Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

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Moderator: Verwaltung

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jpg240
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Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von jpg240 »

Hallo Leute,
ich bin neu ins Ref gestartet und mir fehlt noch die Wahlstation.

Ich interessiere mich für das Finanzgericht, da ich bereits Erfahrungen mit Steuerrecht in einer WPG sammeln konnte.

Das Problem dabei ist jedoch, dass ich dort größtenteils Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit behandle, die anderen Bereiche also kaum.

Daher Frage 1: genügt das als Vorwissen für das FG überhaupt? Im Studium selbst hatten wir nichts mit Steuern leider.

Frage 2: Die mündliche Prüfung orientiert sich ja nach der Wahlstation.
Ich fürchte, dass ich wegen der mangelnden Kenntnisse, dann überfordert sein werde.
Wie tief wird in die Materie eingegangen?
Sollte man lieber eine "leichtere" Wahlstation nehmen, wo man sich sicher ist, dass man mehr Grundwissen hat?

LG Jpg240
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Tibor
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Re: Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von Tibor »

jpg240 hat geschrieben: Frage 2: Die mündliche Prüfung orientiert sich ja nach der Wahlstation.
Welches Bundesland?
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Re: Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von jpg240 »

Niedersachsen
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Tibor
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Re: Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von Tibor »

Ok. Ich verstehe nicht, warum du nicht mal selbst ins JAG/JAO schaust. Es geht so einfach:

§ 9 Abs. 2, 2. Teilsatz NdsJAG " die mündlichen Leistungen beziehen sich auf die gesamte Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Wahlstation."

und § 29 Abs. 1 Nr. 3 JAO
3. Wahlbereich „Wirtschaftsrecht und Finanzrecht“ mit den Ausbildungsstellen ...

und

§ 39 JAO:
(2) 1Die Akten, die dem Vortrag zugrunde liegen, beziehen sich auf den vom Prüfling gewählten Wahlbereich. 2Ist ein Wahlbereich nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 4 gewählt, so kann die Referendarin oder der Referendar spätestens zwei Monate vor Ende der Wahlstation gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt erklären, welchem Teilbereich der Vortrag zu entnehmen ist.

--> ich verstehe das so, dass du mit der Wahlstation also nur auf den Wahlbereich (hier Nr. 3) festgelegt bist, nicht aber auf den Prüfungsinhalt Steuerrecht, weil unter Nr. 3 noch deutlich mehr fällt.

Frage ans JPA?
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Re: Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von jpg240 »

Hallo
Vielen Dank für deine Antwort.

Die Gesetze und die Möglichkeit der Einschränkung kenne ich.

Nichtsdestotrotz muss ich mich ja für ein finanz rechtliches Gebiet entscheiden.

Selbst wenn ich Grundlagen in diesem Bereich habe (zb Umsatzsteuer), heißt das ja nicht, dass ich alles darüber weiß.

Ich wollte daher eher wissen, wie das in der Prüfung dann tatsächlich abläuft.
Muss man Angst haben, dass detaillierte Fragen zu diesem Gebiet gestellt werden?
Nur durch die Ausbildung in der Wahlstation selbst, wird man ja niemals genügend materielle Recht lernen.
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Tibor
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Re: Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von Tibor »

Ich verstehe die JAO so, dass sich der Wahlbereich nur (!) auf den Aktenvortrag auswirkt.
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Re: Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von jpg240 »

Ja, das verstehe ich auch so.

Aber wenn ich nun einen Aktenvortrag zb im Bereich Umsatzsteuer halte, können doch auch nateriell-rechtliche Nachfragen zu diesem Bereich kommen, oder?
Und da bin ich mir unsicher, wie viel Detailwissen so erfordert wird.

Mir macht dieser Bereich zwar Spaß, ich möchte deshalb aber nicht eine schlechtere Note riskieren, als wenn ich zb zu einem Zivilgericht gehe für die Station.
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Tibor
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Re: Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von Tibor »

Gut, da wirst du nicht umhin kommen beim JPA nachzufragen; in Berlin/Brandenburg ist das Thema eingegrenzter, weil hier nur "Einkommensteuer- und Bilanzrecht" Gegenstand des Vortrags sein kann. Ggf. wäre es sinnvoll sich an die üblichen Lieferanten von "Prüfungsprotokollen" zu wenden und zu gucken, ob es Berichte von Prüflingen gibt, die diesen Wahlfachbereich im AV hatten.
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Liz
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Re: Wahlstation am Finanzgericht - Mündliche Prüfung

Beitrag von Liz »

Wenn man Angst vor etwaigen Nachfragen zum Rechtsgebiet des Vortrags hat, wie löst man dann den Aktenvortrag vernünftig? :-k

Gibt es für Niedersachsen keine Statistik, wie viele Kandidaten im Steuerrecht geprüft werden und wie die Noten ausfallen? Dann könntest Du ja abschätzen, ob es sich lohnt oder ob ggf nur absolute Nerds Steuerrecht nehmen.
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