Hi,
wieviel Aufwand ist es, die Anwaltsklausuren (ZR, StR, ÖR) im zweiten Examen draufzuhaben?
Beispiel Zivilrecht: Sollte ich mir da wirklich das Kaiserskript kaufen? Oder ist der größte Teil einfach das materielle Gutachten und der andere Teil ohnehin Zeug, auf das man sich nicht vorbereiten kann? Bzw. soll ich mein tatsächliches Lernen da einfach auf den Aufbau (Kläger vs. Beklagter) und die Zweckmäßigkeitsüberlegungen legen?
Danke!
Anwaltsklausuren im zweiten Examen
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Re: Anwaltsklausuren im zweiten Examen
Es gibt die ein oder andere Besonderheit bei Anwaltklausuren, auch schon, was den Aufbau angeht. Meines Erachtens hilft es am meisten, einige davon zu schreiben.
Im Zivilrecht hab ich mir das Kaiserskript geliehen und durchgelesen. EIn Kauf wäre es nicht wert gewesen.
Im Zivilrecht hab ich mir das Kaiserskript geliehen und durchgelesen. EIn Kauf wäre es nicht wert gewesen.
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Re: Anwaltsklausuren im zweiten Examen
Ich find das Kaiserskript zu den Anwaltsklausuren recht gut und hilfsreich.
Immer dieses Klingeln und Pfeifen...