Sitzungsleitung

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iuris
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Sitzungsleitung

Beitrag von iuris »

Ich befinde mich gerade in der Zivilstation meines Referendariats und soll nun selbst eine Sitzung leiten. Da ich doch eher wenige Verhandlungen miterlebt habe bisher, bin ich da jetzt etwas überfordert.
Mein Ausbilder meinte ich solle auf einen Vergleich hinwirken.
Wie läuft das dann ab? Ich erörtere erst den Sach- und Streitstand und dann? Mach ich einfach einen direkten Vorschlag mit Betrag oder frag ich die Parteien, was sie sich so vorstellen?
Wenn sie keinen Vergleich schließen wollen, macht man dann direkt mit der Beweisaufnahme weiter?

Gibts irgendwo Tipps dazu?

Danke schon mal :)
Tobias__21
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von Tobias__21 »

Hat dein Ausbilder mit Dir nicht darüber gesprochen? Aufruf der Sache, Feststellung der Anwesenheit, etc.? Das läuft ja erstmal alles nach Schema F ab und Du musst das ja auch sicher protokollieren (Diktiergerät).
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julée
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von julée »

Es kommt natürlich ein wenig auf den Fall an. Manchmal ist es tatsächlich cleverer den Parteien nicht gleich zu verraten, wer rechtlich gewinnen würde, sondern sie nur anzuschauen und zu fragen, woran denn bislang eigentlich ein Vergleich gescheitert ist.

Aber klassischerweise fängt man nach der Feststellung der Anwesenheit und dem Austausch von etwaigen Schriftsätzen damit an, dass man im Rahmen der Güteverhandlung aus Sicht des Gerichts zunächst den Sach- und Streitstand zusammenfasst und ggf. fragt, ob man aus Sicht der Parteien, etwas wesentliches vergessen hat; ggf. dürfen auch die Parteien selbst noch kurz zu Wort kommen und irgendwas erläutern.
Und wenn die Parteien an dem Punkt noch nicht laut schreien, dass sie sich aber unbedingt vergleichen wollen, dann stellt man dar, wie man die Sache gegenwärtig rechtlich sieht und was ggf. noch getan müsste, damit die Sache entscheidungsreif ist. Und spätestens dann ist Zeit für die Frage, ob die Parteien wirklich eine streitigen Entscheidung haben wollen oder ob nicht doch eine gütliche Einigung möglich ist. Und dann sollte man für beide Seiten Argumente für und wider einen Vergleich haben und ihnen ggf. auch sagen können, warum sie bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits wahrscheinlich kein wesentlich besseres Ergebnis erzielen werden.
Einen ungefähren Vergleichsvorschlag sollte man parat haben, der im Idealfall nicht "50:50" lautet, sondern inhaltlich begründet ist (insbesondere Beweislast und ggf. Chancen einer erfolgreichen Beweisführung). Wenn die Parteien tatsächlich einen Vergleich schließen wollen, nach dem Diktieren nicht vergessen, den Vergleich nochmal abzuspielen und "laut diktiert, wieder vorgespielt und genehmigt" zu diktieren.
Falls sich die Parteien nicht vergleichen wollen, wird in die streitige Verhandlung übergegangen und die Anträge gestellt und dann kann man theoretisch auch bereits in die Beweisaufnahme eintreten; üblicher dürfte es aber meist sein, einen gesonderten Beweistermin zu machen.

Für Formulare bzw. Muster kannst Du mal in der Bibliothek in den Theimer/Theimer, Mustertexte zum Zivilprozess schauen; in Bd. I gibt es ein Musterprotokoll; in Bd. II gibt es Vergleichsmuster. Ansonsten gibt es ein (eigentlich für Zivilrichter gedachtes) Einführungswerk von Büßer/Tonner und eins von Schober. In beiden wird der Ablauf der mündlichen Verhandlung und was man alles protokollieren muss sehr anschaulich dargestellt.
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schlumpfhausen89
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von schlumpfhausen89 »

Hallo

Der klassische Ablauf Aufruf zur Sache etc. sollte dir ja bekannt sein. Ich hatte mir das damals aufgeschrieben und dann nur die Namen eingesetzt :)

Ich hab in meiner Ausbildung in der einen Verhandlung, die mit Vergleich endete, dann grob zusammengefasst wie sich der Sachverhalt aus Sicht des Gerichts darstellt und hab dann den Parteien die Möglichkeit gegeben Stellung zu nehmen. Dann grob nachgefragt, ob die Parteien bereit wären sich zu vergleichen.

