Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Muirne
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Muirne »

Wenn du nach den 3 Monaten Anwaltsstation jetzt für mindestens 6 Monate unterbrichst (weniger geht glaube ich nicht), hast du natürlich auch einen guten Grund die neue Anwaltsstation woanders zu machen, da kann ich mir nicht vorstellen, dass es damit dann Probleme gibt.

Das musst du dir aber schon gut überlegen.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Blumentopf1
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Muirne hat geschrieben: dass sich das auch ausgehen kann, wenn man es gut plant.
Das habe ich jetzt irgendwie nicht verstanden.

Wenn man eine Pause macht, kann man sich ja nicht in einem anderen Bundesland wieder einstellen lassen, oder. So habe ich die Diskussion zu diesem Thema jetzt aufgefasst. Du meinst also, nach der Pause eine Wiedereinstellung im eigenen Bundesland und mit der Wiedereinstellung im selben Moment sozusagen eine Gasthörerschaft in der AG in Rlp. Wenn die einen dann aber nicht nehmen, dann heißt es wieder weiter wie zuvor?
Ich finde das alles sehr schwer zu lösen. Wenn man das immer nur so schwammig von den OLGs gesagt bekommt, dann kann man ganz schlecht daran arbeiten eine tragbare Lösung zu finden und dann auch zu verfolgen, wenn man nicht weiß ob das geht und ob das klappt..
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Muirne
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Muirne »

Blumentopf1 hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben: dass sich das auch ausgehen kann, wenn man es gut plant.
Das habe ich jetzt irgendwie nicht verstanden.

Wenn man eine Pause macht, kann man sich ja nicht in einem anderen Bundesland wieder einstellen lassen, oder. So habe ich die Diskussion zu diesem Thema jetzt aufgefasst. Du meinst also, nach der Pause eine Wiedereinstellung im eigenen Bundesland und mit der Wiedereinstellung im selben Moment sozusagen eine Gasthörerschaft in der AG in Rlp. Wenn die einen dann aber nicht nehmen, dann heißt es wieder weiter wie zuvor?
Ich finde das alles sehr schwer zu lösen. Wenn man das immer nur so schwammig von den OLGs gesagt bekommt, dann kann man ganz schlecht daran arbeiten eine tragbare Lösung zu finden und dann auch zu verfolgen, wenn man nicht weiß ob das geht und ob das klappt..
Nein, ich rede vom eigenen Bundesland.
Soweit ich weiß, hat man, wenn man in einem anderen Bundesland die Anwaltsstation macht, auch einen Anspruch dort in eine AG aufgenommen zu werden, vor Ort, um nicht 400 km pendeln zu müssen. Aber das wird man dir doch beim OLG, in dessen Bezirk du dann sein willst, durchaus sagen können... wenn dir Aussagen am Telefon nicht helfen und die Erfahrungen von etlichen Leuten, die ihre Stationen nicht am Stammausbildungsort verbracht haben (etliche!), dann schreib denen halt einen Brief und bitte darin um Auskunft darüber, ob man in der AG gasthören kann, wenn der Fall eintritt.
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Muirne
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Muirne »

Man kann sein Ref auch zu großen Teilen im Ausland verbringen und hat dann gar keine AG. Geht alles. Man muss es sich halt nur organisieren.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Ja ok. Das mache ich.

Das musst du dir aber schon gut überlegen.
Das stimmt, da hast du völlig recht. Aber im Moment ist es so, dass wie gesagt die Situation nicht tragbar ist für mich. Krankgeschrieben ist ja eine Sache, aber die Zeit rennt eben trotzdem weiter. Ich kann nicht nach dem ich nicht mehr krank bin oder so, was sowieso schwierig ist wenn ich hier nicht rauskomme, in 2 oder einem Monat dann plötzlich zu den Prüfungen gehen, weil dann aber schon der Termin ist. Ich weiß nicht wie das mit psychologischen Sachen ist, ich habe damit ja keine Erfahrung. Aber wenn man zu lange krank ist, dann besteht ja auch die Gefahr der Entlassung. Wenn man eine Pause macht muss man sich ja auch einen Job suchen um sich weiterhin finanzieren zu können.

