Rubren Zivilrecht

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Ara
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Rubren Zivilrecht

Beitrag von Ara »

So im Endspurt auf die Klausuren habe ich mir noch einmal alle Rubren näher angeschaut, die ich nie so zu 100% verinnerlicht habe und ich habe versucht die mir zu systematisieren. Dabei haben sich einige Fragen ergeben, die bisher offen geblieben sind. Insbesondere weil es viele regionale Besonderheiten dazu anscheinend gibt.

1. Mir wurde mehrfach "hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts X durch..." angestrichen und es wurde "hat das Landgericht X - 4. Zivilkammer - durch..." (Teilweise auch "Zivilkammer 4") draus gemacht. Ich habe per Google mittlerweile rausgefunden, dass es wohl eine Besonderheit in Hamburg ist. Ist das irgendwo im Rest der Republik auch üblich? Ansonsten ist es ja schlicht Glücksspiel, aus welchem Land mein Korrektor kommt und ob er weiß, dass man es in HH/SH/B anders macht. Im Endeffekt kann ich daher nun nen Würfel werfen, ob ich 4. Zivilkammer des... oder Landgericht X - 4. Zivilkammer - schreibe. Bei Kaiser hieß es "NUR 4. Zivilkammer des Landgericht X" sei richtig... Andererseits hat er bei Kaiser mE auch viel anderes Zeug erzählt, was in der Absolutheit Quatsch zu sein scheint.

2. Ist es korrekt, dass im Zwangsvollstreckungsrecht nur bei Beschlüssen es "In der Zwangsvollstreckungssache..." heißt und sonst wie im normalen Zivilrecht "In dem Rechtsstreit..."?

3. Ist es korrekt, dass im Zwangsvollstreckungsrecht nur bei Beschlüssen es "Gläubiger/Schuldner" sind und sonst auch "Kläger/Beklagter"?

4. Aus 2 und 3 ergibt sich dann, dass Urteile in Zwangsvollstreckungsrecht sich in den Rubren nicht von normalen Zivilrechtsurteilen unterscheiden?

Danke.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Tobias__21 »

zu 1)

Mir wurde schon die Kammer komplett rausgestrichen. Es hieße nur das Landgericht XY unter Mitwirkung der Richter ....Und das obwohl in den Urteilen hier in der Praxis immer die Kammer genannt wird.

Oberheim Rn. 614:

"Hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts" oder "Hat das Landgericht XY - 1. Zivilkammer -" ist beides nicht zu beanstanden.

Üblich bei uns ist in der Praxis die erst genannte Variante. Begründung für die zweite Variante wohl, dass nach außen nur das Landgericht auftritt und nicht die Kammer. Deswegen kann man die Kammer auch in Parenthese hinten anstellen um ganz auf Nummer sicher zu gehen.

zum Rest:

Zwangsvollstreckungsrecht habe ich noch nicht richtig gemacht, aber bei 767 ZPO habe ich ein normales Urteil geschrieben. Rubrum und Tenor wurden nicht beanstandet. Aber siehe 1) Mir wurde auch schon die Kammer rausgestrichen. Ich trau den Korrektoren nicht mehr.
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Ara
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Ara »

Mir wurde bisher nur die "Abteilung 23" beim Amtsgericht rausgestrichen, obwohl ich es so aus meiner Station kannte. Hab hier aber im Forum schon gelernt, dass man den Spruchkörper wohl nur angibt, wenn es wirklich ein Spruchkörper ist und nicht der einzelne Richter am AG.

Ich ging eigentlich auch davon aus, dass machen die nur hier in den Probeklausuren mit dem Anstreichen, weil man es nicht als "falsch" ansieht, sondern lediglich als "schöner". Bei Kaiser hieß es dann aber, dass die im Examen noch strenger seien und gerade nicht alles was in der Praxis üblich ist, auch akzeptiert wird. Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob es nicht auch eher die Kategorie "Crashkurse verkaufen" ist... Im Endeffekt mag ich weiterhin hoffen, dass ein "4. Zivilkammer" oder "- Zivilkammer 4 -" nicht den unterschied zwischen 3 und 13 Punkten macht.
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, das mit dem AG ist mir auch bekannt. Soll man nicht machen. Bei mir war es aber wirklich das LG. Vielleicht war der Korrektor verwirrt, keine Ahnung. Ich glaube nicht, dass das irgendeine Auswirkung auf die Korrektur hat, wirklich falsch ist es ja nicht. Es wird ja beides vertreten. Wäre ich Korrektor wäre mir das sowas von Wumpe, wie es dann dasteht.
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von OJ1988 »

