Anwaltsstation Bayern: Rechtsanwalt vs Unternehmen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Praxiskommentar
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 250
Registriert: Dienstag 28. März 2017, 09:12
Ausbildungslevel: Au-was?

Anwaltsstation Bayern: Rechtsanwalt vs Unternehmen

Beitrag von Praxiskommentar »

Hallo,

ich habe eine Frage die möglicherweise peinlich ist, aber ich tu mich einigermaßen schwer mit der Einschätzung:
Kann ein zugelassener Rechtsanwalt in einem Unternehmen nie ausbildender Anwalt für die Anwaltsstation sein (außer die drei zugelassenen Monate bei einem Unternehmen)?

Könnte man also die komplette Anwaltsstation bei einem zugelassenenen Rechtsanwalt zB von McKinsey (Disclaimer: es geht nicht wirklich um McKinsey ;)) ableisten, oder nur die drei erlaubten Monate (weil "Unternehmen" nicht "Kanzlei")?

Vorgabe hierzu ist:
"[Ableistung] bei einem Rechtsanwalt (gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2; Abs. 6 JAPO auch bei zwei verschiedenen Anwälten)
Der Ausbildungsanwalt, nicht die Kanzlei (!), muss in die Ausbildungszusage eingetragen werden und diese
unterschreiben. Bitte trotzdem den Kanzleistempel nicht vergessen.
Der Ausbildungsanwalt muss in die Ausbildungsliste der Rechtsanwaltskammer als Referendarausbilder
aufgenommen sein. Dies kann im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer (www.rak-muenchen.de)
überprüft werden. Ist der Anwalt nicht eingetragen, muss er dies bei der (zuständigen) RAK beantragen.
Soweit die Eintragung in eine Ausbildungsliste in einem anderen Bundesland (siehe unter 2.) nicht vorgesehen ist,
ist die anwaltliche Versicherung des ausbildungsbereiten Anwalts erforderlich, dass diesem von der dort
zuständigen Behörde bereits Referendare zur Ausbildung in der Rechtsanwaltstation zugewiesen worden sind.
Hinweis: Die Rechtsanwaltspflichtstation kann nicht bei einem Syndikusanwalt abgeleistet werden, der ohne
eigene Büroorganisation ausschließlich für ein einzelnes Unternehmen tätig ist."
Antworten