Hallo,
ich werde ggf aus familiären Gründen nach meinem ersten Staatsexamen eine längere Pause (1 bis 2 Jahre) einlegen müssen, bevor ich mit dem Referendariat beginne. Gibt es einen Frist, bis zu der man nach Ablegung des 1. Staatsexamens spätestens mit dem Referendariat beginnen muss? Ich wohne in NRW.
Frist, bis zu der man sein Ref begonnen haben muss
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Re: Frist, bis zu der man sein Ref begonnen haben muss
Nein, in NRW nicht.
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Re: Frist, bis zu der man sein Ref begonnen haben muss
Danke schon mal für deine Antwort. Ist das in anderen Bundesländern anders?
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Re: Frist, bis zu der man sein Ref begonnen haben muss
Eine Pause von ein bis zwei Jahren wird jedenfalls nie ein Problem sein - es gibt ja genug Leute, die vor dem Referendariat einen LL.M. machen oder promovieren, und gerade letzteres dauert nicht selten länger als ein bis zwei Jahre.
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Re: Frist, bis zu der man sein Ref begonnen haben muss
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=50&t=55231Logisch_Win7 hat geschrieben:Danke schon mal für deine Antwort. Ist das in anderen Bundesländern anders?
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