Gutachten PKH

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Bergziege
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Gutachten PKH

Beitrag von Bergziege »

Hallo ihr Lieben,

bin seit Oktober im Ref und seit November beim AG.

Ich habe eine Frage bzgl. eines Gutachtens zur Bewilligung von PKH. Und zwar bin ich mir über den AUfbau/Inhalt unsicher.

Ich habe meinen

I. Sachbericht ( so weit so gut)
II. Gutachten

Muss das Gutachten zwangsläufig ein Relationsgutachten sein?


1. Zulässigkeit des Antrags (auf Bewilligung),
2. Weitere Voraussetzungen der PKH
a) Bedürftigkeit (+)
b) hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung
= Schlüssigkeit der bedingt erhobenen Klage
a) Zulässigkeit der bedingt erhobenen Klage
b) Schlüssigkeit der bedingt erhobenen Klage
c) keine Mutwilligkeit (+)

Und nun? Muss ich jetzt noch irgendwie auf ne "Antragsgegnerstation" kommen? Ich bin mir so unsicher, ob meine Hausi ein Relationsgutachten oder einfach ein Gutachten sein soll... ist da eins von beidem logischer?

Ich denke, ein "normales" Gutachten reicht aus, da für die Bewilligung der PKH ja auch die hinreichende Aussicht auf Erfolg der Klage ausreicht (also quasi nach Vortrag des Klägers, was ja dann nur die Klägerstation im Relationsgutachten wäre)...Hoffe ihr versteht mich irgendwie, bin sehr verwirrt :////
Bergziege
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Re: Gutachten PKH

Beitrag von Bergziege »

Ich hätte jetzt gedacht, dass ich doch eine Beklagten- bzw Antragsgegnerstation mache, da ja bzgl der Bewilligung von PKH eine sunmarische Prüfung vorgenommen werden soll. Oder?
Swann
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Re: Gutachten PKH

Beitrag von Swann »

Ob dein Ausbilder ein einschichtiges Gutachten möchte oder ein Relationsgutachten (warum nicht eigentlich gleich den PKH-Beschluss?) musst du schon fragen. Im Grundsatz kann man auch bei PKH-Beschlüssen ein Relationsgutachten machen, man muss sich nur der beschränkten Prüfung im PKH-Verfahren bewusst sein. Sinnvoller wird daher oftmals ein einschichtiges Gutachten sein. Noch sinnvoller ist es, gleich den Beschluss zu schreiben.
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batman
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Re: Gutachten PKH

Beitrag von batman »

Allerdings enthält ein vollständig PKH bewilligender Beschluss in aller Regel keine Gründe zur rechtlichen Würdigung, sondern beschränkt sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, welche wiederum kein Referendar prüfen sollte. Beschlussentwurf ergibt also nur bei (zumindest teilweiser) PKH-Ablehnung Sinn.
Bergziege
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Re: Gutachten PKH

Beitrag von Bergziege »

Danke für die Anmerkung :)
Muss nur das Gutachten schreiben, keinen Beschluss
Bergziege
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Re: Gutachten PKH

Beitrag von Bergziege »

Upa da ist ja noch ein Beitrag :)
Ich denke, ich schreib ein Relationsgutachten (das wollte sie bisher immer)... sie will nur ein Gutachten, ohne Beschluss.

Denke ich bezieh den Antragsgegner schon mit ein, da ja ne summarische Prüfung im bewilligungsverfahren vorgenommen wird...

Komm zum Ergebnis, dass PKH bewilligt wird, da Klage schlüssig (somit hinreichende Aussicht auf Erfolg) und das eben Beweis erhoben werdeb muss.

Hab halt bissle bedenken, dass ich nun die Hauptsache vorweggenommen habe ... Irgendwie verwirrend...

Vielen dank für die Beiträge
Bergziege
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Re: Gutachten PKH

Beitrag von Bergziege »

die wirtschaftlichen u persönlichen Verhältnisse darf ich voraussetzen
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