Mietkommentare untersuchen
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Mietkommentare untersuchen
Blöde Frage, aber gibt es irgendeine besondere Art gemietete Kommentare auf unzulässige Eintragungen zu untersuchen? Ich hab einfach wie beim Daumenkino eher sporadisch geguckt. Bringt eigentlich nicht wirklich was, weil man theoretisch jede Seite ansehen müsste
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Re: Mietkommentare untersuchen
Ich habe wärend einer Examensklausur unzulässige Anmerkungen an drei Stellen im Palandt gefunden. Das erhöht den Examensadrinalinausstoß auf gar famose Weise.
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Re: Mietkommentare untersuchen
Die interessante Frage dabei ist dann ja: als Prüfling oder als Aufsicht?Samson hat geschrieben:Ich habe wärend einer Examensklausur unzulässige Anmerkungen an drei Stellen im Palandt gefunden.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Mietkommentare untersuchen
Bei mir waren im (geliehenen) Sartorius Anmerkungen zu § 35 VwVfG - obwohl mir mein Bekannter gesagt hat, dass "alles sauber" wär. Ich hab ganz schön geschwitzt!
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Re: Mietkommentare untersuchen
Die Wahrscheinlichkeit, in Mietkommentaren Anmerkungen zu finden, ist in Wahrheit doch recht gering, zumal sie ständig neu angeschafft werden. Daumenkino reicht (und bringt zumindest insofern etwas, als es krasse Fälle aufdecken sollte).
Klar, denn als Referendar kann man bekanntlich aus dem Vollen schöpfen und man hat auch nichts Besseres zu tun.joee78 hat geschrieben:Ergo: Alles selbst kaufen - oder jede einzelne Seite durchblättern.
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Re: Mietkommentare untersuchen
Der ein oder andere kauft sie im Internet
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Re: Mietkommentare untersuchen
Und im Internet gilt keine Buchpreisbindung?
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Re: Mietkommentare untersuchen
Naja, gemeint ist doch vermutlich: Im Internet gilt das Widerrufsrecht für den Verbrauchsgüterkauf. Wer relativ kurz vor dem Examen kauft und kurz vor Ende der Klausuren widerruft, leiht sich die Kommentare (wenn auch etwas rechtsmissbräuchlich) faktisch nur aus. - Ob das zu empfehlen sei, lasse ich aber einmal dahin gestellt.
Ich denke, die Frage ist beantwortet, wenn Samson in seinem Post direkt Das erhöht den Examensadrinalinausstoß auf gar famose Weise. schreibt.thh hat geschrieben:Die interessante Frage dabei ist dann ja: als Prüfling oder als Aufsicht?
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Re: Mietkommentare untersuchen
Nein, ich habe die Kommentare nur oberflächlich geprüft. Dabei ist mir am Palandt ein größerer blauer Tintenfleck am Seitenrand über ca. 100 Seiten aufgefallen, den ich fotografiert habe. Nach dem Examen wollte jurcase mir dann 30 Euro in Rechnung stellen, was sich dann aber per E-Mail und mit dem Foto schnell klären ließ. Was Kommentierungen angeht wären diese zumindest in meinem Termin mangels Kontrolle nicht aufgefallen, aber das mag natürlich von Land zu Land und Prüfungsort zu Prüfungsort anders sein. Ganz ausschließen kann man dieses Risiko bei Mietkommentaren mit vertretbarem Aufwand wohl nicht.Veuve C hat geschrieben:Blöde Frage, aber gibt es irgendeine besondere Art gemietete Kommentare auf unzulässige Eintragungen zu untersuchen? Ich hab einfach wie beim Daumenkino eher sporadisch geguckt. Bringt eigentlich nicht wirklich was, weil man theoretisch jede Seite ansehen müsste
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Re: Mietkommentare untersuchen
Auch bei gekauften Büchern sollte man evtl. vorsichtig sein und sie nicht erst im letzten Moment vor dem Examen kaufen, der vorletzte Sartorius den ich (neu und direkt von Beck) gekauft habe, hatte Markierungen mit Textmarker im BauGB.
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Re: Mietkommentare untersuchen
Klar. Insbesondere wenn eine größere Zahl von Leuten auf die hier empfohlene "Widerrufsmethode" zurückgreift, ist die Wahrscheinlichkeit, auch in "neuen" Büchern (Kommentare oder Gesetzestexte) auf Markierungen zu stoßen, gerade bei den größeren Versandhändlern letztlich nicht mehr viel geringer als bei den Anbietern von Mietkommentaren.
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Re: Mietkommentare untersuchen
Fallfrage: Bestehen in so einem Fall Haftungsansprüche des Examenskandidaten gegen den Buchhändler, wenn seine Klausur mit 0 Punkten bewertet wird?
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Re: Mietkommentare untersuchen
Danke für Eure Antworten. Das Risiko muss man dann wohl tragen :-(
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Re: Mietkommentare untersuchen
Interessant wäre vor allem der Anspruchsinhaltjoee78 hat geschrieben:Fallfrage: Bestehen in so einem Fall Haftungsansprüche des Examenskandidaten gegen den Buchhändler, wenn seine Klausur mit 0 Punkten bewertet wird?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17