Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Lawster_2016
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Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Lawster_2016 »

Gibt es in irgendeinem Bundesland eine Möglichkeit nicht an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen zu müssen oder irgendwie drumherum zu kommen? Aus gesundheitlichen Gründen ist diese Klassenraum-Atmosphäre für mich nicht machbar. Ich nehme an, dass einfach Fernbleiben nicht möglich ist. Gibt’s Ideen?

Danke im Voraus für etwaige Rückmeldungen.
Praxiskommentar
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Praxiskommentar »

Die Anwesenheitspflicht in den Bundesländern divergiert recht stark. In Bayern muss man zB sehr viel anwesend sein. Freunde aus Hamburg haben mir erzählt, dass man dort bis auf ein paar Einführungslehrgänge gar keine verpflichtenden AGs hat.

Allgemein ist ehrlich gesagt auch in Bayern keine "Klassenraumatmosphäre" wie in der Schule. Spätestens ab der Strafstation haben viele Referendare ihr eigenes Lernzeug dabei und sind nur körperlich anwesend. ;)
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Muirne
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Muirne »

Bei uns war Klassenraumatmosphäre und schon ein paar Mal Fehlen haben bei Kollegen zu Attestpflicht geführt, sodass ich dir dahingehend nichts empfehlen kann. Ich selbst habe mir nur 2 Fehltage oder so erlaubt. Urlaubstage hatten eigentlich alle am Ende noch offen. Es gilt sich also gut zu informieren, wenn du versuchen willst, es zu vermeiden. Zusätzlich hilfreich können Stationen im Ausland sein. Auch da gibt es aber zT unterschiedliche Grenzen hinsichtlich der Dauer, die man im Ausland verbringen kann.
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Lawster_2016 »

Danke schonmal für eure Antworten!

Also besteht grundsätzlich in allen Bundesländern eine Anwesenheitpflicht? Gibt es eine Möglichkeit sich davon befreien zu lassen? Ein Attest wäre grundsätzlich ken Problem. Ist es aber nicht insofern problematisch, als dass man ausm ref fliegt, wenn man nie bei einer AG ist?
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Ara
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Ara »

Auch in Hamburg sind die Pflicht AGs addiert ungefähr 10 Wochen. Ein einzelnes Attest bringt grundsätzlich wenig, weil es dazu führt, dass man die AG zu einem späteren Zeitpunkt nachholen muss.

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass es diesbezüglich eine Härtefallregelung im Einzelfall geben mag. Da würde ich mich vielleicht mal an die Personalstelle am jeweiligen AusbildungsOLG erkunden, wie weit das möglich ist die verpflichtenden AGs zu ersetzen. Andererseits sind sie gesetzliche Voraussetzung für das zweite Staatsexamen, welches die Befähigung zum Richteramt bescheinigt. Sofern stellt sich natürlich die Frage, wie weit man jemanden die Befähigung zum Richteramt gewähren kann, der an keine AGs teilnehmen kann. Da wird es vermutlich um den konkreten Umstand gehen.

Ich würde mich da aber wirklich mal an die Personalstelle in nem Bundesland wenden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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scndbesthand
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von scndbesthand »

Ich weiß nicht, ob man sich mit einem solchen Attest nicht ganz disqualifiziert? Käme auf jeden Fall stark auf die medizinische Begründung in dem Attest an. Von der Klassenraumatmosphäre zur Sitzungssaalatmosphäre ist es vielleicht kein ganz weiter Schritt.


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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Herr Anwalt »

Hi Lawster, erst einmal tut es mir leid, dass es für dich offensichtlich eine belastende Situation ist. Sicher nicht einfach. Ich würde an deiner Stelle mal mit dem zuständigen OLG einen Gesprächstermin - am besten persönlich - vereinbaren und dort die Möglichkeiten eruieren. Mir ist niemand bekannt, der nicht zumindest den Großteil der AG's anwesend war.
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Tobias__21 »

In BW herrscht auch Anwesenheitspflicht. Atteste braucht man an meiner Stammdienststelle erst ab dem dritten Krankheitstag zu bringen. In den Einführungslehrgängen ist Urlaubssperre und man muss ein Probeexamen (8 Klausuren) in Unterrichtsträumen des Gerichts mitschreiben, zuhause oder anderenorts darf man sie nicht schreiben.

Würdest Du es denn schaffen, dass Examen in einem Unterrichtsraum zu schreiben? Da sind ja auch mehrere Leute anwesend. Wie war das bei Deinem ersten? Oder durftest Du da alleine in einem Raum schreiben? Musst natürlich nicht drauf antworten, ich bin nur neugierig. Ich würde mich da an die offiziellen Stellen wenden und mit denen sprechen, ob es in deinem speziellen Fall nicht irgendeine Möglichkeit gibt. Am Ende zählt ja eigentlich nur das Examen. Wenn Du das bestehst, ist es doch auch egal, ob Du in den AGen warst. Mir persönlich haben die AGen wenig bis gar nichts gebracht, da ich einfach nicht der auditive Typ bin und lieber für mich alleine lerne. Aber es ist halt Pflicht. Ich wünsche Dir jedenfalls alles Gute und hoffe, dass es Dir bald besser geht und Du die Situation in den Griff kriegst!
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Lawster_2016 »

Erstmal danke für die ganzen Antworten! Es ist wirklich eine missliche Situation. Bisher hat die Uni und auch das LJPA mit einem Nachteilsausgleichs darauf reagiert und es möglich gemacht.

