Hallo Zusammen!
Ich habe meine Wahlstation letztes Jahr in Südafrika verbracht. Hat jemand Erfahrungen damit, ob ich die Kosten von der Steuer absetzen kann (doppelte Haushaltsführung, Verpflegungspauschale etc.)?
Über Tipps und Infos wäre ich sehr dankbar !
Vielen Dank dafür schonmal!
Steuererklärung nach Wahlstation im Ausland
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Steuererklärung nach Wahlstation im Ausland
Erfahrungen sind unerheblich. Die Wahlstation gehört zum Ref, deshalb sind die Aufwendungen auch durch die Ref-Tätigkeit veranlasst, also Werbungskosten. Problem: Wurde in der Auslandsstation ein Entgelt erteilt, bspw Einkünfte von einer dortigen Kanzlei, dann müsste man prüfen, ob diese Einkünfte ggf in Südafrika zu besteuern und in DE freizustellen sind; im letzteren Fall würde in DE dann kein WK-Abzug in Betracht kommen.Cape2017 hat geschrieben:Hallo Zusammen!
Ich habe meine Wahlstation letztes Jahr in Südafrika verbracht. Hat jemand Erfahrungen damit, ob ich die Kosten von der Steuer absetzen kann (doppelte Haushaltsführung, Verpflegungspauschale etc.)?
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Re: Steuererklärung nach Wahlstation im Ausland
Super, vielen Dank für die Antwort! Bei mir wurde keine Vergütung gezahlt - insofern stellt sich für mich dieses Problem nicht !
- Tibor
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Re: Steuererklärung nach Wahlstation im Ausland
Dann schöne Aufstellung machen, Kosten aufstellen: DHHF, Verpflegungsmehraufwand, Reisekosten.
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