Gebe leise zu bedenken, dass nicht alles, was einem an- oder rausgestrichen wird, sich notwendigerweise auch negativ auf die Note auswirkt. Gerade wenn es sich wie hier um persönlichen Geschmacksimperialismus des Korrektors handelt, der keine gesetzliche Grundlage sondern bestenfalls ein "machen wir bei uns so" als Hintergrund hat, würde ich mich nicht weiter damit abgeben. Das sind so Sachen, mit denen man einfach leben muss.
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Tobias__21 »

OJ1988 hat geschrieben:Gebe leise zu bedenken, dass nicht alles, was einem an- oder rausgestrichen wird, sich notwendigerweise auch negativ auf die Note auswirkt. Gerade wenn es sich wie hier um persönlichen Geschmacksimperialismus des Korrektors handelt, der keine gesetzliche Grundlage sondern bestenfalls ein "machen wir bei uns so" als Hintergrund hat, würde ich mich nicht weiter damit abgeben. Das sind so Sachen, mit denen man einfach leben muss.
Ja, das ist definitiv was dran. Ich sehe mittlerweile auch davon ab bei meinen Korrekturen Sachen anzustreichen, die ich lediglich als mißglückt ansehe. Ich hatte mal eine Remonstration, da habe ich ein Wort angestrichen und nebendran "Besser: xy" geschrieben. Hatte selbstverständlich keinerlei Auswirkungen auf die Bewertung, wurde aber trotzdem in der Remonstration bemängelt. Von manchen Professoren kriegt man mittlerweile sogar geraten bloß keine "pädagogischen Tipps" zu geben, da es einem im Zweifel dann von den Studenten so ausgelegt wird, als hätte man ihre Ausführungen als falsch bewertet.
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von JulezLaw »

Das würde ich persönlich mir nicht von einem Prof "verbieten" lassen, bzw. dem Rat nicht folgen. Ich verstehe meine Rolle als Korrektor jedenfalls auch als eine ausbildende/lehrende, sodass ich solche Anmerkungen immer machen würde. Sollen sie doch remonstrieren ;)
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Tobias__21 »

JulezLaw hat geschrieben:Das würde ich persönlich mir nicht von einem Prof "verbieten" lassen, bzw. dem Rat nicht folgen. Ich verstehe meine Rolle als Korrektor jedenfalls auch als eine ausbildende/lehrende, sodass ich solche Anmerkungen immer machen würde. Sollen sie doch remonstrieren ;)
Es war ja auch kein Verbot. Bei guten Bewertungen schreibe ich auch im Votum manchmal Tipps rein, was man besser machen kann. Aber bei Leuten, die eh schon unter dem Schnitt landen, sehen ich davon ab. Da lege ich dar, was falsch ist, was gut war und Ende. Ich hab schon Remonstrationsbegründungen gelesen, da musste ich mich zusammenreissen nicht böse zu werden. Ein paar habe ich unbearbeitet an den LS zurückgehen lassen, mit dem Kommentar dass die Begründung für sich selbst spricht :) Die Studenten scheinen heute einfach mehr zu remonstrieren. Hätte ich jemals in einer HA oder Klausur zwei Punkte gefangen, ich hätte mich auf den Hosenboden gesetzt und wäre dankbar gewesen, dass das nie ein Prof zu lesen gekriegt hat, sondern nur der Assi. Aber die remonstrieren noch und kriegen nicht mal eine anständige Begründung hin, sondern sind der Meinung eine bessere Bewertung "zu verdienen", da es "ihrer Ansicht nach zum Bestehen reichen muss".