Im Ref sehe ich da aber relativ schwarz.
Tobias__21
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Tobias__21 »

Lawster_2016 hat geschrieben:Erstmal danke für die ganzen Antworten! Es ist wirklich eine missliche Situation. Bisher hat die Uni und auch das LJPA mit einem Nachteilsausgleichs darauf reagiert, sodass ich im separaten Raum schreiben durfte.

Im Ref sehe ich da aber relativ schwarz.
Ich würde da die Flinte nicht zu schnell ins Korn werfen. Du scheinst da ja eine Krankheit zu haben, bist also benachteiligt gegenüber anderen. Warum sollte man Dir deine Zukunft verbauen? Da muss doch im Einzelfall was machbar sein. Wie gesagt: Am Ende zählt das Examen und wie Du das bestehst ist egal. Vielleicht argumentieren die, dass du ja angestellt bist und die AGen eben zu deiner Arbeit gehören und man dich ja auch bezahlt (was nicht stimmt: Es ist eine Unterhaltsbeihilfe und kein Gehalt). Vielleicht kann man aber genau da ansetzen, dass man dir die Chance gibt dein Examen zu machen und ggf. die Unterhaltsbeihilfe kürzt? Ich würde da auf jeden Fall mal nachfragen und ggf. sogar einen Rechtsanwalt beiziehen, der dich unterstützt.
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Lawster_2016 »

Bin etwas vorsichtig, ob ich mich da direkt an die zuständige Referendarsbetreuerin wenden soll, weil ich mich nachher als ungeeignet Fürs Ref oute Und mir Steine in den Weg gelegt werden.

Die Problematik ist auch so, dass es mE nach - soweit ich die praktische Ausbildung überblicken kann - kdin Problem wäre die praktische Ausbildung durchzuführen. Einzig der Unterricht und erst recht das Klausurschreiben wäre problematisch.
Tobias__21
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Tobias__21 »

Wegen einer Krankheit ungeeignet fürs Ref. zu sein scheint mir fast nicht möglich. Wenn die so argumentieren, dürfte das verfassungswidrig sein. Du kannst ja nichts dafür. Aber wenn Du dir da Sorgen machst, solltest Du zuerst den Anwalt konsultieren. Sicher kann ich Dir das auch nicht sagen.
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Muirne
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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Muirne »

Dienstunfähig geht bei sowas theoretisch schon und dann kann es mitunter schwierig mit der Wiedereinstellung werden. Ich weiß aber nicht wie man hier mit diesem Fall umgehen würde.
Hängt ganz sicher auch ein wenig von den zuständigen Personen ab wie unbürokratisch das ablaufen kann. Idr versucht man einem da schon zu helfen. Du könntest es ja bei einem Bundesland probieren in das du nicht zwingend willst aber mit dem du leben kannst und dort einen Testlauf machen wie reagiert wird.
Wenn du die finanziellen Mittel hast könntest du dich an einen auf dem Gebiet bewanderten Rechtsanwalt wenden und dich erstmal beraten lassen. Deine Vorbehalte kann ich schon ein wenig nachvollziehen. Es geht ja um viel.

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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von joee78 »

Tobias__21 hat geschrieben:Wegen einer Krankheit ungeeignet fürs Ref. zu sein scheint mir fast nicht möglich. Wenn die so argumentieren, dürfte das verfassungswidrig sein.
Derartige Regelungen finden sich in allen Juristenausbildungsgesetzen, vgl. z.B. § 15 Abs. 2 JAG Berlin. Ich würde es mir daher an Stelle des TE gut überlegen, ob ich eine Befreiung von der AG-Pflicht aus Krankheitsgründen beantrage. Es ist eine Sache, ob man 2 x bei der AG fehlt, weil man Grippe hat, oder ob man sämtliche AGs in allen Stationen versäumt, weil man ein Problem mit Räumen, Menschen etc. hat.

@ Lawster:

Ggf. erstmal mit dem AG-Leiter sprechen und die Sache unter dem Radar klären, bevor man irgendwelche Atteste in der Akte hat, die einem die Zukunft verbauen.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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Re: Umgehung Arbeitsgemeinschaft

Beitrag von Lawster_2016 »

Ich frage mich halt auch, wie das dann überhaupt ablaufen soll. Klausuren geht sicherlich unproblematisch, aber wie sähe die Alternative bei der AG aus? Ist das Ref ohne Besuch der AGs gut zu schaffen, indem man sich das in eigener Lektüre beibringt?
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