sich Petra Hinz hier anmelden würde?famulus hat geschrieben:Angesichts dieser Beiträge nehme ich mal an, der TE hat das 1. StEx (und ggf. das Abi) gefaket und das hat der Freistaat jetzt gemerkt?
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
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Re: Entlassung
Exakt meine Gedanken.famulus hat geschrieben:Angesichts dieser Beiträge nehme ich mal an, der TE hat das 1. StEx (und ggf. das Abi) gefaket und das hat der Freistaat jetzt gemerkt?
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Re: Entlassung
Ja, ihr habt schon vollkommen recht. Ich bin eine juristische Vollniete. Ich weiß auch nicht, was ich hier mache. Irgendwie hates gereicht und dann ist man zu doof, es einfach mit dem Ref. zu lassen.
Ich werde es wohl einfach solange durchziehen, bis sie mich rausschmeißen.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Ich werde es wohl einfach solange durchziehen, bis sie mich rausschmeißen.
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