Worauf kommt es im Referendariat an?
Moderator: Verwaltung
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Und nicht vergessen: AG Fahrt! Da kommt man für 4-5 Tage Sonderurlaub im "Klassenverband" am Anfang des Ref. in nette Gegenden. Wir waren mit moveo (organisiert das juristische Rahmenprogramm) in Prag und hatten eine tolle Woche; am Ende hat man uns aber von den fünf gewährten Sonderurlaubstagen einen aberkannt, weil ein Programmteil ausgefallen war. Aber sollte man auf jeden Fall machen, denn - wie heißt es immer so schön - das Ref ist der letzte große Heiratsmarkt!
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Und den Trinktest nicht vergessen
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
!Tobias__21 hat geschrieben:Und den Trinktest nicht vergessen
Ein unvergesslicher Abend, an welchem der Faktor "Nüchterne Leute, die sich an die Peinlichkeiten erinnern könnten" vollständig wegfällt
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Kasimir hat geschrieben:ZPO und Verwaltungsprozessrecht kennt man aus dem Studium.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Also sagen wir es so: Aus der ZPO kannte ich nix, aus der StPO was zur Festnahme und was man so fürs materielle Recht benötigte; gekannt hatte ich eigentlich nur die Basics VwGO.
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Wo habt ihr denn studiert? Hamburger Examen?
Im Ernst: Im Verwaltungsprozessrecht kam für das zweite Examen wirklich rein gar nichts Neues dazu.
Was ZPO angeht: Klar, ein paar prozessuale Konstellationen waren neu, aber das ist ja alles kein juristisches Hochreck. Prozessual gibt es da gefühlt 15-20 Konstellationen, die man kennen muss.
Meine Erfahrung: Im "prozessualen Teil" kann man in den Klausuren für das zweite Staatsexamen nichts gewinnen, sondern nur verlieren. Die Punkte holt man auch im zweiten Examen im materiellen Recht.
Im Ernst: Im Verwaltungsprozessrecht kam für das zweite Examen wirklich rein gar nichts Neues dazu.
Was ZPO angeht: Klar, ein paar prozessuale Konstellationen waren neu, aber das ist ja alles kein juristisches Hochreck. Prozessual gibt es da gefühlt 15-20 Konstellationen, die man kennen muss.
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Beim Thema VwGO stimme ich dir zu, die ZPO konnte man aber bei uns (Bayern) zum ersten Examen fast vollständig ignorieren, da im schlimmsten Fall ein kleiner Annex im Fall kam, in welchem man irgend ein Zulässigkeitsschema oder die Voraussetzungen des VU beherrschen musste. Ähnlich bei der StPO.Kasimir hat geschrieben: Im Ernst: Im Verwaltungsprozessrecht kam für das zweite Examen wirklich rein gar nichts Neues dazu.
Was ZPO angeht: Klar, ein paar prozessuale Konstellationen waren neu, aber das ist ja alles kein juristisches Hochreck. Prozessual gibt es da gefühlt 15-20 Konstellationen, die man kennen muss.
Meine Erfahrung: Im "prozessualen Teil" kann man in den Klausuren für das zweite Staatsexamen nichts gewinnen, sondern nur verlieren. Die Punkte holt man auch im zweiten Examen im materiellen Recht.
Wer Spaß daran hat alles zu lernen kann durchaus das Meiste bereits wissen, der größte Teil der Kandidaten lernt aber natürlich nach Examensrelevanz.
Im Zweiten kann man (wie du es in feinstem hemmer-Duktus richtig sagst ) durch fehlendes prozessuales Wissen schon den Einstieg in die Klausur komplett verhauen. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei welchen einen das prozessuale Wissen enorm nach oben bringen kann, gerade wenn es sich nicht um die langweiligen Klassiker handelt und man sich durch das Beherrschen der ZPO die mE schlimmste Frage bei der Klausurbearbeitung ("und wie mache ich das jetzt?") komplett ersparen kann.
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
ME ist die Einschätzung in Bezug auf die VwGO ebenfalls nicht haltbar und beruht wohl auf nachträglicher Verzeichnung.
Ich möchte den Kandidaten sehen, der bereits im 1. Examen im Detail über Klageänderung, Klagerücknahme, Gerichtsbescheid usw Bescheid weiß.