Aber ich reg mich schon wieder auf und das ist OT. Lassen wir das....
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Ara »

OJ1988 hat geschrieben:Gebe leise zu bedenken, dass nicht alles, was einem an- oder rausgestrichen wird, sich notwendigerweise auch negativ auf die Note auswirkt. Gerade wenn es sich wie hier um persönlichen Geschmacksimperialismus des Korrektors handelt, der keine gesetzliche Grundlage sondern bestenfalls ein "machen wir bei uns so" als Hintergrund hat, würde ich mich nicht weiter damit abgeben. Das sind so Sachen, mit denen man einfach leben muss.
Das mag alles sein, aber wenn man hört sowas wird auch in den Voten angeblich kritisiert (und da schreiben Korrektoren ja vermutlich wirklich nur Sachen rein, die auch Wertungsrelevant sind)... Aber vielleicht ist es auch nur die übliche Panik wenige Wochen vor dem Examen die einen einholt.
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Glaub ich auch. Wenn da einer klagt, fliegt das denen doch um die Ohren. Es ist ja nicht falsch. Würde mir deswegen keinen Kopf machen, meist ist das Rubrum doch eh erlassen.
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Klingeln und Pfeifen »

Ara hat geschrieben:2. Ist es korrekt, dass im Zwangsvollstreckungsrecht nur bei Beschlüssen es "In der Zwangsvollstreckungssache..." heißt und sonst wie im normalen Zivilrecht "In dem Rechtsstreit..."?
Ich würde das nicht daran festmachen, dass es sich um einen Beschluss handelt, sondern von der Klageart abhängig machen. Würde mich wundern, wenn man bei einem § 91a-Beschluss plötzlich "In der Zwangsvollstreckungssache" schreibt, obwohl man in dem Urteil "In dem Rechtsstreit" geschrieben hätte. Letztendlich schreibt man also nur bei bei der Vollstreckungserinnerung "In der Zwangsvollstreckungssache".
3. Ist es korrekt, dass im Zwangsvollstreckungsrecht nur bei Beschlüssen es "Gläubiger/Schuldner" sind und sonst auch "Kläger/Beklagter"?
Wie bei 2.
4. Aus 2 und 3 ergibt sich dann, dass Urteile in Zwangsvollstreckungsrecht sich in den Rubren nicht von normalen Zivilrechtsurteilen unterscheiden?
Siehe 2. und 3. Nur bei der Vollstreckungserinnerung besteht ein Unterschied.
Immer dieses Klingeln und Pfeifen...
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Bei der Vollstreckungserinnerung habe ich bei den Kosten im Tenor schon gelesen: "Erinnerungsführer" und "Erinnerungsgegner". Ist das korrekt? Komischerweise ist im Putzo nur eine Tenorierung für die Zurückweisung der Erinnerung drin.
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von batman »

Im Rubrum ist die Doppelbezeichnung der Parteien üblich und sinnvoll. Beim Tenor ist die Rolle als Gläubiger bzw. Schuldner die wesentliche und sie sollte bei allen Ziffern des Tenors beibehalten werden.
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Ara
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Ara »

Danke schonmal für die Beteiligung.

Ich hab mittlerweile im Oberheim noch ein paar Antworten gefunden und will sie hier nicht vorenthalten.

Zu meiner 1. Frage schreibt er:
Der ergänzenden Angabe des Spruchkörpers oder der Organisationseinheit ("die 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main" bedarf es nicht, allerdings ist diese praktisch verbreitet und unschädlich. Geht man davon aus, dass der Organisationseinheit keine Subjektsqualität zukommt, nach außen hin nur "das Landgericht" auftreten kann, stellt die Aufnahme des Spruchkörpers in eine nachgestellte Paranthese einen nicht zu beanstandenden Kompromiss dar"
Ich glaube ich verwende im Examen dann tatsächlich "Hat das Landgericht blabla - 4. Zivilkammer - durch ..." scheint mir tatsächlich die sicherste Variante.
Tobias__21 hat geschrieben:Bei der Vollstreckungserinnerung habe ich bei den Kosten im Tenor schon gelesen: "Erinnerungsführer" und "Erinnerungsgegner". Ist das korrekt? Komischerweise ist im Putzo nur eine Tenorierung für die Zurückweisung der Erinnerung drin.
Ist soweit ich weiß "Optional" im Rubrum, bietet sich aber vor allem an, wenn ein Dritter dran beteiligt ist als Erinnerungsführer. Also zusätzlich also "Schuldner und Erinnerungsführer" usw.
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Re: Rubren Zivilrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Auf die Stelle im Oberheim habe ich doch schon hingewiesen :D
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