Ich glaube auch das es nicht überall gleich ist mit den 6 Monaten. Ich glaube in Berlin sind es zb 12 Monate.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Kasimir »

Du hast jetzt weniger als ein Jahr bis zum Examen. Die AG siehst du doch maximal einmal pro Woche. Ich kann und will nicht Psychologe spielen, aber bist du sicher, dass die AG das Problem ist, sondern vielleicht diffuse Examensangst. Man muss doch in der AG keine sozialen Kontakte knüpfen; das kann und muss man außerhalb der AG machen, z.B. beim Sport etc.

Zur Not kannst du dich ja auch nach Absprache mit dem Amtsarzt ggf. ein oder zwei Monate pausieren und dadurch in eine andere AG kommen oder die AG (z.B. in einen anderen LG-Bezirk) wechseln.

Wenn die Anwaltsstation angefangen hat, hast du doch ohnehin nur noch 8-9 Monate bis zu den Klausuren und nach dem Examen kannst du ja dann immer noch umziehen. Was soll es bringen, jetzt das Ref irgendwo fortzusetzen (neu zu beginnen, halte ich für Quatsch).
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Muirne hat geschrieben:Man kann sein Ref auch zu großen Teilen im Ausland verbringen und hat dann gar keine AG. Geht alles. Man muss es sich halt nur organisieren.
Das wusste ich nicht. Unser Referendarbeauftragte soll gesagt haben das ginge nur in der Wahlstation. (Kann aber auch eine von den Fehlinfos sein die ich von den AGKommulitionen bekommen habe...)
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Kasimir hat geschrieben:Die AG siehst du doch maximal einmal pro Woche. ... Was soll es bringen, jetzt das Ref irgendwo fortzusetzen.
Einmal die Woche ist in manchen Fällen leider einmal die Woche zuviel. Vor allem wenn das Panik und Angstzustände hervorruft. Soziale Kontakte sind schon hilfreich im Hinblick auf Lerngruppen oder was weiß ich. Jeder lernt doch auch anders gut.
Und weil es ja auch noch andere Ursachen hätte, als das allein, nämlich noch die ganze Situation als Gesamtheit, war die Überlegung das Ref dann wo anders fortzusetzen wo das sich bessern kann. So zumindest ärztlicher Rat. Darin heißt es nämlich auch dass gerade das alte Umfeld wieder hergestellt werden müsse und nicht gerade nur eine andere AG, weil da vll zwar das mit dem Mobbing aufhören kann aber das alte Umfeld immer noch nicht da ist. Wie gewonnen so zeronnen. Das ist aber bei einer spezifischen Anpassungsstörung von Mensch zu Mensch wahrscheinlich auch unterschiedlich gelagert. Ich bin auch kein Psychologe. Ich habe mir das nicht ausgedacht. Fakt ist sowieso dass ich seit langem mich mit dem Ref nicht beschäftigen kann deswegen. Diese Zeit fehlt ohnehin. Ich hatte aber eigentlich nicht die Intention das ganze auszusitzen sondern zu verbessern und das Problem zu lösen indem ich mich erkundige was es für Möglichkeiten gibt und was ich tun kann.

Außerdem finde ich bei deiner Theorie, dass möglicherweise eine Examensangst besteht, mir zu sagen dass ich "nur" noch 8-9 Monate habe, jetzt eher kontraproduktiv.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von julée »

1) Ein Wechsel nach Rheinland-Pfalz dürfte insoweit problematisch sein, weil dort Examen bereits 3 Monate früher geschrieben wird, d. h. diese Zeit in der Examensvorbereitung würde Dir fehlen, was in Deiner Situation doppelt fatal sein dürfte.

2) Ein Wechsel des Bundeslandes dürfte - Empfehlung hin oder her - auch generell nicht so einfach sein, wie der Arzt sich das vorstellt. D. h. es dürfte sinnvoller sein, das Ref formal im bisherigen Bundesland fortzusetzen und gleichzeitig zu schauen, dass Du rein tatsächlich eine Veränderung erreichst. Zur Frage, ob Du den Rest des Referendariats rein tatsächlich woanders ableisten kannst (entweder mit Teilnahme an den dortigen AGs als Gast-Referendar oder mit einer entsprechenden Befreiung von der AG-Teilnahme), empfiehlt sich zunächst ein Blick in die Ausbildungsordnung Deines Bundeslandes; in Berlin dürfen z. B. insgesamt 9 Monate außerhalb von Berlin/Brandenburg verbracht werden; in BW sind es sogar 12 Monate, die woanders verbracht werden dürfen.

