Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

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Praxiskommentar
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Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Praxiskommentar »

Hallo,

ich wollte mich erkundigen, ob es normal ist, dass man im 2. Examen weniger schreibt, als im 1. Examen?
Im 1. Examen war das wenigste, das ich geschrieben habe, 25 Seiten. Jetzt bin ich schon stolz wie Bolle, wenn ich 17 Seiten schreibe. :-s

Dass der Umfang der Seiten nicht automatisch für die Qualität der Klausur spricht, ist selbsterklärend. Mich würde nur interessieren, ob das im Schnitt bei euch ähnlich ist, dass der Umfang des Geschriebenen abgenommen hat.

Danke!
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Kasimir »

Praxiskommentar hat geschrieben:Hallo,

ich wollte mich erkundigen, ob es normal ist, dass man im 2. Examen weniger schreibt, als im 1. Examen?
Im 1. Examen war das wenigste, das ich geschrieben habe, 25 Seiten. Jetzt bin ich schon stolz wie Bolle, wenn ich 17 Seiten schreibe. :-s

Dass der Umfang der Seiten nicht automatisch für die Qualität der Klausur spricht, ist selbsterklärend. Mich würde nur interessieren, ob das im Schnitt bei euch ähnlich ist, dass der Umfang des Geschriebenen abgenommen hat.

Danke!
Bei mir war es tendenziell mehr, da ja vor allem die Formalien wie Rubrum bzw. Anklagesatz etc. zusätzliche Seiten füllen. Bei der StA-Klausur habe ich Examen letztlich sogar 40 Seiten geschrieben.

Aber das hängt auch von der Schriftgröße etc. ab. Und wie du schon richtig schreibst, sagt die Länge der Klausur nichts über den Inhalt aus. Solange die Noten stimmen, ist ja alles gut.
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Praxiskommentar
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Praxiskommentar »

Kasimir hat geschrieben:Aber das hängt auch von der Schriftgröße etc. ab.
Die Schriftgröße hat sich im Vergleich zum ersten Examen nicht geändert. ;-)

Danke für die Antwort.
TobiasG
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von TobiasG »

Bei mir wurde es tendenziell auch (deutlich) mehr im zweiten Examen.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Außer in StrafR habe ich bislang auch immer deutlich weniger als im 1. Examen geschrieben.
Herr Anwalt
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Herr Anwalt »

Ich glaube das erklärt aufgrund der Form der Klausuren.
Schließlich ist es ja so, dass zb. bei einer Klageabweisung eben nichts überflüssiges auftauchen darf.
Ne Revisionsklausur im Strafrecht kann aber hingegen schon enorme Umfänge einnehmen.
gobot
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von gobot »

Ich meine, dass ich im 2. Examen eher mehr als im 1. Examen geschrieben habe und es bei keiner Klausur weniger als 20-25 Seiten waren.

Natürlich hängt der Umfang stark von der Aufgabenstellung ab und die Seitenzahl variiert ohnehin je nach Schriftgröße/Absätzen etc., so dass pauschale Aussagen schwierig sind.

Aus meiner Erfahrung als Prüfer im 2. Examen würde ich sagen, dass im Zivilrecht im Durchschnitt ca. 15 Seiten geschrieben werden, was aber für eine hinreichend vertiefte Auseinandersetzung mit den relevanten Problemen meist etwas knapp ist. Ich würde daher durchaus empfehlen, eher etwas mehr zu schreiben, auch wenn man dadurch natürlich für sich genommen noch keine Klausur bestanden hat. Der Sachverhalt wird von den vielen Kandidaten nicht richtig ausgeschöpft und bietet meist gute Ansätze für eine noch vertieftere Diskussion.
TobiasG
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von TobiasG »

