Guten Abend,
ich sitze gerade an einer Akte, bei dem einem Jugendlichen nach 45 II JGG Arbeitsstunden auferlegt wurden. Diese wurden nur teilweise (zu ca. 2/3) abgeleistet. Die restlichen Termine wurden mehrfach krankheitsbedingt abgesagt. Weiß allerdings nicht, ob ärztliche Atteste aö vorliegen. Würde die Jugendgerichtshilfe dies angeben, wenn dies der Fall/nicht der Fall ist?
Meine Frage: Muss ich nun das Verfahren wieder eröffnen? Oder kann ich über die Jugendgerichtshilfe dem Jugendlichen nochmals aufgeben, die restlichen Stunden innerhalb der nächsten X Wochen abzuleisten um dies zu verhindern?
Viele Grüße
45 II JGG: Auflage nicht erfüllt, erneute Fristsetzung?
Moderator: Verwaltung
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