aktuelle Rechtsprechung im Examen

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Tobias__21
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aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

am Wochenende wollte ich mir mal die aktuelle Rspr. etwas genauer ansehen. Dazu ein paar Fragen (es geht um BW):

1. Wann müssen die Klausuren spätestens beim JPA sein. Ich würde mal von 6 Monaten vor dem Termin ausgehen und mir Rechtsprechung ab Ende 2016 ansehen.

2. Wie viel Zeit würdet ihr da aufwenden? Die meisten Klausuren, die ich geschrieben habe, hatten eher ältere Entscheidungen verwurstet, bzw. es waren aktuelle Entscheidungen, die nicht in den Ausbildungszeitschriften abgedruckt waren. Die NJW werde ich mir aber jetzt sicher nicht noch ansehen, oder sollte ich? Ich würde einfach einen Stapel RÜen machen und den im Schnelldurchlauf abarbeiten und dabei auch nur die "Kracher" (Eigenbedarfskündigung einer GbR bspw. und solche Kaliber). Verstärkt würde ich mir Rechtsprechung aus dem öffentlichen Recht ansehen, da ich dort im BT ja kommentarlos unterwegs bin.

3. Aktuelle Entwicklungen im Prozessrecht? Ich habe noch diesen RÜ Zusatz mit prozessualen Problemen. Ich würde da aber weniger Augenmerk drauf legen, als auf das materielle Recht. Irgendwie kriegt man das ja immer hin. Und wenn es irgendwas abgefahrenes ist, sind da vielleicht Zusatzpunkte zu holen, aber den Kohl wird es nicht fett machen.
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Ant-Man »

Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,

am Wochenende wollte ich mir mal die aktuelle Rspr. etwas genauer ansehen. Dazu ein paar Fragen (es geht um BW):

1. Wann müssen die Klausuren spätestens beim JPA sein. Ich würde mal von 6 Monaten vor dem Termin ausgehen und mir Rechtsprechung ab Ende 2016 ansehen.
Zwischen der Abgabe der Klausuren einerseits und der Auswertung der Rechtsprechung andererseits besteht kein enger zeitlicher Zusammenhang. Im aktuellen Termin lief beispielsweise eine Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2013.
Tobias__21 hat geschrieben: 2. Wie viel Zeit würdet ihr da aufwenden?
Maximal ein Wochenende. Letztendlich läuft es ja ohnehin darauf hinaus, dass man unter den ganzen Fällen, die man sich anschaut, einen oder mehrere Glückstreffer im Examen hat.
Tobias__21 hat geschrieben:3. Aktuelle Entwicklungen im Prozessrecht? Ich habe noch diesen RÜ Zusatz mit prozessualen Problemen. Ich würde da aber weniger Augenmerk drauf legen, als auf das materielle Recht. Irgendwie kriegt man das ja immer hin. Und wenn es irgendwas abgefahrenes ist, sind da vielleicht Zusatzpunkte zu holen, aber den Kohl wird es nicht fett machen.
Mit aktuellen Entwicklungen muss man ohnehin vorsichtig sein, weil die Gesetzestexte ja nicht den aktuellen Stand haben dürfen. Beispielsweise wird die Abschaffung des § 38 LFGGBW für den Examenstermin im Sommer nicht berücksichtigt werden können. Entsprechendes gilt z.B. für die neuen kaufrechtlichen Regelungen.
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Justitian
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Justitian »

In Bayern wurde eine BAG-Entscheidung zum erweiterten punktuellen Streitgegenstand geprüft, die 3 Wochen vor dem Examen veröffentlicht wurde.

Ich denke mal dass Rspr. auch dann relevant sein kann, wenn die Klausur schon zuvor erstellt wurde, die neue Rspr. aber die Lösung verändert.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, muss ich mir nochmal genau anschauen. Stand Oktober 2017 müssen die Gesetzessammlungen sein. Die StPO Reform mit dem effektiveren und praxistauglichen bla bla müsste da schon drin sein. Ich denke ich werde auf die Rechtsprechung nicht zu viel Zeit aufwenden. In der Tiefe wie im ersten Examen hat man die Probleme ja meist eh nicht, sondern eher viele kleinere Probleme. Ich hatte auch schon genug Klausuren, die m.E. keiner Entscheidung nachgebildet waren, oder aus mehreren Entscheidungen zusammengestückelt wurden. Teilweise auch mit älterer Rspr. Ist halt ne Lotterie. Ma hat ma Glück, ma hat ma Pech, ma hat ma Ghandi :D
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Ara
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Ara »

