Votum (Handlungsalternativen)

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Anjaaa
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Registriert: Sonntag 21. August 2011, 20:13

Votum (Handlungsalternativen)

Beitrag von Anjaaa »

Hi,

ich schreibe gerade mein erstes Votum und bin mir unsicher bezüglich des Aufbaus. Ich habe mich für ein einschichtiges Gutachten entschieden, d.h. ich thematisiere Beweislast/Beweiswürdigung immer am jeweiligen Tatbestandsmerkmal. Nun habe ich gelesen, dass ich Handlungsalternativen aufzeigen soll - was genau ist damit gemeint?

Wenn beispielsweise der Anspruch des Klägers nicht durchgeht, da er nach jetzigem Stand der Akte keinen Beweis erbracht hat, muss ich dann das Gutachten fortführen falls er hypothetisch einen solchen noch erbringt?

LG
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