Hallo,
ich habe schon mit meiner Sachbearbeiterin im LG, wo meine AG stattfindet, mit meiner Ausbilderin an meiner Station am AG, mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin im OLG und mit dem Sachbearbeiter im anderen OLG gesprochen, wie es mit Sonderurlaub für den Verbesserungsversuch zum 1. Examen aussieht. Überall habe ich ungefähr folgendes gehört: "Soweit ich weiß, grundsätzlich vielleicht manchmal eventuell möglich, aber wie das genau funktioniert: Keine Ahnung".
Daher wollte ich mal hier um ein paar Hinweise bitten, ob das üblich ist und wo man den Sonderurlaub beantragen sollte. Es geht konkret um RLP.
Sonderurlaub für Verbesserungsversuch
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Re: Sonderurlaub für Verbesserungsversuch
Also bei uns (in Hessen) gibts auf dem Urlaubsantragformular oben zwei Optionen:
[] Urlaub
[] Dienstbefreiung, Grund: _________________
Wenn das bei euch ähnlich ist würde ich vielleicht einfach mal nen Antrag auf Dienstbefreiung für die betreffenden Termine stellen und ne Kopie von der Ladung zu den Klausuren beiheften. Mehr als ablehnen können die's nicht und dann nimmst du halt regulären Urlaub.
[] Urlaub
[] Dienstbefreiung, Grund: _________________
Wenn das bei euch ähnlich ist würde ich vielleicht einfach mal nen Antrag auf Dienstbefreiung für die betreffenden Termine stellen und ne Kopie von der Ladung zu den Klausuren beiheften. Mehr als ablehnen können die's nicht und dann nimmst du halt regulären Urlaub.
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Re: Sonderurlaub für Verbesserungsversuch
Warum sollte es dafür Sonderurlaub geben?
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Sonderurlaub für Verbesserungsversuch
Nun, weil es eine juristische Bildungstätigkeit ist? Keine Ahnung, ich habe das hier im Forum mal gelesen, als es darum ging, ob der Verbesserungsversuch während des Refs üblich und möglich ist.Kasimir hat geschrieben:Warum sollte es dafür Sonderurlaub geben?