3) Der "Abbruch" der bereits fest zugewiesenen Anwaltsstation dürfte in Absprache mit Deiner Ref-Abteilung vermutlich kein Problem sein; es soll ja auch schon mal vorkommen, dass das Verhältnis zum Ausbilder nicht passt. Dann sollte ein Wechsel aus gesundheitlichen Gründen erst Recht möglich sein. Letztlich kann es der Ref-Abteilung auch ziemlich egal sein, wenn Du Dich nachträglich dafür entscheidest, die Anwaltsstation doch splitten zu wollen, solange gewährleistet ist, dass Du sachgerecht ausgebildet wirst. Und das ist dann eine Frage, die Dir Deine Ref-Abteilung ohne Weiteres beantworten können sollte bzw. wozu sie Dir konstruktive Alternativvorschläge unterbreiten können sollte.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Tibor »

Aber warum soll es in der AG im anderen Bundesland besser werden? Ich bezweifle dass das Problem gelöst wird, wenn die AG wechselt. Der Arzt sagt doch - vereinfacht - Tapetenwechsel: Wäre denn Pendelei eine Option, also im Land und in der AG bleiben, aber wegziehen und ein mal die Woche pendeln?
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

julée hat geschrieben:1) Ein Wechsel nach Rheinland-Pfalz dürfte insoweit problematisch sein, weil dort Examen bereits 3 Monate früher geschrieben wird, d. h. diese Zeit in der Examensvorbereitung würde Dir fehlen, was in Deiner Situation doppelt fatal sein dürfte.

2) Ein Wechsel des Bundeslandes dürfte - Empfehlung hin oder her - auch generell nicht so einfach sein, wie der Arzt sich das vorstellt. D. h. es dürfte sinnvoller sein, das Ref formal im bisherigen Bundesland fortzusetzen und gleichzeitig zu schauen, dass Du rein tatsächlich eine Veränderung erreichst. Zur Frage, ob Du den Rest des Referendariats rein tatsächlich woanders ableisten kannst (entweder mit Teilnahme an den dortigen AGs als Gast-Referendar oder mit einer entsprechenden Befreiung von der AG-Teilnahme), empfiehlt sich zunächst ein Blick in die Ausbildungsordnung Deines Bundeslandes; in Berlin dürfen z. B. insgesamt 9 Monate außerhalb von Berlin/Brandenburg verbracht werden; in BW sind es sogar 12 Monate, die woanders verbracht werden dürfen.

3) Der "Abbruch" der bereits fest zugewiesenen Anwaltsstation dürfte in Absprache mit Deiner Ref-Abteilung vermutlich kein Problem sein; es soll ja auch schon mal vorkommen, dass das Verhältnis zum Ausbilder nicht passt. Dann sollte ein Wechsel aus gesundheitlichen Gründen erst Recht möglich sein. Letztlich kann es der Ref-Abteilung auch ziemlich egal sein, wenn Du Dich nachträglich dafür entscheidest, die Anwaltsstation doch splitten zu wollen, solange gewährleistet ist, dass Du sachgerecht ausgebildet wirst. Und das ist dann eine Frage, die Dir Deine Ref-Abteilung ohne Weiteres beantworten können sollte bzw. wozu sie Dir konstruktive Alternativvorschläge unterbreiten können sollte.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, julée!
Eine Fortsetzung am bisherigen Standort kommt jedoch nur mit einer Unterbrechung in Frage. Da ja gerade die AG das Problem ist und die Umstände drumherum das Ganze bestärken. Bei einer Unterbrechung würde der Split ja gleichzeitig erfolgen. Die Frage ist wie sieht das Ganze bei der beabsichtigten Wiedereinstellung aus? Dann müsste man beantragen im selben Bundesland wieder eingestellt zu werden und irgendwie gleichzeitig eine Anwaltsstation in einem anderen Bundesland haben und damit beantragen in eine GastAG aufgenommen zu werden.

