Entlassung

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Beloki
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Entlassung

Beitrag von Beloki »

Hallo ich überlege mich im Freistaat Sachsen zu entlassen bzw. bin ich wahrscheinlich auch nah dran entlassen zu werden.

Mich würde nur interessieren, ob ich dann in allen anderen Bundesländern ein Leben lang gesperrt werde oder ob ich einfach in einem anderen Bundesland wieder die Zulassung beantragen kann? Ich habe natürlich noch keine Stex 2 absolviert.

Habt ihr da Erfahrung gemacht? Gibt es vielleicht Rechtsprechung?

Vielen Dank für die Beantwortung.
Beloki
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Re: Entlassung

Beitrag von Beloki »

Sorry, schlecht formuliert. Also mich aus dem Dienst des Freistaats Sachsens zu entlassen.
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Tibor
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Re: Entlassung

Beitrag von Tibor »

Grund für die Entlassung? § 24 BeamtenStG? Schon mal ins JAG/JAO des Landes geschaut? Ein Blick ins Gesetz erleichtert nämlich die Rechtsfindung.
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Beloki
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Re: Entlassung

Beitrag von Beloki »

Ja, wie gesagt, ich kann mich einfach entlassen. Aber darüber, ob man irgendwo wieder anfangen kann, steht da leider nichts.

Die Entlassung kann Grundlos erfolgen. § 39 SächsJapo.
OJ1988
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Re: Entlassung

Beitrag von OJ1988 »

Wenn du "irgendwo anders" (=anderes BL) erneut mit dem Ref beginnen willst, musst du in die jeweiligen Landes-JAPOs schauen. In BW würde es tendenziell schwierig, siehe § 37 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BW JAPO:

"Der Zulassungsantrag soll [!] abgelehnt werden, wenn der Bewerber aus einem früher begonnenen Vorbereitungsdienst vorzeitig entlassen wurde."
Swann
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Re: Entlassung

Beitrag von Swann »

In anderen BL gibt es eine Wartepflicht (z.B. Bbg).
el1984
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Re: Entlassung

Beitrag von el1984 »

Aus NRW sind mir Fälle von Referendaren bekannt, die auf eigenen Wunsch entlassen und später problemlos wieder eingestellt wurden. Allerdings soll eine Wiedereinstellung erst nach sechs Monaten erfolgen, § 31 II 2 JAG NRW. Damit soll wohl vermieden werden, dass Referendare vor den Klausuren für einen kurzen Zeitraum "aussteigen", um sich zusätzliche Lernzeit zu verschaffen.

Unabhängig davon: Du schreibst, Du seist "wahrscheinlich nah dran, entlassen zu werden." Die Entlassung eines Referendars ohne dessen Antrag ist allerdings nur aus wichtigem Grund möglich. Solltest Du befürchten, dass ein wichtiger Grund für eine Entlassung in Sachsen vorliegen könnte, so stellt sich natürlich die Frage, ob derselbe Grund auch einer (Wieder-)Aufnahme in einem anderen Bundesland entgegen stehen könnte.
joee78
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Re: Entlassung

Beitrag von joee78 »

Beloki hat geschrieben:Ja, wie gesagt, ich kann mich einfach entlassen. Aber darüber, ob man irgendwo wieder anfangen kann, steht da leider nichts.
§ 34 SächsJAPO

Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.

(1) Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die die Erste Juristische Prüfung bestanden haben, werden auf Antrag als Rechtsreferendare in den Vorbereitungsdienst aufgenommen.

...

(5) Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst kann versagt werden:

1. solange ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist, das zu einer Entscheidung nach Absatz 4 Satz 2 führen kann,

...

4. wenn der Bewerber aus einem früher begonnenen Vorbereitungsdienst vorzeitig entlassen wurde.
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Blade II
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Re: Entlassung

Beitrag von Beloki »

Hallo,

ja, diese Vorschrift habe ich auch gelesen. Da steht aber "entlassen wurde"... also der Staat Sachsen hat einen rausgeschmissen.(da gab es ja irgendeinen Grund) Ich will aber wissen, wie es ist, wenn ich mich selbst entlasse und dann wieder anfangen will. (also im Grunde grundlos)
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Tibor
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Re: Entlassung

Beitrag von Tibor »

§ 39 Abs. 1 SächsJAPO? ::roll:
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joee78
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Re: Entlassung

Beitrag von joee78 »

Beloki hat geschrieben:Ich will aber wissen, wie es ist, wenn ich mich selbst entlasse
Du kannst dich nicht "selbst entlassen", entlassen wirst du immer vom Staat (ob nun auf deinen Antrag oder von Amts wegen) - und dann gilt die von mir zitierte Vorschrift.
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famulus
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Re: Entlassung

Beitrag von famulus »

Angesichts dieser Beiträge nehme ich mal an, der TE hat das 1. StEx (und ggf. das Abi) gefaket und das hat der Freistaat jetzt gemerkt? ::roll:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Entlassung

Beitrag von Pillendreher »

famulus hat geschrieben:Angesichts dieser Beiträge nehme ich mal an, der TE hat das 1. StEx (und ggf. das Abi) gefaket und das hat der Freistaat jetzt gemerkt? ::roll:
Ob sich Petra Hinz hier anmelden würde? :-k
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Re: Entlassung

Beitrag von OJ1988 »

famulus hat geschrieben:Angesichts dieser Beiträge nehme ich mal an, der TE hat das 1. StEx (und ggf. das Abi) gefaket und das hat der Freistaat jetzt gemerkt? ::roll:
Exakt meine Gedanken.
Beloki
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Re: Entlassung

Beitrag von Beloki »

Ja, ihr habt schon vollkommen recht. Ich bin eine juristische Vollniete. ](*,) Ich weiß auch nicht, was ich hier mache. Irgendwie hates gereicht und dann ist man zu doof, es einfach mit dem Ref. zu lassen.

Ich werde es wohl einfach solange durchziehen, bis sie mich rausschmeißen.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
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