Herr Anwalt hat geschrieben:Ich glaube das erklärt aufgrund der Form der Klausuren.
Schließlich ist es ja so, dass zb. bei einer Klageabweisung eben nichts überflüssiges auftauchen darf.
Ne Revisionsklausur im Strafrecht kann aber hingegen schon enorme Umfänge einnehmen.
Stimmt im Grunde. Allerding ist es - zumindest in Bayern - etwa bei einer Klageabweisung so, dass der Rest dann halt ins Hilfsgutachten kommt, bei einer Klage(erwiderung) ins Mandantenschreiben und bei einer Abschlussverfügung in den Vermerk, weshalb im Schnitt der Umfang dennoch vergleichweise höher liegt.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Muirne »

Ich schreibe auch weniger und etwa in dem Verhältnis, was du anfangs genannt hast. Ich wundere mich etwas drüber, aber dann auch wieder nicht. Breite Diskussionen gibt es ja weniger und allein der Sachverhalt ist ja deutlich länger mit oft 15+ Seiten. Dann muss der TB noch sinnvoll entstehen, was Zeit kostet und ebenfalls eine Lösungsskizze her. Im 1. hatte man einfach länger für die "Entscheidungsgründe". Ich denke, es ist schon in Ordnung so.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Nik0316 »

Kann mich dem oben Gesagten nur anschließen.

Strafrecht ist deutlich mehr und der Rest ist weniger.

Im Zivilrecht sind es meist nie mehr als 20 Seiten.
Tobias__21
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Tobias__21 »

Bei mir ist es definitiv auch weniger geworden, außer Strafrecht. Da isses gleich geblieben. Liegt aber wohl daran, dass ich zumindest in den StA und Anwaltsklausuren kein Konzept mache und direkt anfange zu schreiben. Zivilrecht und Ö sind jedenfalls weniger geworden. Bei einem Urteil geht es ja auch fast nicht ohne Konzept und vieles muss man eben auch nicht mehr in der Breite wie im ersten Examen ausführen.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Kroate »

Bei mir waren es in den Übungsklausuren tendenziell weniger Seiten als im ersten, im Examen selbst dann aber deutlich mehr. Fast alle Klausuren über 30 Seiten, StA weit über 40.

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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Eagnai »

Ich habe im 2. Examen in allen Rechtsgebieten deutlich mehr Seiten geschrieben als im 1. Examen.

Es dürfte aber unstreitig sein, dass die Länge der Klausur als solche nichts über die Qualität aussagt. Auf vielen Seiten kann man auch viel Stuss schreiben. ;)
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Tobias__21 »

Es kommt natürlich auch immer auf die Klausur an. Ich hatte schon (m.E.) sehr schwere Klausuren, bei denen man wahnsinnig viel denken musste, es aber eher wenig zu schreiben gab. Aber noch eine Frage an die Vielschreiber: Wie habt ihr das geschafft im Vergleich zum ersten noch mehr zu schreiben? Gerade wenn man ein Urteil verfassen muss, geht doch einiges an Zeit drauf, das sauber auf dem Konzept zu strukturieren. Man muss die Lösung ja schon entwickelt haben, bevor man schreibt. Im ersten Examen habe ich nie Konzepte gemacht und direkt angefangen zu schreiben. Da war es dank des Gutachtenstils auch einfacher Probleme während des Schreibens zu lösen. Jetzt muss man ja alles schon gedanklich fertig haben. Und da verliere ich halt die Zeit.
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Re: Seitenumfang einer Klausur im Vergleich 1./2. Examen

Beitrag von Ara »

Ich schreibe grundsätzlich auch minimal mehr als im 1.

Das ergibt sich mE aus dem Umstand, dass im 2. Examen häufig deutlich weniger Probleme da sind und dafür halt viel Formkram abgearbeitet werden muss... 5 Seiten Tatbestand sind halt schneller geschrieben, als 5 Seiten schwieriges Gutachten.

Auch das prozessuale Gutachten, die Verfügung und die Anklageschrift machen sicher 10 Seiten aus, gehen aber sicher schneller von der Hand als 10 Seiten des materiellen Gutachtens.
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