Nebenjob Referendariat

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Perkinz
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Nebenjob Referendariat

Beitrag von Perkinz »

Moin zusammen!

Alsbald werde ich mit dem Referendariat in Hamburg starten, dabei aber finanziell für etwas Unterstützung sorgen müssen. Daher habe ich an euch ein paar Fragen:

1. Bisher war ich in Steuerklasse 1, ich nehme an, dabei bleibt es, wenn ich erstmal nur die Unterhaltsbeihilfe beziehe?

2. Als Netto-Zuverdienst würden mir um die 400-500 vollkommen ausreichen. Mir schwebt daher vor, zumindest im ersten Jahr nebenbei in einer Kanzlei zu jobben. Wenn ich die Wahl haben sollte, ob ich mich anstellen lasse oder auf "Minijob-Basis" zu arbeiten, was sollte ich am besten tun, wenn ich möglichst viel Netto vom Brutto haben will? Da zusätzliches Einkommen in HH ab ca 530 Euro Zuverdienst auf die Unterhaltshilfe angerechnet wird, sollte es bestenfalls knapp an der Grenze sein (was für mich erstmal pro Minijob spricht).

Was meint ihr dazu? Gibt es da insbes. Erfahrungen? :crazy:

Besten Dank vorab für Hilfestellungen!
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Ara
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Ara »

Alles außer Minijob macht wenig Sinn. Nimm die 450 Euro und gut ist. Alles andere ist ein Aufwand für paar Euro mehr, der sich nicht lohnt.

Ja bist Steuerklasse 1 hast ja kein anderes Einkommen. Solltest du in eine GK gehen, dann solltest das GK Gehalt auf Steuerklasse 1 laufen lassen und die Unterhaltsbeihilfe (sofern es noch eine gibt dann) dann auf Steuerklasse 6.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Perkinz
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Perkinz »

Okay, vielen Dank für Deinen Rat! So habe ich es vermutet - aktuell bin ich in einer GK (Gesetzliche Krankenkasse meinst Du, oder?).

Wenn ich da so beibehalte (vermutlich, habe mich damit allerdings bisher unzureichend befasst), was ist der Grund, das auf verschiedene Steuerklassen laufen zu lassen (und wie wähle ich das)? Wie Du merkst, bin ich recht ahnungslos. :crazy:
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Einwendungsduschgriff
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Nein, er meint Großkanzlei. Über welche Krankenkasse beziehungsweise in welcher Form der Krankenversicherung Du Dich ver-/absicherst, hat für die Wahl der Steuerklasse im Referendariat keine Auswirkungen.

Sein Gedanken: solltest Du in Deiner Nebentätigkeit höhere Einkünfte erzielen als durch die Unterhaltsbeihilfe - ja, das kann vorkommen (unter anderem eben bei der Tätigkeit in einer Großkanzlei) -, so rät er Dir, für die Unterhaltsbeihilfe die Steuerklasse VI zu wählen, weil Du damit zunächst ein höheres De-facto-Netto erzeugst und das Mehrnetto nicht erst über den Jahressteuerausgleich erhältst.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Perkinz
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Perkinz »

](*,)

Auaauauaua. Okay, Pardon.

Das leuchtet ein, bestenfalls möchte ich ja "laufend" ein möglichst hohes Netto und nicht erst Mitte des nächstens Jahres nach der Steuererklärung.
Wenn ich also keinen "Minijob" Vertrag bekomme, werde ich das so handhaben (und mich vorher nochmal mit den Steuerklassen befassen).

Ich danke euch! \:D/
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thh
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von thh »

Perkinz hat geschrieben:(und mich vorher nochmal mit den Steuerklassen befassen).
Das ist eigentlich recht einfach: die Steuerklasse 2 ist Alleinerziehenden vorbehalten, die Steuerklasse 4 erhalten bei Ehepaaren beide, wenn nicht einer die Steuerklasse 3 und der andere dann die Steuerklasse 5 nimmt.

Bleiben für alle anderen die Steuerklassen 1 und 6: die Steuerklasse ist die "normale" Steuerklasse, die Steuerklasse 6 ist für jede weitere Lohnsteuerkarte (also für jedes weitere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnis) zu wählen und enthält hohe Abzüge. Also nimmt man sinnvollerweise die Steuerklasse 1 dort, wo man viel verdient, und die Steuerklasse 6, wo man wenig verdient.

Alle Steuerklassen wirken sich nur für das "laufende" Gehalt aus, weil die Abzüge unterschiedlich hoch sind. "Am Ende" - d.h. nach Steuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich - kommt unabhängig von der gewählten Steuerklasse dasselbe raus, was dann entweder zu Nachzahlungen oder Rückerstattungen führt.

