Entzündung der Schreibhand / Anzeige beim Prüfungsamt?

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Blaumann
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Entzündung der Schreibhand / Anzeige beim Prüfungsamt?

Beitrag von Blaumann »

Hey Leute,

ich brauche mal euren Rat. Ich schreibe ab kommendem Donnerstag mein 2. Examen.

Leider habe ich mir vor einigen Wochen die Schreibhand verletzt. Die Ärzte, Allgemeinmedizinerin und Unfallchirurg, sagen akute Entzündung der Daumensehnescheide aufgrund von Überlastung. Das ganze führt zu Schwellungen und Schmerzen im ganzen Bereich von Daumen und Zeigefinger. Der Chirurg hat mir am vergangenen Donnerstag ein starkes Antirheumatikum/Schmerzmittel (Arcoxia) aufgeschrieben und wirkte recht optimistisch, dass man damit die Entzündung "rausbekäme". Von der Allgemeinmedizinerin zuvor verschriebenes hochdosiertes Ibuprophen hatte bezüglich der Entzündung keine Verbesserung gebracht.

Ich bin prinzipiell guter Hoffnung, dass ich am Donnerstag prüfungsfähig sein werde. Handschriftliches Schreiben ist möglich, schmerzt allerdings teilweise trotz Schmerzmitteln. Ich habe alle paar Tage ausprobiert, jeweils eine Seite zu schreiben. Gut ist es nicht, aber es könnte schlimmer sein. Da hilft wohl nur Zähne zusammenbeißen und durch. Durch Adrenalin ist ja zum Glück einiges möglich. Mein Problem ist allerdings, dass ich nicht weiß, wie sich die Hand bei der Dauerbelastung des Schreibens verhalten wird. Ich kann nach jetzigem Stand nicht ausschließen, dass es deutlich schlimmer werden könnte und die Hand irgendwann streikt oder die Schmerzen zu groß werden.

Meine Frage an euch ist, was Ihr denkt, wie ich mich am besten dem Prüfungsamt ggü. verhalte?

Meine Überlegung ist, dass ich mich am besten morgen dort melde und anzeige, dass eine ärztlich festgestellte Erkrankung besteht, die aber nach bisherigem Stand zu keiner Prüfungsunfähigkeit führen wird? Damit dürfte ich meiner Mitwirkungspflicht im Prüfungsverfahren genügen, oder?

Nach Aussage der Ausbildungsleiterin beim LG wird vom LJPA kein Nachteilsausgleich für solche Erkrankungen gewährt. Auch das würde ich am besten morgen noch hieb- und stichfest in Erfahrung bringen.

Fällt euch noch was dazu ein?

Wäre für eure Ratschläge sehr dankbar!

Viele Grüße

Blaumann
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Tibor
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Re: Entzündung der Schreibhand / Anzeige beim Prüfungsamt?

Beitrag von Tibor »

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joee78
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Re: Entzündung der Schreibhand / Anzeige beim Prüfungsamt?

Beitrag von joee78 »

Blaumann hat geschrieben:Nach Aussage der Ausbildungsleiterin beim LG wird vom LJPA kein Nachteilsausgleich für solche Erkrankungen gewährt.
Quatsch, in jedem Bundesland gibt es Regelungen wie diese:
§ 5 JAO-Berlin

Schriftliche Prüfung
...

(6) Behinderten sowie anderen Prüflingen, die dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt ihre Prüfungsbehinderung durch ein amtsärztliches Zeugnis nachweisen, ist auf Antrag ein angemessener Nachteilsausgleich zu gewähren. Das amtsärztliche Zeugnis hat Art und Ausmaß der Prüfungsbehinderung eingehend darzustellen. Von den Prüfungsanforderungen darf nicht abgewichen werden. Der Antrag ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung, spätestens drei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung einzureichen, es sei denn, die Prüfungsbehinderung tritt erst nach Ablauf der vorgenannten Frist ein.
Wenn du schon bei 1 Seite Schmerzen hast, wirst du bei 25 und mehr Seiten pro Klausur wahrscheinlich Probleme bekommen. Daher unbedingt zum Amtsarzt!
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
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Re: Entzündung der Schreibhand / Anzeige beim Prüfungsamt?

Beitrag von Syd26 »

joee78 hat geschrieben:
Blaumann hat geschrieben:Nach Aussage der Ausbildungsleiterin beim LG wird vom LJPA kein Nachteilsausgleich für solche Erkrankungen gewährt.
Quatsch, in jedem Bundesland gibt es Regelungen wie diese:
§ 5 JAO-Berlin

Schriftliche Prüfung
...

(6) Behinderten sowie anderen Prüflingen, die dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt ihre Prüfungsbehinderung durch ein amtsärztliches Zeugnis nachweisen, ist auf Antrag ein angemessener Nachteilsausgleich zu gewähren. Das amtsärztliche Zeugnis hat Art und Ausmaß der Prüfungsbehinderung eingehend darzustellen. Von den Prüfungsanforderungen darf nicht abgewichen werden. Der Antrag ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung, spätestens drei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung einzureichen, es sei denn, die Prüfungsbehinderung tritt erst nach Ablauf der vorgenannten Frist ein.
Wenn du schon bei 1 Seite Schmerzen hast, wirst du bei 25 und mehr Seiten pro Klausur wahrscheinlich Probleme bekommen. Daher unbedingt zum Amtsarzt!
Sehe ich auch so. Selbst Kandidaten ohne vorherige Schmerzen im Handgelenk haben diese nach den Klausuren. Die Belastung ist enorm und sollte nicht unterschätzt werden.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Blaumann
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Re: Entzündung der Schreibhand / Anzeige beim Prüfungsamt?

Beitrag von Blaumann »

joee78 hat geschrieben:
Blaumann hat geschrieben:Nach Aussage der Ausbildungsleiterin beim LG wird vom LJPA kein Nachteilsausgleich für solche Erkrankungen gewährt.
Quatsch, in jedem Bundesland gibt es Regelungen wie diese:
§ 5 JAO-Berlin


Für mich gilt § 57 II 2 SächsJAPO: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrif ... hsJAPO#p57

Danach dürfen Prüfungserleichterungen bei vorübergehenden Behinderungen in Ausnahmefällen gewährt werden. Also eine völlig andere Ausgestaltung als in Berlin, wo der Kandidat nur die Prüfungsbehinderung nachweisen muss und dann einen gebundenen Anspruch auf angemessene Erleichterungen hat. Insofern zieht der Verordnungsgeber selbst die Grenze schon eng, was dann auch die im Bundesvergleich sehr ungewöhnliche Verwaltungspraxis erklärt.

Nunja sei's drum, gesundheitlich scheint es zum Glück aufwärts zu gehen. Die Hand ist besser geworden, die Entzündung ist nach meiner Wahrnehmung deutlich zurückgegangen. Schreiben geht gut, merke momentan kaum was. Vielleicht hatte der Chirurg Recht mit seiner Prognose, dass es bei richtiger Behandlung nur eine Sache von Tagen ist. Bin inzwischen verhalten optimistisch. Seid so lieb und drückt mir die Daumen, dass es so weiter geht. ;)

Vielen Dank für eure Hilfe nochmal!
Zuletzt geändert von Blaumann am Montag 28. November 2016, 23:05, insgesamt 1-mal geändert.
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