Hi Leute.
Ich sitze gerade an einer Akte meines Ausbilders und muss ein Votum erstellen.
Es geht um eine Kaufpreisforderung. Es sind bereits Angebot und Annahme strittig.
Ich werde zu dem Ergebnis kommen, dass ein Beweisbeschluss erforderlich ist.
Meine Frage ist: Muss ich in dem Beweisbeschluss alle strittigen Tatsachen aufnehmen,
die sich im Rahmen meines Gutachtens gezeigt haben? Oder nur die jeweils "erste"
beweiserhebliche Tatsache?
Sollte ich in meinem Fall zB nach Zeugenvernehmung zu dem Ergebnis kommen, dass
kein Kaufpreisangebot vorliegt, dann wäre eine Beweiserhebung zum Thema Annahme
des Angebots ja überflüssig und sie würde nicht durchgeführt.
Nimmt man die zweite, nur hypothetisch beweiserhebliche Tatsache dennoch bereits
in den Beweisbeschluss auf?
Oder schreibe ich einen Beweisbeschluss nur zu der Frage, ob ein Angebot vorliegt?
Danke schonmal!
Beweisbeschluss - über welche Tatsachen?
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Re: Beweisbeschluss - über welche Tatsachen?
Na all das, was erheblich ist bzw. sein kann.lawlaw hat geschrieben:Hi Leute.
Ich sitze gerade an einer Akte meines Ausbilders und muss ein Votum erstellen.
Es geht um eine Kaufpreisforderung. Es sind bereits Angebot und Annahme strittig.
Ich werde zu dem Ergebnis kommen, dass ein Beweisbeschluss erforderlich ist.
Meine Frage ist: Muss ich in dem Beweisbeschluss alle strittigen Tatsachen aufnehmen,
die sich im Rahmen meines Gutachtens gezeigt haben? Oder nur die jeweils "erste"
beweiserhebliche Tatsache?
Sollte ich in meinem Fall zB nach Zeugenvernehmung zu dem Ergebnis kommen, dass
kein Kaufpreisangebot vorliegt, dann wäre eine Beweiserhebung zum Thema Annahme
des Angebots ja überflüssig und sie würde nicht durchgeführt.
Nimmt man die zweite, nur hypothetisch beweiserhebliche Tatsache dennoch bereits
in den Beweisbeschluss auf?
Oder schreibe ich einen Beweisbeschluss nur zu der Frage, ob ein Angebot vorliegt?
Danke schonmal!
Die Frage ist aber, vor allem: Sind die Tatsachen überhaupt hinreichend dargelegt und Beweis angeboten worden. Immer daran denken, dass das Gericht nicht von sich aus den Sachverhalt erforscht.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
- thh
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Re: Beweisbeschluss - über welche Tatsachen?
Was wäre denn die - prozessual-organisatorische - Folge der einen wie der anderen Vorgehensweise?lawlaw hat geschrieben:Sollte ich in meinem Fall zB nach Zeugenvernehmung zu dem Ergebnis kommen, dass
kein Kaufpreisangebot vorliegt, dann wäre eine Beweiserhebung zum Thema Annahme
des Angebots ja überflüssig und sie würde nicht durchgeführt.
Nimmt man die zweite, nur hypothetisch beweiserhebliche Tatsache dennoch bereits
in den Beweisbeschluss auf?
Oder schreibe ich einen Beweisbeschluss nur zu der Frage, ob ein Angebot vorliegt?