Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
Moderator: Verwaltung
Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
Folgendes Problem: ich arbeite an einem Fall, für den mir die Fachkenntnis fehlt. Gemeint ist damit nicht die juristische Kenntnis (iura novit curia), sondern die Expertise in lebenstatsächlicher Hinsicht.
Konkret hat der Fall starke medizinische Bezüge, wovon ich kaum etwas verstehe.
Natürlich könnte ich nun im Grundsatz auf einen Hinweisbeschluss hinwirken (Sachverständigengutachten), nur handelt es sich hier um einen Fall des einstweiligen Rechtsschutzes. Dort ist das mW jedenfalls grds. nicht möglich.
Jetzt ist die Frage - was soll ich tun? Mir in der Kürze der Zeit anhand des Parteivortrages ein irgendwie geartetes Verständnis der Materie erarbeiten und danach eine Entscheidung treffen?
Danke!
Konkret hat der Fall starke medizinische Bezüge, wovon ich kaum etwas verstehe.
Natürlich könnte ich nun im Grundsatz auf einen Hinweisbeschluss hinwirken (Sachverständigengutachten), nur handelt es sich hier um einen Fall des einstweiligen Rechtsschutzes. Dort ist das mW jedenfalls grds. nicht möglich.
Jetzt ist die Frage - was soll ich tun? Mir in der Kürze der Zeit anhand des Parteivortrages ein irgendwie geartetes Verständnis der Materie erarbeiten und danach eine Entscheidung treffen?
Danke!
- Tibor
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Re: Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
Trägt vielleicht irgendjemand die Folgen dessen, dass da für ein Gericht unverständlich vorgetragen wird?
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Re: Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
Der Antragsteller hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, ein (natürlich aufgrund der Zeitdauer sehr kurzes und "grobes") schriftliches Privatgutachten beizufügen. Wer als im Medizinrecht tätiger Rechtsanwalt entsprechende Kontakte hat, kann das durchaus bewerkstelligen. Es gibt in Einzelfällen sogar auch Sachverständige, die einem in einer Woche ein komplettes Gutachten fertigstellen.
Woraus ergibt sich denn die Eilbedürftigkeit?
Woraus ergibt sich denn die Eilbedürftigkeit?
Re: Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
@Theopa: die eV wurde schon erlassen, es geht um das Verfahren nach Widerspruch.
- thh
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Re: Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
Das ist nicht günstig.Suchender_ hat geschrieben:Konkret hat der Fall starke medizinische Bezüge, wovon ich kaum etwas verstehe.
Wenn keine medizinischen Kenntnisse vorhanden sind, dürfte es sinnvoller sein, einen Sachverständigen finden, der den Fall kurz und zügig bewertet. (Das kostet natürlich Geld.)Suchender_ hat geschrieben:Jetzt ist die Frage - was soll ich tun? Mir in der Kürze der Zeit anhand des Parteivortrages ein irgendwie geartetes Verständnis der Materie erarbeiten und danach eine Entscheidung treffen?
Re: Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
Tut mir Leid, ich bin in der Richterposition (Ref).thh hat geschrieben:Das ist nicht günstig.Suchender_ hat geschrieben:Konkret hat der Fall starke medizinische Bezüge, wovon ich kaum etwas verstehe.
Wenn keine medizinischen Kenntnisse vorhanden sind, dürfte es sinnvoller sein, einen Sachverständigen finden, der den Fall kurz und zügig bewertet. (Das kostet natürlich Geld.)Suchender_ hat geschrieben:Jetzt ist die Frage - was soll ich tun? Mir in der Kürze der Zeit anhand des Parteivortrages ein irgendwie geartetes Verständnis der Materie erarbeiten und danach eine Entscheidung treffen?
Meine Vorgehensweise wird wohl so sein:
1. Versuchen, einen anderen Knackpunkt zu finden, an dem sich der Fall entscheidet.
2. Ansonsten: den Fall nach Möglichkeit (hinsichtlich der fachlichen Aspekte) durchdringen und trotz allem eine eigene Bewertung erstellen (mit entsprechendem Warnhinweis an den Ausbilder).
3. Falls mir das nicht gelingt bzw. hilfsweise: überlegen, ob die darlegungs- und beweisbelastete Partei genügend vorgetragen hat, andernfalls Hinweisbeschluss.
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Re: Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
Kannst du die Thematik des Falls etwas umschreiben? Ich kann mir gerade relativ wenige Fälle vorstellen, in welchen medizinische Details und eine eV Hand in Hand gehen.
Wenn es eine Ausbildungs-Akte ist, würde ich relativ entspannt auf die Position "Beweis das mal, ich bin kein Arzt und ohne SV geht nichts" stellen. Am Ende darfst du die medizinischen Fragen ja auch als Richter meist nicht selbst beantworten, da dir zweifellos die formale Kompetenz dazu fehlt.
Wenn es eine Ausbildungs-Akte ist, würde ich relativ entspannt auf die Position "Beweis das mal, ich bin kein Arzt und ohne SV geht nichts" stellen. Am Ende darfst du die medizinischen Fragen ja auch als Richter meist nicht selbst beantworten, da dir zweifellos die formale Kompetenz dazu fehlt.
Re: Fehlende Fachkenntnis für Fall (einstw. Rechtsschutz)?
Ich will ungern zu sehr in Details gehen, aber jedenfalls spielt der Inhalt einer medizinischen Studie eine gewisse Rolle. Diesen kann ich aber schlecht bewerten.Theopa hat geschrieben:Kannst du die Thematik des Falls etwas umschreiben? Ich kann mir gerade relativ wenige Fälle vorstellen, in welchen medizinische Details und eine eV Hand in Hand gehen.
Wenn es eine Ausbildungs-Akte ist, würde ich relativ entspannt auf die Position "Beweis das mal, ich bin kein Arzt und ohne SV geht nichts" stellen. Am Ende darfst du die medizinischen Fragen ja auch als Richter meist nicht selbst beantworten, da dir zweifellos die formale Kompetenz dazu fehlt.
Das Problem bzgl. SV ist aber ja gerade, dass es ein Fall des EilRS ist, in dem(meines Wissens) idR gerade kein SV-Gutachten eingeholt wird.