Wahl Schwerpunktbereich

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Moderator: Verwaltung

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iuris
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Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von iuris »

Bei mir steht die Anmeldung fürs zweite Examen in BW an.
Klar ist, dass ich für den Aktenvortrag Zivilrecht nehme.
Beim Schwerpunkt bin ich mir aber absolut unsicher.

Also ein paar scheiden definitiv schon aus.

In Frage käme Arbeitsrecht, davon wurde mir aber bereits abgeraten wegen tendenziell schlechten Noten, weil den Bereich eben sehr viele wählen. Ist da was dran? Für Arbeitsrecht spricht auf jeden Fall, dass es ein überschaubares, bekanntes Rechtsgebiet ist.

Interessant finde ich auch Steuerrecht. Vorkenntnisse sind aber gleich null. Ist dieser Schwerpunkt damit schon raus? Bin jetzt dann in der Anwaltsstation und eventuell auch in der Wahlstation bei einem Anwalt, der unter anderem Fachanwalt für Steuerrecht ist.

Interessieren würde mich auch soziale Sicherung, aber auch hier kaum Vorkenntnisse und es scheint ein rieeesen Gebiet zu sein. Daher wohl eher nicht, oder?

Familien- und Erbrecht habe ich auch immer gerne gemacht, fühle mich aber im Arbeitsrecht etwas fitter.


Grundsätzlich frage ich mich, ob es bei späteren Bewerbungen jemanden interessiert welchen Bereich man gewählt hat. Sollte man den Bereich wählen, in dem man auch arbeiten möchte?

Haben leider kaum Informationen bekommen und daher fällt mir die Entscheidung echt schwer.

Vielen Dank schon mal :)
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Einwendungsduschgriff
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ich habe Verwaltung (Umweltrecht) gewählt und das wird mir auch noch Jahre später positiv angerechnet. Finde ich etwas seltsam, weil ich etwas anderes auch gar nicht machen wollte. Hat mir aber eine sehr gute anwaltliche Wahlstation ermöglicht, weil die Kanzlei ausschließlich öffentliches Recht macht.
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Brainiac
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von Brainiac »

Ihr dürft wählen?!
Handelt es sich um zwei Vorträge?
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von Honigkuchenpferd »

In BW darf man wählen, ob man den Aktenvortrag im Zvil-, Straf- oder Öffentlichen Recht halten will. Ferner wählt man auch noch einen sog. Schwerpunktbereich, der in der mündlichen Prüfung als Prüfungsabschnitt zum Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht hinzukommt (siehe § 51 II und § 53 II JAPrO).
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von Brainiac »

Ah, danke. Nice!
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von OJ1988 »

Mittlerweile muss (BW) die Wahlstation nicht mehr zum Schwerpunkt passen, weshalb die Bedeutung dieser Wahl wohl noch geringer ist als zuvor. Ich jedenfalls wurde in meiner Bewerbungsrunde nie gefragt, welchen Schwerpunkt ich denn in der mündlichen Prüfung im 2. Examen hatte.
iuris
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von iuris »

Vielen Dank für die Antworten.
Schon mal gut zu wissen, dass das niemanden interessiert, dann brauch ich mir insofern keine Gedanken machen.

Weiß denn jemand was zu Steuerrecht? Wie schwer ist dieses Gebiet? Kann man sich das ohne Vorkenntnisse ausreichend selbst beibringen?

Fallen tatsächlich die häufig gewählten Schwerpunkte schlechter aus?
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von Ant-Man »

iuris hat geschrieben:Fallen tatsächlich die häufig gewählten Schwerpunkte schlechter aus?
Siehe die Jahresberichte des JPA

https://www.justiz-bw.de/pb/,Lde_DE/Sta ... esberichte
iuris
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von iuris »

Vielen Dank, das hilft mir schon mal sehr :)
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Ara
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von Ara »

Wobei die Statistik nichts über die Wahrscheinlichkeit der eigenen Note aussagt.

Viele Schwerpunkte werden häufig gewählt, weil die schlechten Jurastudenten/Referendare meinen das hätte wenig mit Jura zu tun und da hätten sie bessere Chancen (Kriminologie ist da son klassiker fürs 1. examen). Dann sitzen da von 50 Studenten 30 die weder Ahnung noch Interesse an Strafrecht/Kriminologie haben und zusätzlich auch noch eher schwächere Juristen sind. Im 2. ist es halt "Strafrecht kann ich nicht, Zivilrecht ist so unberechenbar, also wähle ich öffentliches Recht" (Im GPA-Bereich haben wir etwa genau so viele mit ÖffR-Schwerpunkt wie mit ZivR-Schwerpunkt. Ich mag nicht ganz glauben, dass die Anzahl der leidenschaftlichen ÖffRechtler so groß ist).

Das wirkt sich aber natürlich dann auf die Bewertung aus. Wer sich für das Thema interessiert und gut ist, kann hier deutlich bessere Noten erreichen, als die Statistik es vermuten lässt. Denn die schwache Leistung der schwächeren Studenten muss ja irgendwie ausgeglichen werden und das sind meist die hohen Punkte von den Studenten, die sich für das Thema interessieren. Zusätzlich wird auch immer relativ benotet. Das heißt in einer Gruppe schwächerer Studenten/Referendare glänzt man einfach schneller, als in einer Gruppe von sehr starken.

Das sollte man berücksichtigen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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non-liquet
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von non-liquet »

+1 jeweils für die Bemerkungen von Ara und Duschgriff.

Ich hatte interessehalber ein Exotenrechtsgebiet als Schwerpunkt bzw. (damals im 1. Ex. noch) Wahlfach, was sich dann auch bei der Bewerbung später vorteilhaft ausgewirkt hat.
Liz
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Re: Wahl Schwerpunktbereich

Beitrag von Liz »

iuris hat geschrieben:Interessant finde ich auch Steuerrecht. Vorkenntnisse sind aber gleich null. Ist dieser Schwerpunkt damit schon raus? Bin jetzt dann in der Anwaltsstation und eventuell auch in der Wahlstation bei einem Anwalt, der unter anderem Fachanwalt für Steuerrecht ist.
Ich gebe insoweit zu bedenken, dass Du gerade bei Steuerrecht damit rechnen musst, als relativer Newbie neben Leuten zu sitzen, die Steuerrecht schon im SPB gemacht haben oder vor dem Studium eine Ausbildung in dem Bereich absolviert haben - und gleichzeitig dürfte die Zahl der Leute, die sich mit "irgendwas muss ich schließlich nehmen" in den Wahlbereich Steuerrecht verirren, denkbar gering sein.
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