Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

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Johnny5
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Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Johnny5 »

Guten Morgen liebe Leute,

ich bin noch ganz am Anfang des Refendariats in NRW. Befinde mich im 4ten Monat der ZR Station. Meine Frage ist, ob es Folgen ( wie z.B. Wiederholen der Station, Entlassung oder ähnliches) mit sich zieht, wenn man in einem AG Zeugnis ein "mangelhaft" bekommt. Bei mir liefen die Klausuren nicht so super ( 5 und 3 pkt) und ob die nächste klappt weiß ich natürlich nicht. Ich sehe jetzt die potentielle Gefahr, dass ich ein mangelhaft bekomme, da unser AG Leiter nicht der großzügigste von der Benotung ist. Da ich noch am Anfang stehe habe ich mir auch ehrlich gesagt nie Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn man ein schlechtes Zeugnis bekommt.

In meiner Einzelausbildung beim Amtsgericht wird mein Zeugnis zwischen 9-10 Pkt liegen. Meine Richterin hat mich sogar gelobt und sagte, dass man von Arbeit zu Arbeit eine deutliche Leistungssteigerung erkennt etcpp. Ich denke also es wird ein entsprechendes Zeugnis kommen ( Arbeiten fast durchgängig im 9er Bereich mit Abweichung nach oben und einmal nach unten ( 7 und 11 Punkte)).

Ich habe natürlich recherchiert aber irgendwie nix komplett stichhaltiges gefunden. Meiner Meinung nach ist aus den §§31,38 JAG NRW eindeutig ersichtlich, dass man eine Station nicht wiederholen bzw. entlassen wird, weil man eine unzureichende Leistung ( eben in Form eines Zeugnisses) erhalten hat.

Ist dem so? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich oder kann mir sagen, dass das mit nem schlechten AG Zeugnis schlimm ist oder nicht? ( ich will nicht in den Staatsdienst vorab, also diesbezüglich ist das kein Problem für mich.)
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Tibor
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Tibor »

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Praxiskommentar
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Praxiskommentar »

In Bayern kann man aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, wenn man in zwei Stationen das "ausreichend" nicht erreicht. Außerdem können sie dir den Nebenjob verbieten, kenne aber niemanden, bei dem das passiert ist.
Wenn du aber bei der Richterin bessere Noten bekommen hast, dann musst du dir doch keine Sorgen machen.
Johnny5
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Johnny5 »

Danke für die Antwort. Ja, es geht ausschließlich um die AG. In NRW bekommen wir wohlgetrennte Zeugnisse, 1x Stationszeugnis 1x AG Zeugnis. O-Ton desJAG NRW:

§ 31 JAG NRW – Beendigung des Vorbereitungsdienstes; Entlassung
(1) Mit der Verkündung der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung, das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung oder über den Ausschluss von einer Wiederholungsprüfung enden der Vorbereitungsdienst und das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis. Wird die Entscheidung nicht durch den Prüfungsausschuss verkündet, so ist der Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfling maßgebend.

(2) Aus dem Vorbereitungsdienst ist zu entlassen, wer die Entlassung verlangt. In diesem Fall soll eine Wiedereinstellung im Regelfall nicht vor Ablauf von sechs Monaten erfolgen.

(3) Die Referendarin oder der Referendar kann entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

1.während des Vorbereitungsdienstes ein Umstand eintritt oder nachträglich bekannt wird, der die Versagung der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nach § 30 rechtfertigen würde;
2.die Referendarin oder der Referendar ihre oder seine Pflichten erheblich verletzt, insbesondere nachhaltig unentschuldigt dem Dienst fernbleibt;
3.die Referendarin oder der Referendar infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte für den Vorbereitungsdienst dauernd unfähig (dienstunfähig) ist; als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass sie oder er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.
(4) Über die Entlassung entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Referendarin oder der Referendar eingestellt ist.

§ 38 JAG NRW – Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall aus zwingenden Gründen verlängert werden, nicht jedoch wegen unzureichender Leistungen. [/b]Über eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Vor der Verlängerung ist die Referendarin oder der Referendar zu hören.

§ 46 JAG NRW – Zeugnisse
Jeder, dem Referendarinnen oder Referendare für mehr als einen Monat zur Ausbildung überwiesen worden sind, hat sich in einem eingehenden Zeugnis über sie zu äußern. Dabei soll zu den fachlichen und allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten, zum praktischen Geschick, zum Stand der Ausbildung und zum Gesamtbild der Persönlichkeit Stellung genommen werden. In dem Zeugnis sind die Leistungen mit einer für die Bewertung der Einzelleistungen in der Prüfung festgesetzten Note (§ 17) zu bewerten. Bei der Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät oder der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Ausbildung ausreichend.

Ich finde auch nirgendwo etwas, das man wg mangelhaften Zeugnissen ausscheidet. Nur bin ich mir halt nicht sicher.
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Muirne
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Muirne »

Ich denke nicht, dass was wegen ein so einer Note passiert. Wir hatten auch strenge Benotungen.

