Probleme beim Formulieren des abstrakten Anklagesatzes

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Berliner007
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Probleme beim Formulieren des abstrakten Anklagesatzes

Beitrag von Berliner007 »

Guten Abend,

ich bin derzeit in der Strafrechtsstation und muss meine erste Anklageschrift erstellen.

Nun habe ich aber etwas Probleme beim Formulieren des abstrakten Anklagesatzes.

Folgender Fall:
Der Beschuldigte hat der Geschädigten zu 1 die EC-Karte samt PIN entwendet und über mehrere Tage hinweg Geld am Geldautomaten abgehoben, insgesamt 5 Abbuchungen vorgenommen.

Der Beschuldigte hat der Geschädigten 2 ebenfalls die EC-Karte samt PIN entwendet und auch in diesem Fall Geld am Geldautomaten abgehoben, imsgesamt 2 Abhebungen an einem Tag.
Strafantrag wird in diesem Fall zurückgezogen, weil der Beschuldigte das Geld zurückzahlte.


Mein Versuch, mit der Bitte um Korrektur:

... wird angeklagt
in...
im Zeitraum vom ... bis ...

durch 9 selbstständige Handlungen

1. in 2 Fällen fremde bewegliche Sachen anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich rechtswidrig zuzueignen.

2. in 7 Fällen in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögenvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er das Ergebnis eines Datenverabeitungsvorgangs durch unbefugte Verwendung von Daten beeinflusste.

M.E.n. ist das falsch, insbesondere die Formulierung "in 2 Fällen" bzw. In "7 Fällen"
Wäre toll, wenn es einer verbessern und mir auch möglichdt einfach erklären könnte.
Im Falle des zurückgenommenen Strantrags würde och das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen.

Vielen Dank im Voraus.

VG
Berliner007
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thh
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Re: Probleme beim Formulieren des abstrakten Anklagesatzes

Beitrag von thh »

Berliner007 hat geschrieben:Folgender Fall:
Der Beschuldigte hat der Geschädigten zu 1 die EC-Karte samt PIN entwendet und über mehrere Tage hinweg Geld am Geldautomaten abgehoben, insgesamt 5 Abbuchungen vorgenommen.

Der Beschuldigte hat der Geschädigten 2 ebenfalls die EC-Karte samt PIN entwendet und auch in diesem Fall Geld am Geldautomaten abgehoben, imsgesamt 2 Abhebungen an einem Tag.
Strafantrag wird in diesem Fall zurückgezogen, weil der Beschuldigte das Geld zurückzahlte.

Mein Versuch, mit der Bitte um Korrektur:

... wird angeklagt
in...
im Zeitraum vom ... bis ...

durch 9 selbstständige Handlungen

1. in 2 Fällen fremde bewegliche Sachen anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich rechtswidrig zuzueignen.

2. in 7 Fällen in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögenvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er das Ergebnis eines Datenverabeitungsvorgangs durch unbefugte Verwendung von Daten beeinflusste.

M.E.n. ist das falsch, insbesondere die Formulierung "in 2 Fällen" bzw. In "7 Fällen"
Warum? Gut, statt Fällen dürfte "rechtlich selbständigen Handlungen" üblicher sein.

Ich würde ansonsten - wenn es denn 9 Taten sind - nicht "1." und "2." verwenden, sondern bspw. "1. und 7." und "2.-6., 8.-9." und dann dieselbe Nummerierung auch für den konkreten Anklagesatz verwenden, also als 1. den Diebstahl, 2.-6. jeweils einen Computerbetrug, 7. den zweiten Diebstahl und 8.-9. die beiden restlichen Computerbetrügereien.
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Anne_Boleyn
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Re: Probleme beim Formulieren des abstrakten Anklagesatzes

Beitrag von Anne_Boleyn »

Ich schließe mich thh an.
So wie du den Fall schilderst, würde ich den Sachverhalt im konkreten Anklagesatz schon durchnummerieren.
Wenn Ziff. 1 der Anklage der Diebstahl und 2-6 der Betrug zum Nachteil von der Geschädigten 1 ist und Ziff. 7 der Diebstahl und 8-9 der Betrug zum Nachteil von Geschädigter 2 ist, wäre bei uns der abstrakte Anklagesatz in dem Fall:

durch zwei selbstständige Handlungen ( 1. und 7.) fremde bewegliche Sachen anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich rechtswidrig zuzueignen und durch fünf weitere selbstständige Handlungen (2.-6., 8.-9.) in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögenvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er das Ergebnis eines Datenverabeitungsvorgangs durch unbefugte Verwendung von Daten beeinflusste
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Re: Probleme beim Formulieren des abstrakten Anklagesatzes

Beitrag von Eagnai »

Ebenso wie meine beiden Vorredner nummeriere ich im abstrakten Anklagesatz immer gleich "richtig" durch, so dass die Nummerierung die gleiche ist, die ich anschließend auch in der Konkretisierung verwende.

Mich persönlich verwirrt es, wenn ich zuerst was von 9 selbständigen Handlungen lese, dann aber nur 1. und 2. folgt - denn 1. und 2. lässt einen wiederum nur 2 selbständige Handlungen erwarten.

Gerade bei umfangreicheren Anklagen, wo z.B. verschiedene Äußerungsdelikte eine Rolle spielen, macht eine übereinstimmende Nummerierung in Abstraktum und Konkretum die Zuordnung auch wesentlich einfacher - dann muss man nicht groß darüber nachdenken, ob der Anklageverfasser in der Konkretisierung unter Punkt 7. in der Äußerung "Türkenschlampe, geh weg oder ich mach dich platt" nun die Beleidigung, die Bedrohung oder die Nötigung gesehen hat, sondern kann es anhand der Nummerierung des Abstraktums sofort zuordnen.
wololo
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Re: Probleme beim Formulieren des abstrakten Anklagesatzes

Beitrag von wololo »

Ich schließe mich dem auch an, möchte allerdings ergänzend anmerken, dass du meines Erachtens nicht explizit das öffentliche Interesse bejahen musst. Jedenfalls nach den Abstrakta liegen keine Antragsdelikte vor ...
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