Ich geh ohne aktuelle Rechtsprechung ins Examen. Im Februar Durchgang liefen Entscheidungen aus 2008 und 2013. Für die Mündliche mag es anders sein, aber für die Klausuren sehe ich die Chance was zu treffen bei 0. Daher: Basics, Basics, Basics.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Stand Oktober 2017 müssen die Gesetzessammlungen sein. Die StPO Reform mit dem effektiveren und praxistauglichen bla bla müsste da schon drin sein.
Ja, Inkrafttreten war am 24.08.2017. Das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von
Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des
Schöffenrechts (05.09.2017) ist dann auch schon drin.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Tobias__21 »

Danke. Ich muss da nochmal genau nachschauen. Die §§ bei den TKÜ Maßnahmen haben sich ja auch teilweise verschoben und es ist neues dazugekommen. Mein M/G ist da natürlich auch nicht mehr aktuell. Aber fürs Examen habe ich Kommentare gemietet.
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von OJ1988 »

Also ich habe ja auch in BW das 2. Examen geschrieben: In 8 Klausuren hatte ich in einer Zivilrechtsklausur in Bezug auf einen prozessualen Aspekt einen Treffer (hätte man aber auch so gelöst) und in einer Strafrechtsklausur war mir der materielle Teil bekannt. Hab dafür aber auch 2 Wochen lang Rechtsprechung gefressen (inkl. exzerpieren und wiederholen). Bin im Rückblick unentschlossen, ob sich der Aufwand gelöst hat.
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Kezzlerinho »

Hatte bei mir im Examen im Strafrecht auch zwei "Treffer", die auf dem Kaiser-Wochenende ausführlich durchgesprochen wurden(https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... Ss%2094/15 und noch die Abwandlung eines recht bekannten Falles mit Tankkarten). Gerade der erste Fall ist ja schon eine ziemlich spezielle Konstellation. Da konnte man schon ordentlich punkten, wenn man allein die Beihilfe des Tatmittlers erkannt hatte.

Diese hohe Trefferquote war aber sehr, sehr glücklich. Wurde aus meiner Nahbereichsempirie weder in den Vorgängen davor noch danach bestätigt. Dazu ist der Zeitaufwand auch einfach sehr hoch. Denn lediglich den Tenor zu kennen reicht ja nicht bzw. kann sogar eher nachteilig sein.

Würde daher eher Ara folgen: Basics, Basics, Basics. Und wenn einen doch die komplette Lerngruppe verrückt macht mit "ganz heiß" und "Geheimtipp", dann kann man das entsprechende Urteil ja immer noch lesen.
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Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich schaus mir nebenher einfach ein bisschen an. Viel Zeit will ich da nicht opfern. Ich habe eh das Gefühl, dass ich den Verbesserungsversuch brauchen werde. Einfach zu viel für die Stationen gemacht, hat auch Spaß gemacht, aber es ist doch einiges liegen geblieben. Ich konzentrier mich jetzt einfach auf die basics, wie ihr sagt und lerne das, was ich lerne, ordentlich. Wenn sie mich halt irgendwo nackt erwischen, dann isses halt so. Bis zur Verbesserung hab ich alles wasserdicht und ich kann dann ja auch schon nebenher arbeiten, und wenn es nur der WissMit Larry is :)
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Gelöschter Nutzer

Re: aktuelle Rechtsprechung im Examen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Im Strafrecht würde ich HRR empfehlen. Uns wurde gesagt, es könnte sich lohnen ab etwa 10/2016 bis Anfang 18 (für den Dezembertermin) einfach mal zu lesen. Dann könnte man sich die gängigen Formulierungen einprägen und vielleicht die ein oder andere Änderung der Rspr. noch aufschnappen. Wenn man das regelmäßig abends für 1-2 Stunden macht, sollte das gut machbar sein. Schaden kann es meines Erachtens nicht, einfach mal ein bisschen zu schmökern.
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