Allerdings glaube ich dennoch nicht, dass du deswegen ein mangelhaft kriegst. Da dürfte die Hemmschwelle schon relativ hoch liegen und da bist du im Durchschnitt ja auch nicht. Vorsichtshalber solltest du dich mündlich etwas beteiligen.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von chefsebbo »

Ihr kriegt Noten in der AG? Das habe ich ja noch nie gehört. Aber gut, mein AG-Leiter in Zivilrecht kennt wahrscheinlich nicht mal meinen Namen, der hat das nicht so mit Namen, sondern ruft einfach direkt auf (Stichwort: Namensschilder)
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Tobias__21 »

Das ist auch in BW nicht so, da gibts nur die Stationszeugnisse vom Ausbilder.
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Muirne
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Muirne »

Jo, so kommen die Noten dann auch teilweise zu stande. :D Ich hab in meinem einen AG Zeugnis ein komplettes Copy and paste (falscher Name incl.) und inhaltlich dadurch schon eher unzutreffend.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Tobias__21 »

Was mal wieder einiges über den Sinn dieser Zeugnisse aussagt. Ich hab mir in den Stationen richtig den A*** aufgerissen und in der Zivil- und Strafstation auch sehr ordentlich Noten bekommen. In der Verwaltungsstation mach ich aber definitiv easy go. Teilweise schreiben die Leute in den Anwaltsstationen ihre Zeugnisse sogar selbst.. :crazy:
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von chefsebbo »

Deshalb war ich so überrascht, Tobias, da ich das aus BW nicht gewohnt bin.

Solange die Noten aus den AGen nicht in die Gesamtnote mit einspielen sehe ich darin auch keinen Sinn. Das kann man sich doch auch schenken und würde viel Arbeit sparen.

Dass manche sich beim Anwalt das Zeugnis selbst schreiben dürfte doch ein offenes Geheimnis sein, gerade bei den Tauchstationen.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Samson »

Tobias__21 hat geschrieben:Was mal wieder einiges über den Sinn dieser Zeugnisse aussagt. Ich hab mir in den Stationen richtig den A*** aufgerissen und in der Zivil- und Strafstation auch sehr ordentlich Noten bekommen. In der Verwaltungsstation mach ich aber definitiv easy go. Teilweise schreiben die Leute in den Anwaltsstationen ihre Zeugnisse sogar selbst.. :crazy:
Teilweise? Ich kenne fast niemanden, bei dem es anders war.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Eagnai »

Muirne hat geschrieben:Ich hab in meinem einen AG Zeugnis ein komplettes Copy and paste (falscher Name incl.) und inhaltlich dadurch schon eher unzutreffend.
Unsere AG-Zeugnisse in der StA-Station wurden damals erst mehr als ein halbes Jahr nach Ende der AG verfasst, da war es dann irgendwie klar, dass sich die Leiterin (natürlich) nicht mehr an die einzelnen Namen oder Gesichter erinnern konnte.

Bei einem AG-Kollegen stimmte dann auch der Name im Zeugnis nicht, und bei mir stand immer abwechselnd "der Referendar" und "die Referendarin".

Die Zivilrechts-AG vorher war auch lustig, da hat der AG-Leiter aus Bequemlichkeit immer dieselben Klausuren und Aktenvorträge benutzt wie bei den AGs davor, und da einige von uns Leute aus der früheren AG kannten, waren ca. einem Drittel unserer AG die Klausuren samt Lösungen immer schon bekannt, so dass dieses Drittel dann sämtlich 15-17 Punkte schaffte. Dauerte auch eine Weile, bis es aufflog.
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Was war denn dann die Reaktion, als es aufflog?
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Eagnai
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Eagnai »

Erstmal hat der AG-Leiter den Leuten, die es betraf, eine Ansprache gehalten (wobei ich finde, dass er selbst da der Hauptverantwortliche war und sich lieber an die eigene Nase hätte fassen sollen), dann wollte er den Betreffenden in das Zeugnis schreiben, dass bei den Klausurnoten zu berücksichtigen wäre, dass die Lösungen vorher bekannt waren, dagegen haben sich die Betreffenden dann aber beschwert... wie genau das ausging, weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr (ich gehörte selbst nicht zu den Betroffenen), aber ich glaube, es stand nachher nichts davon im Zeugnis.

War jedenfalls ein echt selbstgemachtes Problem. ::roll:
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Tibor
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Re: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - REF NRW

Beitrag von Tibor »

Haha, wir hatten was ähnliches: Verwaltungs-AG aus Anwaltssicht. Der RA machte es sich leicht und gab auch seit Jahren die selbe Klausur aus. Selbst denen, den die Klausur unbekannt war (mir bspw.) war es jedoch ein leichtes, die Anwaltsklausur binnen 1,5h von 5h zu schreiben, denn sie beruhte auf alter Rechtslage (kann man gg. Grafitti nach BauO vorgehen?). Früher gab es da ein riesen Streit, dann änderte der Gesetzgeber die BauO (Hinweis: Ca. 3 Jahre vor meiner AG). Die Lösung war also einfach: Gutachten für Mdt --> keine Chance, klare Rechtslage. Schriftsatz an Behörde --> nehme WS zurück. In der Besprechung wollte er sich dann damit rechtfertigen, dass man ja hilfsgutachterlich hätte Stellung nehmen können :upsetangry
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