Mietkommentare untersuchen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Veuve C
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 52
Registriert: Mittwoch 20. April 2016, 23:43

Mietkommentare untersuchen

Beitrag von Veuve C »

Blöde Frage, aber gibt es irgendeine besondere Art gemietete Kommentare auf unzulässige Eintragungen zu untersuchen? Ich hab einfach wie beim Daumenkino eher sporadisch geguckt. Bringt eigentlich nicht wirklich was, weil man theoretisch jede Seite ansehen müsste :-k
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von Samson »

Ich habe wärend einer Examensklausur unzulässige Anmerkungen an drei Stellen im Palandt gefunden. Das erhöht den Examensadrinalinausstoß auf gar famose Weise.

Man sollte es genießen.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von thh »

Samson hat geschrieben:Ich habe wärend einer Examensklausur unzulässige Anmerkungen an drei Stellen im Palandt gefunden.
Die interessante Frage dabei ist dann ja: als Prüfling oder als Aufsicht? :)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
joee78
Power User
Power User
Beiträge: 457
Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
Ausbildungslevel: RA

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von joee78 »

Bei mir waren im (geliehenen) Sartorius Anmerkungen zu § 35 VwVfG - obwohl mir mein Bekannter gesagt hat, dass "alles sauber" wär. Ich hab ganz schön geschwitzt!

Ergo: Alles selbst kaufen - oder jede einzelne Seite durchblättern.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Die Wahrscheinlichkeit, in Mietkommentaren Anmerkungen zu finden, ist in Wahrheit doch recht gering, zumal sie ständig neu angeschafft werden. Daumenkino reicht (und bringt zumindest insofern etwas, als es krasse Fälle aufdecken sollte).
joee78 hat geschrieben:Ergo: Alles selbst kaufen - oder jede einzelne Seite durchblättern.
Klar, denn als Referendar kann man bekanntlich aus dem Vollen schöpfen und man hat auch nichts Besseres zu tun.
"Honey, I forgot to duck."
paul321
Power User
Power User
Beiträge: 345
Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 21:14
Ausbildungslevel: Cand. iur.

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von paul321 »

Der ein oder andere kauft sie im Internet :-"
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von Tibor »

Und im Internet gilt keine Buchpreisbindung?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
ew_h2002
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 83
Registriert: Donnerstag 23. Mai 2013, 16:15
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von ew_h2002 »

Naja, gemeint ist doch vermutlich: Im Internet gilt das Widerrufsrecht für den Verbrauchsgüterkauf. Wer relativ kurz vor dem Examen kauft und kurz vor Ende der Klausuren widerruft, leiht sich die Kommentare (wenn auch etwas rechtsmissbräuchlich) faktisch nur aus. - Ob das zu empfehlen sei, lasse ich aber einmal dahin gestellt.

thh hat geschrieben:Die interessante Frage dabei ist dann ja: als Prüfling oder als Aufsicht? :)
Ich denke, die Frage ist beantwortet, wenn Samson in seinem Post direkt Das erhöht den Examensadrinalinausstoß auf gar famose Weise. schreibt. ;)
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von [enigma] »

Veuve C hat geschrieben:Blöde Frage, aber gibt es irgendeine besondere Art gemietete Kommentare auf unzulässige Eintragungen zu untersuchen? Ich hab einfach wie beim Daumenkino eher sporadisch geguckt. Bringt eigentlich nicht wirklich was, weil man theoretisch jede Seite ansehen müsste :-k
Nein, ich habe die Kommentare nur oberflächlich geprüft. Dabei ist mir am Palandt ein größerer blauer Tintenfleck am Seitenrand über ca. 100 Seiten aufgefallen, den ich fotografiert habe. Nach dem Examen wollte jurcase mir dann 30 Euro in Rechnung stellen, was sich dann aber per E-Mail und mit dem Foto schnell klären ließ. Was Kommentierungen angeht wären diese zumindest in meinem Termin mangels Kontrolle nicht aufgefallen, aber das mag natürlich von Land zu Land und Prüfungsort zu Prüfungsort anders sein. Ganz ausschließen kann man dieses Risiko bei Mietkommentaren mit vertretbarem Aufwand wohl nicht.
Smooth seas don`t make good sailors
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von Theopa »

Auch bei gekauften Büchern sollte man evtl. vorsichtig sein und sie nicht erst im letzten Moment vor dem Examen kaufen, der vorletzte Sartorius den ich (neu und direkt von Beck) gekauft habe, hatte Markierungen mit Textmarker im BauGB.
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Klar. Insbesondere wenn eine größere Zahl von Leuten auf die hier empfohlene "Widerrufsmethode" zurückgreift, ist die Wahrscheinlichkeit, auch in "neuen" Büchern (Kommentare oder Gesetzestexte) auf Markierungen zu stoßen, gerade bei den größeren Versandhändlern letztlich nicht mehr viel geringer als bei den Anbietern von Mietkommentaren.
"Honey, I forgot to duck."
joee78
Power User
Power User
Beiträge: 457
Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
Ausbildungslevel: RA

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von joee78 »

Fallfrage: Bestehen in so einem Fall Haftungsansprüche des Examenskandidaten gegen den Buchhändler, wenn seine Klausur mit 0 Punkten bewertet wird?
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
Veuve C
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 52
Registriert: Mittwoch 20. April 2016, 23:43

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von Veuve C »

Danke für Eure Antworten. Das Risiko muss man dann wohl tragen :-(
Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Mietkommentare untersuchen

Beitrag von Justitian »

joee78 hat geschrieben:Fallfrage: Bestehen in so einem Fall Haftungsansprüche des Examenskandidaten gegen den Buchhändler, wenn seine Klausur mit 0 Punkten bewertet wird?
Interessant wäre vor allem der Anspruchsinhalt
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Antworten