Natürlich hat man im 1. Examen im Verwaltungsprozessrecht in der Regel weit bessere Kenntnisse als im Zivilprozessrecht, aber es fehlt trotzdem jede Menge.
Ich möchte den Kandidaten sehen, der bereits im 1. Examen im Detail über Klageänderung, Klagerücknahme, Gerichtsbescheid usw Bescheid weiß.
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Was aus der VwGO im Ref noch "neu" hinzukommt, ist allerdings relativ übersichtlich, insbesondere wenn man vorher Zivilprozessrecht gelernt hat. Die meisten Probleme, die Verwaltungsrechtler gerne bis ins letzte Detail erörtern, kennt man hingegen bereits aus dem Studium. Zivilprozessrecht ist demgegenüber wesentlich umfangreicher und hat den Nachteil, dass es zugleich oft die erste praktische Begegnung mit dem Prozessrecht ist.
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Die Betonung liegt auf "insbesondere wenn man vorher Zivilprozessrecht gelernt hat", und zwar jenes, das im Ref vermittelt wird.
Zum Teil erklärt sich der Verzerrungseffekt hier wohl auch so, denn natürlich hat man vor dem Ref auch im Verwaltungsprozessrecht allerhand nicht gemacht. Man profitiert dann nur davon, dass vieles eben ähnlich abläuft wie im Zivilprozessrecht und auch die Urteile nicht so unterschiedlich aussehen.
Zum Teil erklärt sich der Verzerrungseffekt hier wohl auch so, denn natürlich hat man vor dem Ref auch im Verwaltungsprozessrecht allerhand nicht gemacht. Man profitiert dann nur davon, dass vieles eben ähnlich abläuft wie im Zivilprozessrecht und auch die Urteile nicht so unterschiedlich aussehen.
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Gibts in BaWü/RLP/Hessen/NRW überall anwesenheitspflicht bei den AGs?
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
BW: Ja
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Hessen: ebenfalls ja.
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Theopa hat geschrieben: ZPO konnte man aber bei uns (Bayern) zum ersten Examen fast vollständig ignorieren
Früher(TM) war das anders und ich würde mich wundern, wenn sich das geändert hat. Vielleicht kommt eine ZPO-Zusatzfrage nicht in jedem Termin, aber sie kann kommen und dann doch ein (für das Erste Examen) vergleichsweise breites Feld umfassen, inklusive Zwangsvollstreckungsrecht.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?
Natürlich könnte auch heute noch theoretisch eine Klausur gestellt werden, welche die materiellen Probleme z.B. in eine Drittwiderspruchsklage kleidet. Mehr als ein kurzer Schocker wäre das dann aber auch nicht, da man dann eben wiederum ein kurzes Zulässigkeitsschema hat, auf welches die üblichen 90% BGB folgen.Flash hat geschrieben:Theopa hat geschrieben: ZPO konnte man aber bei uns (Bayern) zum ersten Examen fast vollständig ignorieren
Früher(TM) war das anders und ich würde mich wundern, wenn sich das geändert hat. Vielleicht kommt eine ZPO-Zusatzfrage nicht in jedem Termin, aber sie kann kommen und dann doch ein (für das Erste Examen) vergleichsweise breites Feld umfassen, inklusive Zwangsvollstreckungsrecht.
Ich will nicht sagen, dass man komplett auf Lücke lernen soll (daher das "fast"), mE ist ZPO aber kein Bereich, für welchen der durchschnittliche Kandidat im Rahmen der Schwerpunktsetzung viel Zeit ver(sch)wenden sollte. Im Gegensatz zum Zweiten steht und fällt der Klausuraufbau nur äußerst selten durch den ZPO-Teil; wenn man dort irgendwie herumstümpert und dabei nur das Gesetz verwendet wird man zwar wahrscheinlich keine zweistelligen Ergebnisse einfahren, das ist aber für mindestens zwei Drittel ohnehin kein realistisches Ziel. Wer dagegen irgendwo im materiellen Recht auf eine Lücke stößt, kann die Klausur auch einmal komplett abhaken müssen.
Im Ref habe ich auch schnell gemerkt, dass man nach dem Studium auf einem wesentlich höheren ZPO-Niveau sein könnte als ich es war, geschadet hat das am Ende aber auch nicht.