(Und jetzt rollen sich Tibor und allen anderen Steuerrechtlern vermutlich die Zehennägel auf.) :)
Praxiskommentar
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Praxiskommentar »

Bei den Minijobs ist noch zu beachten, dass man die 450 € nur ohne Abzüge bekommt, wenn sich der AG an der Pauschalversteuerung beteiligt. Der FS Bayern tut dies zB nicht, sodass man hier trotzdem Steuern in Steuerklasse 6 zahlen muss, auch unter 450 € Verdienst. :/
Perkinz
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Perkinz »

Hallo noch einmal zusammen,

inzwischen hat sich alles etwas konkretisiert und ich wollte euch noch einmal um Rat bitten:

Angeboten wurde mir eine Tätigkeit für 18 Euro pro Stunde als freier Mitarbeiter (ich schreibe also mntl. Rechnungen, Brutto=Netto). Alternativ kann ich auf Minijob-Basis arbeiten, von den 18 Euro gehen dann allerdings die Sozialversicherungsabgaben noch runter. Dabei würde ich so oder so pro Monat nie mehr arbeiten/ausgezahlt bekommen, als man abzugsfrei in Hamburg "dazu verdienen" darf, momentan also maximal 530,xx Euro (natürlich dann nur, wenn ich Rechnungen schreibe, ansonsten 450 Euro).

Wenn ich lediglich als Referendar in Hamburg tätig bin und nebenbei der o.g. Beschäftigung nachgehen will, ansonsten aber keine Einkünfte habe: Welche Option haltet ihr für sinniger?

Wäre klasse, wenn jemand dazu nochmal seine Gedanken loswerden würde! :)
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von OJ1988 »

Meine steuerrechtlichen Kenntnisse sind begrenzt, aber das wäre mein Verständnis:

Auch wenn du als "freier Mitarbeiter" tätig bist (dass das rechtlich dann trotzdem ein Arbeitsverhältnis sein kann, dürfte klar sein), musst du auf das in diesem Zusammenhang erzielte Einkommen grds. Steuern zahlen, sofern du mit deinem gesamten Jahreseinkommen über die Steuerfreigrenze (derzeit knapp unter 9k meine ich) kommst. Was du mit "brutto=netto" meinst, verstehe ich deshalb nicht.
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Tibor
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Tibor »

So ist es. Die Einkünfte aus der Tätigkeit sind zu versteuern. Man muss dann eine EStE abgeben und da man über die Ref-Beihilfe bereits über dem Grundfreibetrag verdient, dürfte dann ESt nachzuzahlen sein. Erzielte du mit der Beihilfe ein zu versteuerndes Einkommen von bspw 9T€, machst du dann als „Freier“ bspw weitere 6T€ Netto, dann dürfte die ESt-Nachzahlung ca 20% der 6T€ betragen. Das so als grobe Orientierung.
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Tibor
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Tibor »

PS bei Beginn mitten im Jahr, kann es abweichen, wenn man bspw erst im Oktober ins Ref startet und vorher nix verdient hat ...
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Mimis »

Muss man dann nicht auch Umsatzsteuer abführen? D.h. diese auch konkret auf den Rechnungen ausweisen?
Ich meine auch, dass man Vorauszahlen auf die Einkommenssteuer (bzw. auch Umsatzsteuervoranmeldungen) leisten muss? Freie Mitarbeit ist ja letztlich Selbstständigkeit.
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Tibor »

1) nein, nicht zwingend. Ggf Kleinunternehmerregelung -> § 19 UStG
2) jein, idR erst ab dem 2. Steuerjahr, weil das FA vorher nichts weiß
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Perkinz »

Danke euch!

Mit Brutto=Netto meinte ich, dass ich dann erstmal (vor Steuer) das bekomme, was ich auf die Rechnungen schreibe. Nach dem 1. StEx hatte ich das für 2 Jahre bereits schon gemacht und auch da gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer abgeführt. Ebenso musste/durfte ich, wie ihr schon erklärt habt, ab dem 2. Jahr Steuervorauszahlungen leisten (basierend auf dem zu erwartenden Einkommen, was meine ich auf Grundlage des Vorjahres geschätzt wurde).
Gut, dann ändert sich insoweit also nichts zu damals.

Wenn ich das richtig verstehe, kommt es auf die genauen Zahlen an:
Beim Minijob gehen ja vorher noch die Sozialversicherungsabgaben runter (max ca. 32 %, wie ich gelesen habe), bei selbstständiger Tätigkeit muss ich die Einkommenssteuer abführen. Lässt sich vorhersagen, was sich "unterm Strich" mehr lohnt, wo also mehr netto/Stunde rauskommt?
Mimis
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Re: Nebenjob Referendariat

Beitrag von Mimis »

Vielen Dank, das ist ja interessant. Ich verstehe den 19 UStG so, dass wenn man letztes Jahr unter den 17500€ war, sogar 50000€ umsatzsteuerfrei umsetzen kann?
Wie läuft das denn in der Praxis dann ab dem 2. Steuerjahr? Bekommt man mit dem Bescheid dann die Aufforderung, zukünftig Vorauszahlungen zu leisten und gleichzeitig die Umsatzsteuer (sofern kein Kleinunternehmer) abzuführen?
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