Für mich ist gerade diese Koordination ein formal logistisches Problem. Ich weiß nicht wie viel Zeit zwischen dem Wiedereinstellungsbescheid und der Angabe der Anwaltsstation und des Antrags auf eine Zuteilung zu einer GastAG liegen. Ich vermute, dass ich hier nicht mit Erfahrungsberichten rechnen kann. Das ist wohl ein sehr individuelles Problem, wobei mir immer noch nicht klar ist wie es sein kann, dass noch nie jemand zwischen Bundesländern gewechselt haben soll. Das kann doch kein Präzedenzfall sein.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Tibor hat geschrieben:Aber warum soll es in der AG im anderen Bundesland besser werden? Ich bezweifle dass das Problem gelöst wird, wenn die AG wechselt. Der Arzt sagt doch - vereinfacht - Tapetenwechsel: Wäre denn Pendelei eine Option, also im Land und in der AG bleiben, aber wegziehen und ein mal die Woche pendeln?
Weil mitunter die Wurzel des Problems gerade in der AG liegt.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Muirne »

Blumentopf1 hat geschrieben:Die Frage ist wie sieht das Ganze bei der beabsichtigten Wiedereinstellung aus? Dann müsste man beantragen im selben Bundesland wieder eingestellt zu werden und irgendwie gleichzeitig eine Anwaltsstation in einem anderen Bundesland haben und damit beantragen in eine GastAG aufgenommen zu werden.

Für mich ist gerade diese Koordination ein formal logistisches Problem. Ich weiß nicht wie viel Zeit zwischen dem Wiedereinstellungsbescheid und der Angabe der Anwaltsstation und des Antrags auf eine Zuteilung zu einer GastAG liegen. Ich vermute, dass ich hier nicht mit Erfahrungsberichten rechnen kann. Das ist wohl ein sehr individuelles Problem, wobei mir immer noch nicht klar ist wie es sein kann, dass noch nie jemand zwischen Bundesländern gewechselt haben soll. Das kann doch kein Präzedenzfall sein.

Das Ganze ist bei weitem nicht so kompliziert, wie du glaubst oder es dir machst.
Wenn du das Referendariat unterbrechen willst, wirst du dich ausreichend vorher (sicherlich 2, 3 Monate, wenn man das nicht schon vorher festlegen will und kann) darum kümmern, dass du es fortsetzen kannst. Das ist mal der erste Schritt. Das ist dann auch der richtige Zeitpunkt dir einen Anwalt an deinem Wunschort zu suchen und dies deiner Stammdienststelle in deinem Bundesland zu kommunizieren, das du ja faktisch nicht wechselst, dein Anwalt ist halt nur in einer anderen Stadt. Gleichzeitig wirst du das Gericht, in dessen Bezirk der Anwalt liegt, darum bitten, dich ab Monat X für eine AG zu berücksichtigen, an der du teilnehmen kannst. Um vorher bisschen Sicherheit zu haben würde ich halt mal beide Stellen antelefonieren und fragen, wie viele Monate Vorlauf für die beiden Sachen jeweils ausreichend sind.

Da es mit der von mir vorgeschlagenen Lösung ja gerade keine ungewöhnliche Situation ist, sondern aus zwei völlig normalen Sachverhalten besteht [(Unterbrechung einerseits (kommt öfter vor), Anwaltsstation nicht bei der Stammdienststelle andererseits (kommt andauernd vor)], die man einfach nur zusammensetzen muss, verstehe ich das logistische Problem nicht so ganz.

Ich kann mir vorstellen, dass die Situation gerade stressig ist, aber einfach mal einen Schritt zurück machen und sehen, dass dein Problem relativ einfach zu lösen ist.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Tibor »

Ehrlich, deine Worte:
Ein Wechsel zu einer anderen AG sei wohl nicht erfolgsversprechend, weil das ganze sich dort zu wiederholen droht. Irgendwas für das Ref zu tun ist undenkbar.
Das deutet darauf hin, dass du zunächst mal das Ref abbrechen solltest und das Problem lösen solltest. Die Fortsetzung des Ref steht an 2. Stelle, denn nach deinen Angaben ist zur Zeit ein erfolgreicher Abschluss eher unwahrscheinlich. Also lieber erst das Problem lösen und jetzt nicht unnötig Druck aufbauen durch Weiterführung des Ref.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Muirne »

Tibor hat geschrieben:Ehrlich, deine Worte:
Ein Wechsel zu einer anderen AG sei wohl nicht erfolgsversprechend, weil das ganze sich dort zu wiederholen droht. Irgendwas für das Ref zu tun ist undenkbar.
Das deutet darauf hin, dass du zunächst mal das Ref abbrechen solltest und das Problem lösen solltest.
Das denke ich auch. Wenn es dir besser geht, wird dir all das sicher auch nicht mehr so schwierig vorkommen mit der Organisation. Das ist es objektiv nicht, aber das kann man in einer Situation der Überforderung manchmal nicht so klar sehen.
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