Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

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Praxiskommentar
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Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Praxiskommentar »

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob hier jemand seine Anwaltsstation in einer Boutiquekanzlei absolviert hat und wie die Vergütung da aussah. Viele meiner Freunde werden in die GK gehen, wo sie den erlaubten Höchstbetrag pro Monat (Höhe der Unterhaltsbeihilfe) gezahlt bekommen, gestreckt auf die 9 Monate. Die zu leistenden Tage variierien (teilweise recht stark).

Ich frage mich, ob Boutiquekanzleien ähnliche Gehälter zahlen (können)?
Wäre über Erfahrungsberichte dankbar.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Meine "Boutique" (bei Juve meist in der ersten Gruppe der passenden Fachgebiete): keine Vergütung. Das dürfte aber eher die Ausnahme darstellen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Ara
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Ara »

Es kommt drauf an was "Boutique" meint? Eine Boutique kann ja 3 Berufsträger haben oder 30. Davon hängt sicher auch die Chance ab eine Vergütung zu erhalten.

Und auch ist die Frage was für dich "ähnliche wie GK Gehälter" ist. Die GKs reichen ja von 200 Euro pro Wochenarbeitstag bis zu 1000 Euro pro Wochenarbeitstag
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Kezzlerinho »

Ara hat geschrieben: Und auch ist die Frage was für dich "ähnliche wie GK Gehälter" ist. Die GKs reichen ja von 200 Euro pro Wochenarbeitstag bis zu 1000 Euro pro Wochenarbeitstag
Welche GK kann es sich denn "leisten" nur 200 € pro Wochenarbeitstag zu zahlen?
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Theopa »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Meine "Boutique" (bei Juve meist in der ersten Gruppe der passenden Fachgebiete): keine Vergütung. Das dürfte aber eher die Ausnahme darstellen.
War bei mir das Gleiche, auch wenn ich die genaue Position in den Rankings nicht auswendig weiß ;)

Berufsträger etwas unter 10.
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Ara
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Ara »

Kezzlerinho hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Und auch ist die Frage was für dich "ähnliche wie GK Gehälter" ist. Die GKs reichen ja von 200 Euro pro Wochenarbeitstag bis zu 1000 Euro pro Wochenarbeitstag
Welche GK kann es sich denn "leisten" nur 200 € pro Wochenarbeitstag zu zahlen?
Graf von Westphalen z.B. (Wobei es glaub ich 225 Euro sind, um genau zu sein)
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Tibor
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Tibor »

Also 7 € Stundenlohn? Respekt.
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Ara
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Ara »

Wird doch unabhängig von der Referendarsausbildung für die 8 Stunden Nebentätigkeit pro Woche gezahlt! Also lukrative 30 Euro pro Stunde!

Oder willst du etwa sagen, dass die in den Nebentätigkeitsvereinbarungen lügen? :D
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Tibor »

Die Bezeichnung der GK Vergütungshöhe mit "pro Wochenarbeitstag" meint eine Vergütung je Wochentag im Monat, da ein Wochentag i.d.R. 4x in einen Monat fällt, ergibt sich der max. Stundenlohn aus einer Division der "Vergütung pro Wochenarbeitstag" durch 32 (4x8).

Wenn also eine GK 1.000 € aufruft und man nur einen Tag die Woche hingeht, ist man ca. 32-40h vor Ort und erhält also irgendwas zwischen 25-31 € die Stunde.

Wenn nun jemand "nur" 225 € "pro Wochenarbeitstag" aufruft, sind es wohl nur 7,03 € (225:32). D.h., es kann sich eigentlich nur um eine Falschbezeichnung handeln und man sollte also nicht 200 € und 1.000 € vergleichen, sondern dann eben 800 € und 1.000 €.

So meinte ich das.

p.s. EDIT: Keine GK wird i.Ü. 1.000 € für einen Tag auswerfen, das würde ja einem Vollzeitgehalt eines Sr. Associate entsprechen (20T€).
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Tom_Hagen »

Kezzlerinho hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Und auch ist die Frage was für dich "ähnliche wie GK Gehälter" ist. Die GKs reichen ja von 200 Euro pro Wochenarbeitstag bis zu 1000 Euro pro Wochenarbeitstag
Welche GK kann es sich denn "leisten" nur 200 € pro Wochenarbeitstag zu zahlen?

