Anklage verlesen - mehrere Angeklagte

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nicesurprise
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Anklage verlesen - mehrere Angeklagte

Beitrag von nicesurprise »

Guten Abend,

wenn ich eine Anklageschrift mit zwei Angeklagten habe (keine Mittäterschaft) und ein Angeklagter (Y) bereits verurteilt wurde, wie verlese ich dann die Anklageschrift?

Kann ich den Y beim Verlesen des Abstraktums weglassen und einfach nur "X wird angeklagt..." sagen? Macht mMn keinenn Sinn eine Anklage, die den Y mit einschließt zu verlesen, wenn dieser gar nicht mehr angeklagt ist.

Das Konkretum würde ich wohl normal verlesen und müsste dann den Y als "gesondert verfolgten Y" bezeichnen? Wobei ich das auch seltsam finde, verfolgt ist er ja gar nicht mehr...
Eagnai
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Re: Anklage verlesen - mehrere Angeklagte

Beitrag von Eagnai »

Ich finde es nicht unbedingt falsch, "der gesondert verfolgte Y" zu sagen - der Ausdruck meint nach meinem Sprachgefühl nicht zwingend, dass der Y aktuell noch gesondert verfolgt wird, sondern kann ebenso gut meinen, dass er gesondert verfolgt wurde, also sowohl die Bedeutung von "der derzeit gesondert verfolgte Y" als auch "der ehemals gesondert verfolgte Y" haben.

Alternativ kannst du auch "der gesondert abgeurteilte Y" sagen.

Wenn Y kein Mittäter ist und man das Abstraktum auch versteht, ohne dass Y darin vorkommt, dann lasse ich Y beim Verlesen der Anklage in der Tat weg, wenn er gar nicht mehr angeklagt ist. Das verwirrt ja alle Zuhörer völlig, wenn man jemandem, der gar nicht anwesend ist, irgendwelche Straftaten vorwirft.

Wenn in der Anklageschrift mehrere voneinander unabhängige Taten angeklagt sind (z.B. Y an einem anderen Tag noch einen weiteren Diebstahl begangen hat, mit dem X nichts zu tun hat), dann lasse ich den nur Y betreffenden Teil auch in der Konkretisierung weg.
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