Relationsgutachten

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
iuris
Power User
Power User
Beiträge: 430
Registriert: Dienstag 5. März 2013, 11:59
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Relationsgutachten

Beitrag von iuris »

Ich bin gerade am Anfang der Zivilstation und hab von meinem Ausbilder die Aufgabe bekommen, ein Relationsgutachten zu schreiben.
Soweit hab ich das einigermaßen hinbekommen, zwei Sachen sind mir allerdings unklar:

1. In meinem Fall erklärt der Beklagte die Aufrechnung. Diese greift aber nicht, weil schon die Forderung, mit der die Aufrechnung erklärt werden soll, nicht besteht. Außerdem greift ein Aufrechnungsverbot. Müssen jetzt beide Gründe in mein Gutachten rein? Oder nur die Begründung warum die Forderung nicht besteht? Oder vielleicht sogar nur das Aufrechnungsverbot?

2. Wo und wie erwähn ich die erklärte Aufrechnung überhaupt erstmals in meiner Relation? In der Beklagtenstation? Schreib man da dann einfach: "Der Beklagte erklärte die Aufrechung"? Eigentlich gehören ja nur die Tatsachenbehauptungen in die Beklagtenstation..
Oder gehört das in die Prozessgeschichte?

Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen, vielen Dank schon mal!
Mimis
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 252
Registriert: Mittwoch 1. Juli 2015, 17:05

Re: Relationsgutachten

Beitrag von Mimis »

1. Grundsätzlich sind (so ja auch immer die Bearbeitervermerke) alle aufgeworfenen Rechtsfragen zu diskutieren. Ich würde daher auch die Aufrechnung in der gebotenen Kürze diskutieren.

2. Ich bin mir nicht sicher, was du damit meinst, dass nur Tatsachenbehauptungen in die Erheblichkeitsstation gehören. Selbstverständlich können auch dort Einreden zu prüfen sein. Ggf. schließt sich dann noch eine Replik an, wenn du die Einrede nicht bereits in der Schlüssigkeitsprüfung drin hast.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Relationsgutachten

Beitrag von Tibor »

Hier war den ganzen Vormittag die Relegation Wolfsburg ./. Braunschweig in der Diskussion. Ich habe also in der Überschrift das Wort Relegationsgutachten gelesen und sofort gedacht: Diese fussballverrückten Juristen, schreiben schon Gutachten zum zukünftigen Spielverlauf.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
iuris
Power User
Power User
Beiträge: 430
Registriert: Dienstag 5. März 2013, 11:59
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Relationsgutachten

Beitrag von iuris »

Vielen Dank für deine Antwort Mimis :)

Also bei der zweiten Frage, hab ich das falsch formuliert. Ich mein den Beklagtenvortrag im Sachbereicht. Schreibt man das schon im Sachbericht oder erst in der Erheblichkeitsprüfung, dass eine Aufrechnung erklärt wurde?
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Relationsgutachten

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Hier war den ganzen Vormittag die Relegation Wolfsburg ./. Braunschweig in der Diskussion. Ich habe also in der Überschrift das Wort Relegationsgutachten gelesen und sofort gedacht: Diese fussballverrückten Juristen, schreiben schon Gutachten zum zukünftigen Spielverlauf.
Ist doch sicher ein Hochrisikospiel. Von daher wäre das wohl eher etwas für die Strafstation :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Urs Blank
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1741
Registriert: Samstag 31. Januar 2009, 12:38
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Relationsgutachten

Beitrag von Urs Blank »

Relationsgutachten - das ist eine dieser Arbeitstechniken, mit der man die Probleme löst, die man ohne sie nicht hätte. Frag doch deinen Ausbilder mal, wann er selbst zum letzten Mal eines angefertigt hat.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Relationsgutachten

Beitrag von batman »

iuris hat geschrieben:Also bei der zweiten Frage, hab ich das falsch formuliert. Ich mein den Beklagtenvortrag im Sachbereicht. Schreibt man das schon im Sachbericht oder erst in der Erheblichkeitsprüfung, dass eine Aufrechnung erklärt wurde?
Dazu schreibt man schon etwas im Sachbericht, nicht anders als im Tatbestand eines Urteils. Die Tatsache, dass die Aufrechnung erklärt wird, ist zwar in aller Regel unstreitig, nicht aber die hierzu vorgetragenen Tatsachen. Daher zieht man es komplett in den streitigen Beklagtenvortrag. Etwa so:
"Der Beklagte erklärt (ggf. hilfweise) die Aufrechnung mit einer behaupteten Forderung gegen den Kläger über 7.000 € und trägt hierzu vor, der Kläger habe..."
iuris
Power User
Power User
Beiträge: 430
Registriert: Dienstag 5. März 2013, 11:59
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Relationsgutachten

Beitrag von iuris »

Vielen Dank für die Antwort :)
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Relationsgutachten

Beitrag von OJ1988 »

Urs Blank hat geschrieben:Relationsgutachten - das ist eine dieser Arbeitstechniken, mit der man die Probleme löst, die man ohne sie nicht hätte. Frag doch deinen Ausbilder mal, wann er selbst zum letzten Mal eines angefertigt hat.
+1. Habe zum Glück nie eines machen müssen.
Antworten