CMS z.B., die landen bei azur ja trotzdem regelmäßig ganz vorne.
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von sai »

Tom_Hagen hat geschrieben:
Kezzlerinho hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Und auch ist die Frage was für dich "ähnliche wie GK Gehälter" ist. Die GKs reichen ja von 200 Euro pro Wochenarbeitstag bis zu 1000 Euro pro Wochenarbeitstag
Welche GK kann es sich denn "leisten" nur 200 € pro Wochenarbeitstag zu zahlen?

CMS z.B., die landen bei azur ja trotzdem regelmäßig ganz vorne.
CMS zahlt Referendaren mittlerweile 800€, soweit ich weiß, wenn nicht sogar noch mehr.
Sie haben mir vor zwei Jahren schon 700€ angeboten.
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Praxiskommentar »

Ara hat geschrieben:Es kommt drauf an was "Boutique" meint? Eine Boutique kann ja 3 Berufsträger haben oder 30. Davon hängt sicher auch die Chance ab eine Vergütung zu erhalten.

Und auch ist die Frage was für dich "ähnliche wie GK Gehälter" ist. Die GKs reichen ja von 200 Euro pro Wochenarbeitstag bis zu 1000 Euro pro Wochenarbeitstag
Ja, die variieren recht stark, allerdings kann man mE doch eine Durchschnittsvergütung erkennen. Gehen wir mal von 1000-1200 brutto aus für 1-2 Wochenarbeitstage aus.
Unter Boutique würde ich eine hochspezialisierte Kanzlei in einem bestimmten Rechtsgebiet verstehen und nicht einfach jede Kanzlei mit 3-30 Anwälten. :-k

Vielleicht frage ich nach den bisherigen Antworten besser anders: Wurde hier jemand, der nicht in einer GK gearbeitet hat, in der Anwaltsstation vergütet? ;)

Danke für euren bisherigen Input.
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Ara
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben:Die Bezeichnung der GK Vergütungshöhe mit "pro Wochenarbeitstag" meint eine Vergütung je Wochentag im Monat, da ein Wochentag i.d.R. 4x in einen Monat fällt, ergibt sich der max. Stundenlohn aus einer Division der "Vergütung pro Wochenarbeitstag" durch 32 (4x8).

Wenn also eine GK 1.000 € aufruft und man nur einen Tag die Woche hingeht, ist man ca. 32-40h vor Ort und erhält also irgendwas zwischen 25-31 € die Stunde.

Wenn nun jemand "nur" 225 € "pro Wochenarbeitstag" aufruft, sind es wohl nur 7,03 € (225:32). D.h., es kann sich eigentlich nur um eine Falschbezeichnung handeln und man sollte also nicht 200 € und 1.000 € vergleichen, sondern dann eben 800 € und 1.000 €.

So meinte ich das.
Ja so meine ich das auch. Ich spielte nur darauf an, dass man auf dem Papier nur 8 Stunden pro Woche arbeitet (weil mehr ja meist nicht von der Personalstelle genehmigt wird). Der Rest der 32-40h Woche zählt als "Referendarsausbildung" :P
Tom_Hagen hat geschrieben:
CMS z.B., die landen bei azur ja trotzdem regelmäßig ganz vorne.
CMS zahlt aktuell 2500 Euro für ne 4-Tage-Woche und 3000 Euro für ne 5-Tage-Woche
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von i live in tokyo »

Was die GKs alle zahlen ist doch bekannt. Ich gehe davon aus, der TE wollte wissen, wie das mit Boutiquen aussieht.
Meiner Erfahrung nach und auch der Erfahrung meiner Refkollegen (Raum Düsseldorf) war es so, dass im Prinzip alles drin war. Von keine Vergütung bis Stundenlohn hin zu 450€ Minijob-Angebote (unabhängig der Stunden...).

Einfach mal bei den Bewerbungsgesprächen ansprechen.
Tom_Hagen
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Beitrag von Tom_Hagen »

sai hat geschrieben:
Tom_Hagen hat geschrieben:
Kezzlerinho hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Und auch ist die Frage was für dich "ähnliche wie GK Gehälter" ist. Die GKs reichen ja von 200 Euro pro Wochenarbeitstag bis zu 1000 Euro pro Wochenarbeitstag
Welche GK kann es sich denn "leisten" nur 200 € pro Wochenarbeitstag zu zahlen?

CMS z.B., die landen bei azur ja trotzdem regelmäßig ganz vorne.
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Sie haben mir vor zwei Jahren schon 700€ angeboten.
Dann müssten die starken lokalen Schwankungen unterliegen, meine Information ist knapp einen Monat alt, von einer Kanzleipräsentation in Nordbayern.
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