Auch wenn Bayern wohl in den seltensten Fällen Ziel eines Wechsles zum Ref ist, kann ich meine Eindrücke punktuell einmal kurz anführen:
Relativ wenig "Anwesenheitsdruck" in den staatlichen Stationen. Ich kenne niemanden, der wirklich mehr als zwei Tage pro Woche tätig werden musste, auch wenn es natürlich bei entsprechendem Interesse freiwillig möglich war. Allgemein und gerade in den Verwaltungsstationen war auch (punktuell deutlich) weniger möglich.
AGs fanden dazu abseits der Einführungslehrgänge an 2-3 halben Tagen pro Woche statt, zum Ende hin seltener, bei ländlichen Landgerichten mit längeren Anreisezeiten oft entsprechend ganztätig. Leider mit einer ziemlich streng durchgesetzten Anwesenheitspflicht. Pflichtklausuren gab es im Schnitt über das gesamte Ref verteilt alle zwei Wochen.
Beim Examen selbst scheiden sich die Geister.
Ich fand die höhere Zahl der Klausuren (11) und den vergleichsweise etwas erhöhten Fokus auf das materielle Recht gut. Zudem werden eigentlich nur "künstlich" erstellte Klausuren mit im bundesweiten Vergleich extrem kurzen Sachverhalten gestellt, womit gewisse Muster entstehen und bestimmte Klausurtypen kaum erwartet werden können. Wenn etwas im Sachverhalt steht ist es - ähnlich wie im Ersten - fast immer auch relevant, da die Klausurersteller einfach zu schlecht bezahlt werden um drei überflüssige Schriftsätze über zehn Seiten einzufügen

Zudem hat man (auch dank Formularsammlung) weniger Formalia auswendig zu lernen, was ich als Gegner sinnlosen Paukens als große Erleichterung empfand
Auch sind die gegrüften Gebiete verhältnismäßig ziemlich berechenbar, so weiß man etwa von Beginn an bei vier der Klausuren ziemlich (bei zweien sogar ganz) genau, womit man thematisch zu rechnen hat.
Es ist aber natürlich eine Typfrage. Manche stören sich an der nicht wirklich ernst genommenen praxistauglichkeit und dem künstlichen Zwang alle Probleme auch zwingend (und oft an genau vorgesehenen Stellen) irgendwie unterzubringen, welche teilweise zu haarsträubenden Konstruktionen im Aufbau führen. Man nehme etwa das hier oft geforderte Mandantenschreiben, in welchem man einem Handwerker mal eben nebenbei in juristischer Fachsprache erklärt, dass man eine seiner Forderungen nicht einklagt da kein Fall der Drittschadensliquidation vorliegt.
Edit: Als kleinen Bonus gibt es keine Wartezeiten, man wird sicher zum nächstmöglichen Termin eingestellt.