Ja, aber in einem anderen Zusammenhang. Den hast du doch mit Sicherheit auswendig gelernt, also solltest du wissen, dass es in erster Linie um die Schwachstelle des § 831 ging. Ich habe zugegeben die Abhandlung von Jhering nicht gelesen. Dort steht wohl auch was von nichtigen Verträgen.OJ1988 hat geschrieben:Die c.i.c. wurde doch gerade erst "erfunden", um die als "Lücken" wahrgenommenen Leerstellen in der deliktischen Haftung zu überwinden. Von daher ist die c.i.c. historisch gesehen der Auffangtatbestand, nicht das Deliktsrecht.
http://dlib-zs.mpier.mpg.de/mj/kleioc/0 ... %5f0005%22
Jetzt weiß ich auch, warum ich das Original nicht in der NJW in der Unibibliothek finden konnte. Den Artikel wollte ich nämlich rauskopieren. Knapp vorbei ist auch daneben. Es ist immer gut, wenn man solche Zitate zur Hand hat, dann kann man den Kollegen, die alles pauschal ins Blaue hinein bestreiten, ein Häppchen zuwerfen.Parabellum hat geschrieben:Naja. Sehen wir mal davon ab, dass das nicht in der NJW war, sondern wohl Atzler, MDR 1952, 464, 465 gemeint war.