Kommt ein ja sagen die Rechtsanwälte meist schon was sie sich so vorstellen können. Ich war da relativ offen und hab die Parteien erstmal quatschen lassen.

Kam ein nein bin ich auf die rechtliche Lage und die Sicht des Gerichts eingegangen -> genügt bei einigen durchaus. Wenn dann nix mehr geht kommt ein Vergleich meist nicht mehr in Betracht.

Dein Ausbilder lässt dich ja auch sicherlich nicht hängen. Diktieren musste ich den Spaß damals nicht. Das hat dann mein Ausbilder übernommen, weil er sich selbst auch nicht so sicher war, ob ich das als Referendar so einfach dürfte.

Viel Erfolg
iuris
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von iuris »

Erst mal vielen Dank für die Antworten :)
Nein, mein Ausbilder hat leider nicht wirklich was gesagt, außer, dass ich auf einen Vergleich hinwirken soll. Und da mein Ausbilder selten verhandelt und mich nicht mal immer kommen lässt, hab ich echt wenig Ahnung, gerade was z. B. in das Protokoll gehört.. Und weil ich so wenig weiß, wie das abläuft, bin ich da jetzt sehr unsicher und nervös.

Ich tu mich auch schon wirklich schwer, da überhaupt was dazu sagen zu können, was ein fairer Vergleich wäre.
Also könnte ich auch einfach mal nur fragen, ob sie sich einen Vergleich vorstellen können und dann vielleicht einfach den Beklagten fragen, was er bereit wäre zu zahlen? Oder ist Betrag selber nennen üblicher?

Danke für die Buchtipps, werd ich mir anschauen.
Zuletzt geändert von iuris am Donnerstag 29. Juni 2017, 23:29, insgesamt 1-mal geändert.
Tobias__21
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von Tobias__21 »

Das finde ich jetzt schon etwas krass. Mein Ausbilder hat mit mir genau durchgesprochen wie eine mündliche Verhandlung abläuft (und das obwohl ich in einigen dabei war), was ich wann und wie sage (was den Ablauf angeht) und wie ich es protokolliere. Wir haben das sogar mal in der AG als Simulation gemacht. Kannst Du da nicht nochmal nachfragen und zu ihm gehen? Dafür ist er ja immerhin da, dass er Dir das zeigt und mit Dir durchgeht. "Wirken Sie auf einen Vergleich hin" kann es ja wohl nicht ganz sein.... Du musst ja immerhin einen Einstieg finden um auf den Vergleich zu kommen. Da wirst Du sicher was in die Richtung sagen müssen, dass das Gericht die Sache so und so sieht und deshalb ein Vergleich hier als sinnvoll erachtet wird. Da gibt es dann sicher auch verschiedene Möglichkeiten wie das weitergehen kann. Man könnte die Parteien erstmal fragen, ob diese Möglichkeit für sie generell in Betracht kommt und evtl. die Verhandlung kurz unterbrechen, dass sich die Anwälte mit den Mandanten beraten und/oder die Parteien sogar miteinander in den Diskurs treten, ohne dass der Richter dabei ist. Möglichkeiten gibt es da viele und jeder Richter handhabt das anders. Das sollte er Dir jedenfalls sagen! Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass eine Partei ihre Forderung reduziert und man Ratenzahlung gewährt, gerade wenn die andere Partei knapp bei Kasse ist und die Forderung unstreitig ist. Bleibt dann eine Rate aus, wird die ursprüngliche Forderung sofort fällig (nennt sich glaube ich Chicago Vergleich). Egal was da für ein Vergleich am Ende steht, den musst Du ja auch sauber protokollieren, nochmal vorlesen, etc. Ich finde das gerade echt unmöglich von Deinem Ausbilder, Dich da so allein zu lassen, nach dem Motto: Machen Sie mal.

