Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

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Dread91
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Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von Dread91 »

Servus,

ich habe eine Frage bezüglich des Gehalts der Nebentätigkeit während des Referendariats und den Abgaben bei der Steuer.

Ich habe heute eine Nebentätigkeit in einer Kanzlei angeboten bekommen, soll aber selber entscheiden, ob ich auf 450€ Basis oder als freier Mitarbeiter angestellt werden möchte. Um das entscheiden zu können, hab ich versucht, beides auszurechnen wie folgt:

12 x 1202.08 € Unterhaltsbeihilfe (Bayern) = 14.424,96€

Nebentätigkeit bei der Kanzlei (fiktiver Stundensatz = 15€)

Bei 450€ könnte ich 30 Stunden im Monat arbeiten und bliebe damit quasi steuerfrei (von den 2% Pauschalsteuer abgesehen).

Als freier Mitarbeiter würde ich bei 56h / Monat (=14h/Woche, das maximal Erlaubte) 840€ / Monat, sprich 10.080€ / Jahr verdienen.
Als freier Mitarbeiter müsste man keine Sozialabgaben leisten, soweit ich das jetzt gelesen habe.

Bei 450€ ergäbe das dann als Steuerlast:

14.424,96€ Unterhaltsbeihilfe, ca 1292 € Steuern ohne Sozialabgaben (laut Steuer-Grundtabelle 2016)
+ 5.400€ (12x 450€) steuerfrei

Und bei freier Mitarbeit:

14.424,96€ Unterhaltsbeihilfe + 10.080€ Gehalt = 24504,96 € als Einkommen, laut der Tabelle 4.397,95 € Steuern + die Sozialabgaben vom Ref

Sprich ich verdiene bei 26h/Monat Mehrarbeit aufs Jahr gesehen anstatt 5.400€ steuerfrei (vom 450€ Job) 10.080€, von denen aber ca. 3100€ an zusätzlichen Steuern draufgehen, sprich gerade einmal ca. 1600€ an Mehrgewinn in der Differenz. Dinge wie Werbekostenabzug etc. lass ich jetzt alles weg.

Das dürfte sich wohl kaum lohnen oder?

Wie macht ihr das in der Nebentätigkeit während dem Ref? In der Suche gibt es zwar ein paar Treffer, aber nichts davon konnte meine Fragen beantworten. Vielen Dank für eure Hilfe
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Tibor
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Re: Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von Tibor »

Dread91 hat geschrieben:Servus,

ich habe eine Frage bezüglich des Gehalts der Nebentätigkeit während des Referendariats und den Abgaben bei der Steuer.

Ich habe heute eine Nebentätigkeit in einer Kanzlei angeboten bekommen, soll aber selber entscheiden, ob ich auf 450€ Basis oder als freier Mitarbeiter angestellt werden möchte. Um das entscheiden zu können, hab ich versucht, beides auszurechnen wie folgt:

12 x 1202.08 € Unterhaltsbeihilfe (Bayern) = 14.424,96€

Nebentätigkeit bei der Kanzlei (fiktiver Stundensatz = 15€)

Bei 450€ könnte ich 30 Stunden im Monat arbeiten und bliebe damit quasi steuerfrei (von den 2% Pauschalsteuer abgesehen).

Als freier Mitarbeiter würde ich bei 56h / Monat (=14h/Woche, das maximal Erlaubte) 840€ / Monat, sprich 10.080€ / Jahr verdienen.
Als freier Mitarbeiter müsste man keine Sozialabgaben leisten, soweit ich das jetzt gelesen habe.

