Zusatzvergütung in NRW

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Moderator: Verwaltung

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NRW-Lawyer2019
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Zusatzvergütung in NRW

Beitrag von NRW-Lawyer2019 »

Hallo zusammen,

seit Januar darf Rechtsreferendaren in NRW keine Stationsvergütung mehr direkt gezahlt werden. Vielmehr sind die Zahlungen an das LBV zu leisten, das – nach Abzug von pauschal 25 % – die Zahlung mit der Unterhaltsbeihilfe auszahlt. Das Verfahren ist mir soweit klar.

Unklar ist mir allerdings, wie sich dies in der Praxis auf die Vergütungshöhe auswirkt. Die Kanzleien sparen sich ca. 21 % Lohnnebenkosten (bei geringfügig Beschäftigten sogar rund 25 %), weil sie nicht mehr als Arbeitgeber im sozialrechtlichen Sinne behandelt werden. Das Merkblatt vom OLG Düsseldorf geht davon aus, dass die Kanzleien nun entsprechend ihre Vergütung um die gesparten Abgaben erhöhen. Hat eine Kanzlei also bislang 700 € pro Wochenarbeitstag gezahlt, sollten es nun rund 847 € sein.
Setzten die (Groß)Kanzleien dies in der Praxis auch tatsächlich so um?

Falls ja, stellt sich mir die Frage, ob das LBV für die Zuverdienstgrenze den um 25 % gekürzten Betrag heranzieht oder die von der Kanzlei überwiesene Summe. Im letzten Fall würde die Neuregelung de facto zu einer deutlichen Herabsenkung der Schwelle führen. (Bei den "800 €-Kanzleien", wie z.B. Hengeler Mueller, läge man bereits bei zwei Wochenarbeitstagen über der Grenze.)

Vielleicht ist ja jemand von euch momentan in der Anwalts- oder Wahlstation und kann mir etwas berichten oder hat zumindest schon mit einer Kanzlei die Vergütung für eine zukünftige Station besprochen.

Vielen Dank für eure Antworten! :-)
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Tibor
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Re: Zusatzvergütung in NRW

Beitrag von Tibor »

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NRW-Lawyer2019
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Re: Zusatzvergütung in NRW

Beitrag von NRW-Lawyer2019 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der verlinkte Infozettel ist mir bekannt.
Wenn ich richtig informiert bin, dann war es bis Dezember 2016 so, dass die Kanzlei alle Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat. Für das Beispiel vom Infozettel hätte das für die Kanzlei eine Belastung von ca. 500 € bedeutet (400€ Brutto zzgl. rund 25 % Lohnnebenkosten, d.h. ArbeitGEBERbeiträge zur Sozialversicherung, etc.).

Wenn diese Kanzlei nun nur die 400 € Brutto an das LBV überweist und diese dann entsprechend die Unterhaltsbeihilfe um 25 % kürzt (also im Endeffekt nur 300 € "mehr" berücksichtigt werden), dann hat der Referendar doch deutlich weniger Geld als nach der alten Rechtslage. Dann neben den 25 % gehen natürlich noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weg. Die pauschalen 25 % sollen ja nur die Lohnnebenkosten abdecken.

Im Ergebnis hat der Referendar also weniger Geld und die Ausbildungsstelle spart sich - hier im Beispiel - 100 €.

Ganz deutlich geht es aus dem Infoschreiben des OLG Düsseldorf für die Ausbilder mE hervor (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufga ... tungen.pdf):

"Um einer Rechtsreferendarin bzw. einem Rechtsreferendar zukünftig monatlich 450 EUR als zusätzlichen Verdienst zuzuwenden, bedarf es wegen des pauschalen Abzugs damit der Zahlung von 600 EUR. Das stellt im Vergleich zu der bisherigen Handhabung keinen ins Gewicht fallenden finanziellen Unterschied dar, da bislang der Beitrag zu den Sozialversicherungen zusätzlich zu erbringen war (also rund weitere 30% von 450 EUR)."
Oder verstehe ich das falsch?

Besten Dank!
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Muirne
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Re: Zusatzvergütung in NRW

Beitrag von Muirne »

Meines Wissens nach hat eine der bekannten GKs jedenfalls bereits kurz nach Einführung so erhöht, dass die Abzüge nicht den Ref treffen. Das werden die anderen sicher auch gemacht haben.

Das mit der Grenze verstehe ich jetzt nicht ganz, du meinst vermutlich die, ab der die Beihilfe gekürzt wird / wegfällt? In der Anwaltsstation strecken die Kanzleien den Verdienst für die Tauchphase dann idR, sodass es in dieser Phase wenig Probleme mit diesen Grenzen gibt.
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Re: Zusatzvergütung in NRW

Beitrag von NRW-Lawyer2019 »

Vielen Dank Muirne für die Info!
Magst du den Namen der GK verraten? ;)

Mit der Grenze sehe ich ein Problem, wenn zB 5 Monate bei Hengeler & Mueller je 4 Wochentage arbeitet. Dann bekommt man selbst bei einer Streckung auf die gesamte Station ggf. über die Grenze. Dies scheinnt mir in der Tat aber eher ein Luxusproblem zu ein, von dem nur wenig betroffen sind und auch diejenigen nur minimal.
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Muirne
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Re: Zusatzvergütung in NRW

Beitrag von Muirne »

In der Wahlstation ist das einfach so, ja.

In der Anwaltsstation dürfte es aber schwierig werden tatsächlich 5 Monate 4 Tage dort zu arbeiten. Man hat in der Zeit Einführungslehrgänge und Klausurenwochen, die mehrere Wochen beanspruchen.

Namen möchte ich nicht raus hauen, da ich nicht weiß, wie die Person, die es mir gesagt hat, findet. Ist aber eben eine der ganz bekannten. Die haben ja letztlich alle sehr ähnliche Herangehensweisen, sodass das keine Ausnahme sein dürfte. Das kann man im Bewerbungsgespräch ja auch alles klären und wird da üblicherweise auch aus eigener Erfahrung immer gleich mit geklärt.
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