Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Rubrum und Tatbestand sind bei uns meist erlassen
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Ich finde es auch wirklich nicht schlimm, wenn man weniger schreibt. Man muss schon echt viel Gutes schreiben, um einen Korrektor mit 40 Seiten nicht zu nerven. Geht zumindest mir beim Korrigieren so. Ich mag knappe Klausuren, die es auf den Punkt bringen. Hab zwar auch schon sehr lange gute Klausuren im 1. geschrieben, aber grundsätzlich mag ich labern nicht und es macht mir daher nichts aus, dass ich hier länger brauche.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
So isses. Bei mir 8 bis 12 Seiten im 1. und 18 bis 22 Seiten im 2. Im Strafrecht kam dort beispielsweise zum Gutachten einfach mal noch ein vollständiges Urteil mit allen Formalia obendrauf.Ara hat geschrieben:Ich schreibe grundsätzlich auch minimal mehr als im 1.
Das ergibt sich mE aus dem Umstand, dass im 2. Examen häufig deutlich weniger Probleme da sind und dafür halt viel Formkram abgearbeitet werden muss... 5 Seiten Tatbestand sind halt schneller geschrieben, als 5 Seiten schwieriges Gutachten.
Auch das prozessuale Gutachten, die Verfügung und die Anklageschrift machen sicher 10 Seiten aus, gehen aber sicher schneller von der Hand als 10 Seiten des materiellen Gutachtens.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Herr, lass diesen Kelch an mir vorübergehen!markus87 hat geschrieben:So isses. Bei mir 8 bis 12 Seiten im 1. und 18 bis 22 Seiten im 2. Im Strafrecht kam dort beispielsweise zum Gutachten einfach mal noch ein vollständiges Urteil mit allen Formalia obendrauf.Ara hat geschrieben:Ich schreibe grundsätzlich auch minimal mehr als im 1.
Das ergibt sich mE aus dem Umstand, dass im 2. Examen häufig deutlich weniger Probleme da sind und dafür halt viel Formkram abgearbeitet werden muss... 5 Seiten Tatbestand sind halt schneller geschrieben, als 5 Seiten schwieriges Gutachten.
Auch das prozessuale Gutachten, die Verfügung und die Anklageschrift machen sicher 10 Seiten aus, gehen aber sicher schneller von der Hand als 10 Seiten des materiellen Gutachtens.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Ich kann dich beruhigen, die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten durften wir weglassen :-D
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Yeah! Supermarkus87 hat geschrieben:Ich kann dich beruhigen, die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten durften wir weglassen :-D
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Schließe mich an: Es kommt auf die Art der Klausur an. Wenn man in einer strafrechtlichen Klausur im 2. hinter ein wie auch immer benamstes Gutachten noch einen praktischen Teil klemmen soll, können das schon mal mehr Seiten werden als im 1. Im Gegenzug sind bei mir (und vernehmbar auch bei anderen) Urteilsklausuren immer deutlich kürzer ausgefallen (15-20 Seiten), weil man dort eben prägnanter formuliert und nicht noch in jede Verstiegenheit ("könnte zudem noch XY in Betracht kommen...") abgleitet.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Ich habe auch im zweiten deutlich mehr geschrieben als im ersten Examen.
Bei mittelgroßer Schrift aber großen Abständen zwischen den Wörtern (bei meiner Sauklaue ist das nötig!) habe ich im ersten Examen etwa 15 bis 20 Seiten pro Klausur geschrieben und jetzt im zweiten etwa 30 bis 40 Seiten.
Allein das Rubrum macht bei mir etwa 3 bis 4 Seiten aus, beim Strafurteil sogar meist 5. Dann noch der Tatbestand, wobei man ja je nach Fall auch super viel schreiben muss.
Eine Ausnahme sind bei mir die Revisionsklausuren, wo es deutlich weniger Seiten sind (warum auch immer). Und diese eine furchtbare Klausur im Examen (Beamtenrecht), da waren es 14 Seiten ... und 3 Punkte
Bei mittelgroßer Schrift aber großen Abständen zwischen den Wörtern (bei meiner Sauklaue ist das nötig!) habe ich im ersten Examen etwa 15 bis 20 Seiten pro Klausur geschrieben und jetzt im zweiten etwa 30 bis 40 Seiten.
Allein das Rubrum macht bei mir etwa 3 bis 4 Seiten aus, beim Strafurteil sogar meist 5. Dann noch der Tatbestand, wobei man ja je nach Fall auch super viel schreiben muss.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen
Mit Ausnahme vom Strafrecht habe auch ich um einiges weniger geschrieben. War ich im 1. Examen überall noch bei guten 20 - 35 Seiten, habe ich die besten Punktzahlen auch schon bei 10 Seiten erhalten.
Man braucht ja auch schon bei gleicher Klausurzeit viel länger, um den Sachverhalt zu lesen und zu erfassen.
Man braucht ja auch schon bei gleicher Klausurzeit viel länger, um den Sachverhalt zu lesen und zu erfassen.
"Das Glück ist mit den Tüchtigen" ~ aus Dr. House, Staffel 2