Formulierung AGB

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Jura_Prüfling
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 11
Registriert: Samstag 17. September 2016, 14:50
Ausbildungslevel: RRef

Formulierung AGB

Beitrag von Jura_Prüfling »

Hallo!

Ich befasse mich gerade mit AGB besonders im Hinblick auf die Kautelarklausur. Nun finde ich den Tipp in meinem Lehrbuch, dass ich nichts falsch machen könne, wenn ich mich bei der Formulierung der AGB an dem Wortlaut der §§ 308 f. BGB orientieren würde.

Ich stehe vermutlich total auf dem Schlauch, aber das sind doch gerade die verbotenen Klauseln, wieso soll ich die dann übernehmen?
Ich weiß bereits jetzt, dass ich mich vermutlich sehr schäme, wenn die Antwort kommt. :eeeek:
T0bi
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2519
Registriert: Mittwoch 21. November 2007, 15:39
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Formulierung AGB

Beitrag von T0bi »

Na die Paragraphen geben ja "im Umkehrschluss" häufig auch das noch Erlaubte vor, z.B. bzgl. Haftungsausschlüssen der 309 Nr. 7. In deinem Entwurf schreibst du dann: Haftung ausgeschlossen pp. Dies gilt nicht für Schäden... (309 Nr. 7 abschreiben)
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
Antworten