Um was geht es denn in Deinem Fall? Geldforderung, oder so Späße wie Räumungsklagen (Mietrecht)?
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julée
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von julée »

iuris hat geschrieben:Erst mal vielen Dank für die Antworten :)
Nein, mein Ausbilder hat leider nicht wirklich was gesagt, außer, dass ich auf einen Vergleich hinwirken soll. Und da mein Ausbilder selten verhandelt und mich nicht mal immer kommen lässt, hab ich echt wenig Ahnung, gerade was z. B. in das Protokoll gehört.. Und weil ich so wenig weiß, wie das abläuft, bin ich da jetzt sehr unsicher und nervös.
Das klingt mir ehrlich gesagt nach einer höchst suboptimalen Ausbildung. Eigentlich sollte ein Referendar, bevor er eine Sitzung leitet, so viele Verhandlungen gesehen haben, dass er einen Grundeindruck davon hat, wie sowas ablaufen kann; aufregend ist das als Referendar natürlich sowieso, wenn man auf einmal eine Verhandlung leiten soll. In den beiden Büchern, die ich oben genannt habe, sind aber z. B. Übersichten drin, was man wie protokollieren muss. Daran kann man sich ganz gut orientieren (und wenn Dein Ausbilder wenigstens Wert auf ein ordentliches Protokoll legt, wird er Dir dann notfalls schon unter die Arme greifen). Die Bücher sollte es normalerweise auch in der Gerichtsbibliothek geben.
Ich tu mich auch schon wirklich schwer, da überhaupt was dazu sagen zu können, was ein fairer Vergleich wäre.
Also könnte ich auch einfach mal nur fragen, ob sie sich einen Vergleich vorstellen können und dann vielleicht einfach den Beklagten fragen, was er bereit wäre zu zahlen? Oder ist Betrag selber nennen üblicher?
Kommt immer auf den Fall und die Parteien an, aber wie auf dem Basar läuft es eher selten ab. Ich stelle meist (nach der Darstellung meiner Rechtsauffassung) die Frage in den Raum, wie man denn jetzt weitermachen möchte und ob es wirklich eine streitige Entscheidung sein muss oder ob auch eine vergleichsweise Lösung in Betracht kommt. Und dann kommt in aller Regel etwas von den Parteien, an das man anknüpfen kann ("haben wir schon versucht; hat aber nicht geklappt, weil wir wollten x und die Gegenseite y"; "Mit dem Betrüger vergleiche ich mich garantiert nicht!"; "Gerne, aber Geld ist gerade eher schlecht") und vielleicht doch noch Argumente anbringen kann, warum man es vielleicht doch noch mal miteinander versuchen sollte. Und wenn einem die Parteien noch nicht verraten haben, über welche Größenordnung sie zu sprechen bereit sind, kann man mal nachfragen bzw. einen eigenen Vorstoß wagen mit "ich kann Ihnen mal verraten, was ich mir so als Größenordnung überlegt habe (...)" Aber es kommt natürlich auch immer ein wenig darauf an, worum die Parteien eigentlich streiten: Geht es wirklich nur um Geld unter Unternehmern oder hat der Streit seinen Ursprung in einer unglücklich verlaufenden WEG-/Vereinssitzung vor 3 Jahren oder geht es gar um die Fortsetzung einer familiären Auseinandersetzung vor Gericht?

Fair ist ein Vergleich, der sich an den Chancen und Risiken der Beteiligten orientiert und ggf. für alle Beteiligten einen fairen Ausgleich schafft. Wenn es allein um Geld geht ist es z. B. üblich, zu schauen, wer wofür die Beweislast trägt und derjenige, der die Beweislast trägt bekommt (als Kläger) 1/3 bzw. muss (als Beklagter) 2/3 zahlen. Dann muss man natürlich auch schauen, ob z. B. Schadensersatzpositionen völlig überhöht sind oder bei einzelnen Ansprüchen das Ergebnis unstrittig ist. Da kann man vorher mal ein bisschen hin- und herrechnen und mal schauen, mit welchen %-Sätzen man eine Zahl bekommt, die für beide Seiten annehmbar sein könnte. Und dann kann man die so ungefähr als Größenordnung in den Raum stellen bzw. bei Bedarf (ebenso wie im Anschluss die Kostenquote) auch noch auf den Cent genau vorrechnen.
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von Eagnai »

