Anrechnung von Vergütungen der Nebenbeschäftigung

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AlicImWunderland
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Anrechnung von Vergütungen der Nebenbeschäftigung

Beitrag von AlicImWunderland »

Hallo ich habe folgendes Problem:

Ich habe ein kleines selbstständiges Gewerbe (Als Nebenverdienst anerkannt, Gewerbeschein und Erlaubnis vorhanden - soweit also alles gut), dass ich sehr sporadisch (je nach Möglichkeit und Zeit - lernen geht vor) mal mehr mal weniger ausübe.

Soweit ich weiß, können Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen auf das Ref Gehalt angerechnet werden, wenn Sie das 1 1/2 fache des (netto?) Gehalts übersteigen (Bei den ca. 980 Euro netto die ich verdiene könnte ich also ca. 1470 zusätzlich zum Ref Gehalt "einsacken").

Nun frage ich mich eigentlich nur, ob sich diese "1 1/2" Grenze auf jeden einzelnen Monat oder auf das Gesamtjahr bezieht. Bei mir ist es halt so, dass ich durchaus mal bis zu 3000 Euro verdienen kann im Monat, genauso kann es aber auch 3 Monate in Folge mit Einkünften von 0 Euro geben.

Diese Unterscheidung ist natürlich wichtig:

980 x 12 = 17670 Euro im Jahr. Diese Summe verdiene ich im Leben nicht mit meinem Nebenverdienst, insofern wäre eine Anrechnung nicht möglich.

Wenn aber nach Monaten abgerechnet wird, so müsste ich in Monaten mit Einkünften von bis zu 3000 Euro mit der Anrechnung rechnen, was natürlich sehr ärgerlich wäre.


Falls ihr zu dieser Regelung detailliertes Wissen habt, würde ich mich über eine Antwort freuen. Danke schon mal O:)
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Tibor
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Anrechnung von Vergütungen der Nebenbeschäftigung

Beitrag von Tibor »

§ 3 NRW Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare spricht von Monaten.
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Tobias__21
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Re: Anrechnung von Vergütungen der Nebenbeschäftigung

Beitrag von Tobias__21 »

Es ist ja auch nur eine Unterhaltsbeihilfe und kein Gehalt. Wenn Du 3000 Tacken im Monat machst ist Dein Unterhalt ja gesichert :D
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AlicImWunderland
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Re: Anrechnung von Vergütungen der Nebenbeschäftigung

Beitrag von AlicImWunderland »

Tobias__21 hat geschrieben:Es ist ja auch nur eine Unterhaltsbeihilfe und kein Gehalt. Wenn Du 3000 Tacken im Monat machst ist Dein Unterhalt ja gesichert :D
Schön wärs :D
So ne Summe kriege ich mit ganz viel Glück vllt in einem Monat pro Jahr raus, in den anderen ist es deutlich weniger oder sogar gar nichts.

War leider so blöd und habe das LBV angeschrieben, jetzt muss ich da monatlich meine Einkünfte offenlegen :lmao: (Vllt für alle relevant, die mal ine ähnliche Frage haben)
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