Bei 450€ ergäbe das dann als Steuerlast:

14.424,96€ Unterhaltsbeihilfe, ca 1292 € Steuern ohne Sozialabgaben (laut Steuer-Grundtabelle 2016)
+ 5.400€ (12x 450€) steuerfrei

Und bei freier Mitarbeit:

14.424,96€ Unterhaltsbeihilfe + 10.080€ Gehalt = 24504,96 € als Einkommen, laut der Tabelle 4.397,95 € Steuern + die Sozialabgaben vom Ref

Sprich ich verdiene bei 26h/Monat Mehrarbeit aufs Jahr gesehen anstatt 5.400€ steuerfrei (vom 450€ Job) 10.080€, von denen aber ca. 3100€ an zusätzlichen Steuern draufgehen, sprich gerade einmal ca. 1600€ an Mehrgewinn in der Differenz. Dinge wie Werbekostenabzug etc. lass ich jetzt alles weg.

Das dürfte sich wohl kaum lohnen oder?

Wie macht ihr das in der Nebentätigkeit während dem Ref? In der Suche gibt es zwar ein paar Treffer, aber nichts davon konnte meine Fragen beantworten. Vielen Dank für eure Hilfe
Du vergleichst Äpfel mit Birnen, denn in einem Fall willst du 30h je Monat und im anderen Fall nahezu doppelt soviel (56h) arbeiten.
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Dread91
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Re: Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von Dread91 »

Nunja das ist ja gerade ein sinnvoller Vergleich. Kurz lohnt sich die fast doppelte Stundenanzahl im Vergleich zum Gewinn (also nach dem Abzug der Steuern)?
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Tibor
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Re: Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von Tibor »

So rein rechtlich gefragt: Besteht eine Möglichkeit der "Rechtsformwahl" bzgl unselbständiger Arbeitnehmer vs Selbständiger?
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Tibor
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Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von Tibor »

PS du solltest deine Rechnerangaben prüfen: Ein Jahresbrutto von 14.425 € führt zu einer Jahressteuerbelastung von ca 350€. Bei 24.505€ sind es dann ca 2.600€. Es stünden also gegenüber:

5.400 € Minijob bei 15€ die Stunde und

7.830 € freie Mitarbeit (10.080 € abzgl Mehrsteuer 2.250€) bei 56x12h = 11,65€.

Oder Grenzbetrachtung: für 26h Mehrarbeit im Monat gibt es Netto im Jahr ca 2.430€ mehr, also 7,79€ je Stunde.
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Re: Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von Dread91 »

Soweit ich das beurteilen kann, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen unselbstständiger Arbeitnehmer und Selbstständiger. Die Kanzlei würde mir freie Wahl lassen, wie ich angestellt werden möchte.

Ich hatte bei den Berechnungen die Grundtabelle Einkommenssteuer 2016 zu Grunde gelegt:

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2016.pdf

Aber mag sein, dass das falsch war. Auf jeden Fall vielen Dank für deine hilfreiche Antwort! =D>
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Re: Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von JRG »

Dread91 hat geschrieben: Die Kanzlei würde mir freie Wahl lassen, wie ich angestellt werden möchte.
Und bei der Formulierung fängt das sozialversicherungsrechtliche Problem schon an.
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Tibor
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Re: Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von Tibor »

In der Grundtabelle liest man das zu versteuernde Einkommen ab, also Bruttogehalt abzgl Werbungskosten abzgl Vorsorgeaufwendungen. Ich habe oben einfach Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage angenommen und eine LSt-Belastung angenommen. Das kommt der effektiven Belastung mE näher als wenn man auf Bruttoeinnahmen die Grundtabelle anwendet.

Zum SV Problem vgl JRG! Entweder man ist ArbN oder man ist es nicht, aber nur weil man "freiberuflich" drauf schreibt, wird der ArbN nicht selbständig.
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Re: Vergütung Nebentätigkeit während Ref in Bayern

Beitrag von Dread91 »

Ich glaube, ich habe mich da missverständlich ausgedrückt, weil ich zu wenig Kenntnisse davon hab, um was es hier sozialversicherungsrechtlich geht.

Ich denke bei der freien Mitarbeit liegt eine echte Selbständigkeit vor, ich wäre ja nicht eingegliedert in den Kanzleiablauf. Seitens der Kanzlei waren sicherlich nur rechtmäßige Anstellungsformen genannt ;)

Vielen Dank an alle für die Hilfe O:)
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