Jedenfalls würde ich an deiner Stelle versuchen, die Sach- und Rechtslage vorher möglichst gründlich zu durchdenken, dir zu überlegen, was für einen Vergleich du auf dieser Basis für fair halten würdest, und das dann mit deinem Ausbilder durchsprechen. Zumindest in dieser Hinsicht sollte er doch willens sein, die Sache mit dir zu besprechen, damit du dich nicht aus Versehen (weil du irgendwas nicht beachtet hast, was für ihn ganz klar ist) total verrennst und den Parteien irgendwelche aus Sicht deines Ausbilders ganz unsachgemäßen Vorschläge unterbreitest. Das sollte doch auch in seinem eigenen Interesse sein.

Hört sich für mich jedenfalls auch nicht nach einer angemessenen Anleitung durch den Ausbilder an...
Praxiskommentar
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von Praxiskommentar »

Bei mir war das ähnlich - ich war nur in zwei Sitzungen dabei, bevor ich selbst eine Verhandlung leiten sollte.
Wir haben aber in der AG immerhin ein Blatt bekommen mit der Reihenfolge (Aufruf der Sache, usw) und auch, wie man die Zeugen belehren sollte.
Protokollieren musste ich immerhin nicht.

Frag mal deinen Richter noch einmal konkret, ob er dir ein Protokollschema o.ä. geben kann.

Ich bin so vorgegangen, dass ich bei dem Sach- und Streitstand reihenfolge-mäßig vorgegangen bin wie beim Tatbestand: Erst unstreitiges, dann Klägervortrag, Anträge, Beklagtenvortrag.
Rechtlich habe ich mich darauf beschränkt zu sagen, was aus meiner Sicht Themen sind, auf die es für die Entscheidung ankommt.

Danach fragst du die Parteien, ob sie sich einen Vergleich vorstellen können. Wenn sie gleich ablehnen, würde ich noch einmal sagen, dass der Ausgang der Verhandlung sehr unsicher ist (wenn das denn so stimmt) und ein Vergleich sinnvoll wäre.
Mehr kannst du mE aber nicht machen, wenn sie nicht wollen.

Stimmen sie zu, würde ich erst einmal fragen, was sie sich vorstellen würden. Den fairen Ausgang würde ich mir vorher schon überlegen. Wenn dein Richter dir da nicht hilft, musst du wohl auf dein eigenes Rechtsgefühl hören und kannst dann ja zur Not das vorschlagen, was du gut findest. Meist wird darüber dann ja ohnehin diskutiert.
Ich würde mir vorher auch die genaue Formulierung eines möglichen Vergleichs überlegen, damit du dann schon Bescheid weißt.

Vergiss nicht, dein Richter sitzt ja auch daneben und kann eingreifen. Wenn er das nicht tut, dann wahrscheinlich, weil alles okay ist. ;)
iuris
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Re: Sitzungsleitung

Beitrag von iuris »

Danke für die Antworten :)

Ja so ganz zufrieden bin ich mit der Ausbildung nicht. Ich muss auch ständig Urteile und Gutachten schreiben und bekomme kaum Rückmeldung wie gut/schlecht das jetzt war.

Ich habe jetzt heute einfach noch bei meinem Ausbilder angerufen und nachgefragt. Erstmal soll ich Sach- und Streitstand erörtern und die Parteien etwas zum Sachverhalt befragen. Dann darf ich unterbrechen und mit meinem Ausbilder einen möglichen Vergleichsvorschlag absprechen, zum Glück.
Hauptproblem ist jetzt eigentlich nur noch das Protokoll. Das soll ich nämlich selber diktieren und ich weiß nicht, was da reingehört. Hab ich ihm auch gesagt, nur meinte er dann: "Das schaffen Sie schon". Also nicht sehr hilfreich.. Da sollten mir dann ja die genannten Bücher von Theimer/Theimer helfen?

In meinem Fall wird es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags wegen eines Sachmangels gehen. Also wenigstens ein gut bekanntes Gebiet.
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