Anwaltsstation - Wahl der Kanzlei

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iuris
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Anwaltsstation - Wahl der Kanzlei

Beitrag von iuris »

Also ich habe 2 Zusagen und kann mich nicht richtig entscheiden.

Kanzlei Nr. 1 sind 11 Anwälte. Der Anwalt, der mich ausbilden würde, bearbeitet das Rechtsgebiet, das mich interessiert, zwar auch, ist jedoch Fachanwalt in einem anderen Gebiet. Für das Gebiet, das ich gerne machen möchte, gibt es aber auch einen Fachanwalt. Der bildet aber nicht aus. Und da hab ich etwas die Befürchtung, dass der Fachanwalt dann alle interessanten Fälle abgreift und mein Ausbilder doch nur die kleinen eher langweiligen Fälle in dem Gebiet abgreift.

Kanzlei Nr. 2 sind 4 Anwälte. Auf wenige Gebiete fokussiert. Eines ist das von mir gewünschte. Der Anwalt, der mich ausbilden würde, absolviert gerade noch seinen Fachanwalt in eben diesem Gebiet.

Was meint ihr? Lieber größer oder kleiner? Sollte man darauf schauen, wenn es erst die erste Anwaltsstation ist, wer eventuell in Zukunft einstellt? Sind da nicht die Aussichten in einer größeren Kanzlei besser?

Sollte man beide Stationen in derselben Kanzlei machen? Oder kann/sollte ich in jeder der beiden Kanzleien einfach eine Station verbringen? Nehmen die Kanzleien einem eine Absage übel? Kann ich mich da dann überhaupt nochmals für eine Anwaltsstaion/Job bewerben?

Vielen Dank schon mal :)
CreepyCat
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Re: Anwaltsstation - Wahl der Kanzlei

Beitrag von CreepyCat »

Wie sind denn sonst die Rahmenbedingungen hinsichtlich Arbeitstage, Arbeitszeit, Tauchen etc? Das wäre für mich eine wichtige Komponente.

Du kannst notfalls natürlich auch splitten. Absagen sind mme völlig normal, man bewirbt sich ja meistens nicht nur ein einziges mal und hofft das beste ^^
Praxiskommentar
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Re: Anwaltsstation - Wahl der Kanzlei

Beitrag von Praxiskommentar »

Ich würde auch auf das Gesamtpaket schauen. Außerdem ist es in üblich, von mehreren Anwälten Aufgaben zu erhalten, da selten ein Anwalt allein einen Referendar "ausbilden" kann. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass du in der größeren Kanzlei auch viel mit dem anderen Anwalt zusammenarbeiten wirst, außer es wurde dir explizit anders in Aussicht gestellt.
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